Das Standgeräusch und Fahrgeräusch abändern zu lassen im Fzg. Schein ist unmöglich oder richtig teuer und das tun sich glaube ich nur wenige Fzg. Besitzer und TÜV Prüfer an...
Jein. Das Standgeräusch ist in der Theorie für die Katz, da rechtlich nicht relevat. Die Fahrgeräuschmessung zählt. Das Standgeräusch ist nur zum Spass eingetragen, bzw soll eben einen Anhaltspunkt geben.
Darum ist es z.B. auch möglich das das Standgeräusch RICHTIG laut ist wie beim I30. Der ist im Stand mit 109db schon amtlich, beim Fahrgeräusch aber mit ähhh 72 rum leise.