Ob das Firmen oder Privatleute machen ist egal. Wichtig ist, dass an der Funktion des Scheinwerfers nichts verändert wird.
Und der Baui kann das sicherlich auch mit den Einkammer-Scheinwerfern machen, das ist kein Problem
Betriebserlaubnis erlischt nicht, weil du am Licht nichts veränderst. Alle Stellen, die mit dem Lichtkegel zu tun haben bleiben ja original - nur der Rand wird geschwärzt.
Ob das Firmen oder Privatleute machen ist egal. Wichtig ist, dass an der Funktion des Scheinwerfers nichts verändert wird.
Und der Baui kann das sicherlich auch mit den Einkammer-Scheinwerfern machen, das ist kein Problem
Betriebserlaubnis erlischt nicht, weil du am Licht nichts veränderst. Alle Stellen, die mit dem Lichtkegel zu tun haben bleiben ja original - nur der Rand wird geschwärzt.
Er sagt oder im Thread steht
Ich zitire
"(Übrigens:
Nich im gereich der STVZO zugelassen, aber die gabs ja auch original bei VW)"