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Frontscheinwerfer (Schwarz) Guten Morgen @ all Mich interessiert mal ob ich die normalen Scheinwerfer die beim Golf 3 Standart sind, die ich hier rumliegen hab auch in die Schwarzen verwandeln kann? Bzw. die innen Schwarz lackieren kann? Wenn ja, ist dann ne ABE für erforderlich & wie macht man dann die Kammer da auf http://www.golf3.de/images/imported/2009/12/98.jpg |
ja das geht. kannst dir die auch machen lassen;) http://www.golf3.de/showthread.php?t=61555 hab ich auch machen lassen von ihm. sind echt top geworden, sehen genial aus. abe brauchst du nicht da die ja original sind. in den usa kann man die übrigens so kaufen. |
Habe aber keine Doppelkammer auf dem Boden liegen, da oben sind die normalen. Ich hab in dieser Woche mal mein Chef gefragt der meint das dürfen nur Firmen machen... Wenn ich da Hand anleg erlischt meine Betriebserlaubnis!? Meine Frage ist dann stimmt des? Wollt die nämlich gern mal Lackieren |
Ob das Firmen oder Privatleute machen ist egal. Wichtig ist, dass an der Funktion des Scheinwerfers nichts verändert wird. Und der Baui kann das sicherlich auch mit den Einkammer-Scheinwerfern machen, das ist kein Problem ;) Betriebserlaubnis erlischt nicht, weil du am Licht nichts veränderst. Alle Stellen, die mit dem Lichtkegel zu tun haben bleiben ja original - nur der Rand wird geschwärzt. |
Das gut, dann brauch ich mir ja keine gedanken machen... und werd das in den kommenden Wochen mal in angriff nehmen Was brauche ich dafür außer Schwarzen lack & Silikon? |
Einen Backofen ;) |
Zitat:
Muss ich das innere anschleifen? |
Ja, wäre ratsam. 800er oder 1200er nass müssten bestimmt gehen. Ich weiß aber nicht, wie du den Lack vor der Hitze schützen kannst. Da fragst du am besten mal Baui oder liest den verlinkten Thread ganz (hab ich nicht gemacht). |
einfach mal die suche benutzen: http://www.golf3.de/anleitungen-tuto...chwaerzen.html geht bei dokas und ekas... |
Zitat:
Er sagt oder im Thread steht Ich zitire "(Übrigens: Nich im gereich der STVZO zugelassen, aber die gabs ja auch original bei VW)" |
natürlich ist das nicht erlaubt - die scheinwerfer sind so wie sie sind vom tüv abgenommen. eine modifikation ist nicht erlaubt!!! aber da es die scheinwerfer (zumindest die dokas) auch in schwarz gab wird es wohl geduldet oder nicht bemerkt... einer genauen prüfung wird die ganze geschichte jedoch nicht stand halten! überleg es dir, ob es sich lohnt für sowas punkte zu kassieren!!! |
Richtig, die schwarzen gab es auch original bei VW, daher wird dir kein Rennleiter dafür ans Bein pinkeln können. Prinzipiell ist es verboten was zu modifizieren, aber du brauchst dir keine Gedanken machen, damit irgendwie erwischt zu werden. Du hast ja nichts an der Funktion des Scheinwerfers verändert. |
Ja geil, dann danke ich euch allen... und werd des mal umsetzen |
Nur mal so am Rand, die Einkammerscheinwerfer gabs auch geschwärzt, allerdings nicht von VW sondern von irgend nem Zubehörteilehersteller. Mir fällt blöderweise der Name grad nichtmehr ein.. |
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