Ob das Firmen oder Privatleute machen ist egal. Wichtig ist, dass an der Funktion des Scheinwerfers nichts verändert wird.
Und der Baui kann das sicherlich auch mit den Einkammer-Scheinwerfern machen, das ist kein Problem
Betriebserlaubnis erlischt nicht, weil du am Licht nichts veränderst. Alle Stellen, die mit dem Lichtkegel zu tun haben bleiben ja original - nur der Rand wird geschwärzt.