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Alt 24.04.2011, 08:13 #10
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Noch ein wichtiger Hinweis:

Lass dir vom Verkäufer alle Rechnungen der letzten Monate geben und lass dir im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche abtreten.

Dazu reicht ein Satz wie: Der Verkäufer tritt noch bestehende Gewährleistungsansprüche aus Werkverträgen und Lieferungen an den Käufer ab.

Damit gehen diese auf dich über. Du musst das dann allerdings selbst reklamieren. Eine Anzeige über den Übergang kann man im Schadensfall machen, weil der Lieferant das nur unter besonderen Umständen (z.B. gewerbliche Nutzung statt privater Nutzung) ausschließen kann.




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