Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum!

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 21.04.2011, 22:05 #1
Benutzerbild von Shadowbane
Golfumbauplaner
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 308
Abgegebene Danke: 14
Erhielt 18 Danke für 12 Beiträge
Shadowbane Shadowbane ist offline
Golfumbauplaner
Benutzerbild von Shadowbane
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 308
Abgegebene Danke: 14
Erhielt 18 Danke für 12 Beiträge
Standard Fahrzeug Kauf

Huhu ich habe da nochmal eine letzte frage zum Fahrzeugkauf und zwar, wie ist das mein verkäufer hat mir einen kaufvertrag gegeben, der name ist aber nicht deckungsgleich mit dem Brief und Schein, da er ihn noch nicht angemeldet hatte

ist das normal, nicht das wenn ich auf die zulassungsstelle einenstages gehe wenn er fertig ist und mir gesagt wird ja der name ist nicht deckungsgleich mit dem kaufvertrag

aber da er ihn nicht angemeldet hat, kann er ja nicht eingetragen sein aber trotzdem mein verkäufer also alles i.O ?


Shadowbane ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 21.04.2011, 22:22 #2
Benutzerbild von benni.20
Foren Yungtimer
 
Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 6.106
Abgegebene Danke: 830
Erhielt 610 Danke für 550 Beiträge
benni.20 benni.20 ist offline
Foren Yungtimer
Benutzerbild von benni.20
 
Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 6.106
Abgegebene Danke: 830
Erhielt 610 Danke für 550 Beiträge
Standard

Jup alles i.o.
Wichtig ist nur das dein Verkäufer mit Personalausweiß-Nr im Kaufvertrag steht,
wenn es jetzt ein Privatkauf ist.

Sonnst hast du ja Firma und nen Stempel des Verkäufers.

mfg
benni.20 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 21.04.2011, 22:24 #3
Benutzerbild von Crs
Crs Crs ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 9.581
Abgegebene Danke: 410
Erhielt 1.010 Danke für 584 Beiträge
Crs Crs ist offline
Administrator
Benutzerbild von Crs
 
Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 9.581
Abgegebene Danke: 410
Erhielt 1.010 Danke für 584 Beiträge
Standard

Hab schon etliche Male Autos an/ab und umgemeldet und noch nie wollten die einen Kaufvertrag sehen.

Geändert von Crs (21.04.2011 um 22:25 Uhr)
Crs ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 21.04.2011, 22:26 #4
Benutzerbild von benni.20
Foren Yungtimer
 
Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 6.106
Abgegebene Danke: 830
Erhielt 610 Danke für 550 Beiträge
benni.20 benni.20 ist offline
Foren Yungtimer
Benutzerbild von benni.20
 
Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 6.106
Abgegebene Danke: 830
Erhielt 610 Danke für 550 Beiträge
Standard

Ich meinte auch nicht für das StvAmt sondern für ihn selber.
Nur das er ne Sicherheit hat
benni.20 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 22.04.2011, 00:08 #5
Benutzerbild von AAM
AAM AAM ist offline
Forenseele
 
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 3.807
Abgegebene Danke: 81
Erhielt 458 Danke für 339 Beiträge
AAM AAM ist offline
Forenseele
Benutzerbild von AAM
 
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 3.807
Abgegebene Danke: 81
Erhielt 458 Danke für 339 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Crs Beitrag anzeigen
Hab schon etliche Male Autos an/ab und umgemeldet und noch nie wollten die einen Kaufvertrag sehen.



so und nicht anders.
AAM ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 22.04.2011, 00:26 #6
Wissbegieriger
 
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 87
Abgegebene Danke: 8
Erhielt 3 Danke für 3 Beiträge
Eddy64 Eddy64 ist offline
Wissbegieriger
 
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 87
Abgegebene Danke: 8
Erhielt 3 Danke für 3 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Shadowbane Beitrag anzeigen
Huhu ich habe da nochmal eine letzte frage zum Fahrzeugkauf und zwar, wie ist das mein verkäufer hat mir einen kaufvertrag gegeben, der name ist aber nicht deckungsgleich mit dem Brief und Schein, da er ihn noch nicht angemeldet hatte

ist das normal, nicht das wenn ich auf die zulassungsstelle einenstages gehe wenn er fertig ist und mir gesagt wird ja der name ist nicht deckungsgleich mit dem kaufvertrag

aber da er ihn nicht angemeldet hat, kann er ja nicht eingetragen sein aber trotzdem mein verkäufer also alles i.O ?
1) Fahrzeugbrief
2) Fahrzeugschein (Falls vorhanden bei Ummeldung)
3) Letzten Tüv Bericht ( GAAAAANZ WICHTIG !!!!! ) auch wenn der Wagen Tüv hat ! Den wollen die unbedingt sehen.
4) Personalausweiss von dem auf den der zugelassen wird.
5) Bankverbindung wegen Steuer

Der Rest ist Kack Egal.
Eddy64 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 22.04.2011, 23:48 #7
Benutzerbild von wolfi71
Helfersyndrom
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 22.080
Abgegebene Danke: 967
Erhielt 2.873 Danke für 2.299 Beiträge
wolfi71 wolfi71 ist offline
Helfersyndrom
Benutzerbild von wolfi71
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 22.080
Abgegebene Danke: 967
Erhielt 2.873 Danke für 2.299 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Eddy64 Beitrag anzeigen
1) Fahrzeugbrief
2) Fahrzeugschein (Falls vorhanden bei Ummeldung)
3) Letzten Tüv Bericht ( GAAAAANZ WICHTIG !!!!! ) auch wenn der Wagen Tüv hat ! Den wollen die unbedingt sehen.
4) Personalausweiss von dem auf den der zugelassen wird.
5) Bankverbindung wegen Steuer

Der Rest ist Kack Egal.
Und das Auto sollte nicht geklaut sein, was du allerdings kaum wissen kannst, wenn du alle Papiere hast.
wolfi71 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 23.04.2011, 20:32 #8
Benutzerbild von Shadowbane
Golfumbauplaner
Themenstarter
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 308
Abgegebene Danke: 14
Erhielt 18 Danke für 12 Beiträge
Shadowbane Shadowbane ist offline
Golfumbauplaner
Benutzerbild von Shadowbane
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 308
Abgegebene Danke: 14
Erhielt 18 Danke für 12 Beiträge
Standard

wie ist das eigentlich, wenn ich tüv machen will zum anmelden ... wie ist das mit der tüv plakette wenn ich kein nummernschild habe ?
Shadowbane ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 23.04.2011, 22:59 #9
Benutzerbild von wolfi71
Helfersyndrom
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 22.080
Abgegebene Danke: 967
Erhielt 2.873 Danke für 2.299 Beiträge
wolfi71 wolfi71 ist offline
Helfersyndrom
Benutzerbild von wolfi71
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 22.080
Abgegebene Danke: 967
Erhielt 2.873 Danke für 2.299 Beiträge
Standard

Du gehst mit dem Überführungskennzeichen und dem Teil II zur HU und der macht die dir auf die Fahrzeugidentifizierungsnummer. Dann gehst du mit dem Bericht zur Zulassungsstelle und lässt das Auto ganz normal zu.
wolfi71 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.04.2011, 08:13 #10
Benutzerbild von wolfi71
Helfersyndrom
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 22.080
Abgegebene Danke: 967
Erhielt 2.873 Danke für 2.299 Beiträge
wolfi71 wolfi71 ist offline
Helfersyndrom
Benutzerbild von wolfi71
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 22.080
Abgegebene Danke: 967
Erhielt 2.873 Danke für 2.299 Beiträge
Standard

Noch ein wichtiger Hinweis:

Lass dir vom Verkäufer alle Rechnungen der letzten Monate geben und lass dir im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche abtreten.

Dazu reicht ein Satz wie: Der Verkäufer tritt noch bestehende Gewährleistungsansprüche aus Werkverträgen und Lieferungen an den Käufer ab.

Damit gehen diese auf dich über. Du musst das dann allerdings selbst reklamieren. Eine Anzeige über den Übergang kann man im Schadensfall machen, weil der Lieferant das nur unter besonderen Umständen (z.B. gewerbliche Nutzung statt privater Nutzung) ausschließen kann.






wolfi71 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:27 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt