golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Golf Allgemein (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=17)
-   -   Fahrzeug Kauf (http://www.golf3.de/showthread.php?t=90142)

Shadowbane 21.04.2011 22:05

Fahrzeug Kauf
 
Huhu ich habe da nochmal eine letzte frage zum Fahrzeugkauf und zwar, wie ist das mein verkäufer hat mir einen kaufvertrag gegeben, der name ist aber nicht deckungsgleich mit dem Brief und Schein, da er ihn noch nicht angemeldet hatte

ist das normal, nicht das wenn ich auf die zulassungsstelle einenstages gehe wenn er fertig ist und mir gesagt wird ja der name ist nicht deckungsgleich mit dem kaufvertrag

aber da er ihn nicht angemeldet hat, kann er ja nicht eingetragen sein aber trotzdem mein verkäufer also alles i.O ?

benni.20 21.04.2011 22:22

Jup alles i.o.
Wichtig ist nur das dein Verkäufer mit Personalausweiß-Nr im Kaufvertrag steht,
wenn es jetzt ein Privatkauf ist.

Sonnst hast du ja Firma und nen Stempel des Verkäufers.

mfg

Crs 21.04.2011 22:24

Hab schon etliche Male Autos an/ab und umgemeldet und noch nie wollten die einen Kaufvertrag sehen.

benni.20 21.04.2011 22:26

Ich meinte auch nicht für das StvAmt sondern für ihn selber.
Nur das er ne Sicherheit hat;)

AAM 22.04.2011 00:08

Zitat:

Zitat von Crs (Beitrag 1174016)
Hab schon etliche Male Autos an/ab und umgemeldet und noch nie wollten die einen Kaufvertrag sehen.




so und nicht anders.

Eddy64 22.04.2011 00:26

Zitat:

Zitat von Shadowbane (Beitrag 1174005)
Huhu ich habe da nochmal eine letzte frage zum Fahrzeugkauf und zwar, wie ist das mein verkäufer hat mir einen kaufvertrag gegeben, der name ist aber nicht deckungsgleich mit dem Brief und Schein, da er ihn noch nicht angemeldet hatte

ist das normal, nicht das wenn ich auf die zulassungsstelle einenstages gehe wenn er fertig ist und mir gesagt wird ja der name ist nicht deckungsgleich mit dem kaufvertrag

aber da er ihn nicht angemeldet hat, kann er ja nicht eingetragen sein aber trotzdem mein verkäufer also alles i.O ?

1) Fahrzeugbrief
2) Fahrzeugschein (Falls vorhanden bei Ummeldung)
3) Letzten Tüv Bericht ( GAAAAANZ WICHTIG !!!!! ) auch wenn der Wagen Tüv hat ! Den wollen die unbedingt sehen.
4) Personalausweiss von dem auf den der zugelassen wird.
5) Bankverbindung wegen Steuer

Der Rest ist Kack Egal.

wolfi71 22.04.2011 23:48

Zitat:

Zitat von Eddy64 (Beitrag 1174087)
1) Fahrzeugbrief
2) Fahrzeugschein (Falls vorhanden bei Ummeldung)
3) Letzten Tüv Bericht ( GAAAAANZ WICHTIG !!!!! ) auch wenn der Wagen Tüv hat ! Den wollen die unbedingt sehen.
4) Personalausweiss von dem auf den der zugelassen wird.
5) Bankverbindung wegen Steuer

Der Rest ist Kack Egal.

Und das Auto sollte nicht geklaut sein, was du allerdings kaum wissen kannst, wenn du alle Papiere hast.

Shadowbane 23.04.2011 20:32

wie ist das eigentlich, wenn ich tüv machen will zum anmelden ... wie ist das mit der tüv plakette wenn ich kein nummernschild habe ?

wolfi71 23.04.2011 22:59

Du gehst mit dem Überführungskennzeichen und dem Teil II zur HU und der macht die dir auf die Fahrzeugidentifizierungsnummer. Dann gehst du mit dem Bericht zur Zulassungsstelle und lässt das Auto ganz normal zu.

wolfi71 24.04.2011 08:13

Noch ein wichtiger Hinweis:

Lass dir vom Verkäufer alle Rechnungen der letzten Monate geben und lass dir im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche abtreten.

Dazu reicht ein Satz wie: Der Verkäufer tritt noch bestehende Gewährleistungsansprüche aus Werkverträgen und Lieferungen an den Käufer ab.

Damit gehen diese auf dich über. Du musst das dann allerdings selbst reklamieren. Eine Anzeige über den Übergang kann man im Schadensfall machen, weil der Lieferant das nur unter besonderen Umständen (z.B. gewerbliche Nutzung statt privater Nutzung) ausschließen kann.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:19 Uhr.

Powered by vBulletin®