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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| Golfumbauplaner |
Huhu ich habe da nochmal eine letzte frage zum Fahrzeugkauf und zwar, wie ist das mein verkäufer hat mir einen kaufvertrag gegeben, der name ist aber nicht deckungsgleich mit dem Brief und Schein, da er ihn noch nicht angemeldet hatte ist das normal, nicht das wenn ich auf die zulassungsstelle einenstages gehe wenn er fertig ist und mir gesagt wird ja der name ist nicht deckungsgleich mit dem kaufvertrag aber da er ihn nicht angemeldet hat, kann er ja nicht eingetragen sein aber trotzdem mein verkäufer also alles i.O ? | |||
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| | #2 | |||
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| Foren Yungtimer |
Jup alles i.o. Wichtig ist nur das dein Verkäufer mit Personalausweiß-Nr im Kaufvertrag steht, wenn es jetzt ein Privatkauf ist. Sonnst hast du ja Firma und nen Stempel des Verkäufers. mfg | |||
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| | #3 | |||
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| Administrator |
Hab schon etliche Male Autos an/ab und umgemeldet und noch nie wollten die einen Kaufvertrag sehen. Geändert von Crs (21.04.2011 um 22:25 Uhr) | |||
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| | #4 | |||
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| Foren Yungtimer |
Ich meinte auch nicht für das StvAmt sondern für ihn selber. Nur das er ne Sicherheit hat | |||
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| | #5 | |||
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| Forenseele | | |||
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| | #6 | ||
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| Wissbegieriger | Zitat:
2) Fahrzeugschein (Falls vorhanden bei Ummeldung) 3) Letzten Tüv Bericht ( GAAAAANZ WICHTIG !!!!! ) auch wenn der Wagen Tüv hat ! Den wollen die unbedingt sehen. 4) Personalausweiss von dem auf den der zugelassen wird. 5) Bankverbindung wegen Steuer Der Rest ist Kack Egal. | ||
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| | #7 | |||
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| Helfersyndrom | Zitat:
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| | #8 | |||
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| Golfumbauplaner |
wie ist das eigentlich, wenn ich tüv machen will zum anmelden ... wie ist das mit der tüv plakette wenn ich kein nummernschild habe ? | |||
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| | #9 | |||
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| Helfersyndrom |
Du gehst mit dem Überführungskennzeichen und dem Teil II zur HU und der macht die dir auf die Fahrzeugidentifizierungsnummer. Dann gehst du mit dem Bericht zur Zulassungsstelle und lässt das Auto ganz normal zu. | |||
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| | #10 | |||
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| Helfersyndrom | Noch ein wichtiger Hinweis: Lass dir vom Verkäufer alle Rechnungen der letzten Monate geben und lass dir im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche abtreten. Dazu reicht ein Satz wie: Der Verkäufer tritt noch bestehende Gewährleistungsansprüche aus Werkverträgen und Lieferungen an den Käufer ab. Damit gehen diese auf dich über. Du musst das dann allerdings selbst reklamieren. Eine Anzeige über den Übergang kann man im Schadensfall machen, weil der Lieferant das nur unter besonderen Umständen (z.B. gewerbliche Nutzung statt privater Nutzung) ausschließen kann. | |||
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