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Alt 07.11.2010, 23:57 #1
marci92
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Habe alle Sachen ausgebaut.

Habe keinen Rechtsschutz..

was mir auch noch aufgefallen ist das das Datum im Briefkopf auch faslsch ist da steht nämlich 25.10.


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Alt 08.11.2010, 00:57 #2
VW16
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Mit sowas sofort zu nem guten Anwalt. Der kann dich zu 100% aus der Patsche ziehen. Wichtig ist, dass du ehrlich bist und dem Anwalt und den Beamten keinen vorflunkerst.
Formfehler sind des Anwalts Liebling
Dann setzt du dich hin, baust den ganzen carp wieder ein und lässt es eintragen, so wie es sich gehört. Dann ist es gleich ein viel entspannteres fahren, glaub mir .

Liebe Grüße.
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Alt 08.11.2010, 02:00 #3
marci92
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Ja alles was ich gesagt hab ist die Wahrheit, hab ja auch ein Zeugen weil ein freund im Auto dabei war.
Werde die Sachen verkaufen und mir was vernünftiges holen was ich auch dann eingetragen krieg.
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Alt 10.01.2011, 07:53 #4
marci92
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Habe vor 3-4 Wochen POst bekommen

Bußgelbescheid: Si haben das unvorschirftsmäßige ( Reifen, Fahrwerk und Luftfilter wurden ausgetauscht) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. §30, § 69a StVzo; §24 Stvg; 214.2 BKat

Unten steht das noch:
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie ein Gelbuße festgesetzt ( § 17 OWiG) in höhe von aussderm haben Sie die kosten des Verfahrens zu btragen.
Hinweis: Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides die Entscheidung mit 03 Punkten bewertern. Diese Bewertung ist nicht bestandsteil und somit nicht anfechtbar.

Ist jetzt die frage ob ich Punkte bekommen habe?
Habe vor einer woche von Flensburg ne abfrage gemacht, wo drin stand das ich keine Punkte habe.

Kann jemand jetzt sagen ob ich ein Aufbauseminar machen muss ?
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Alt 10.01.2011, 08:34 #5
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Die arbeiten langsam aber die arbeiten. Soll heißen, das du die Punkte erhalten wirst.
Wenn du noch Probezeit hast, wirste wohl ne nachprüfung machen müssen.
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Alt 10.01.2011, 09:33 #6
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Dazu sage ich nur eins:

Lehrgeld!

Hast die Sachen denn nun eingetragen?
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Alt 10.01.2011, 09:50 #7
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Naja die Felgen sind auf jeden Fall nicht mehr drauf :
http://www.golf3.de/fahrwerk/84574-1...p-zustand.html

Also ich gehe doch auch stark davonb aus das du ein Aufbauseminar machen musst, die Punkte wurden angekündigt und die werden kommen.

Das wirst Du noch gesondert per Post bekommen mit dem Aufbauseminar.
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Alt 10.01.2011, 12:31 #8
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Okay
Habe die ganzen Sachen wieder abgebaut
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Alt 10.01.2011, 12:33 #9
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Das mit der wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hätte eine nachträgliche unveränderte Abnahme vermeiden können. Sprich wir hätte dann keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gehabt. Wäre etwas billiger geworden.

Die Punkte werdern erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides nach Flensburg gemeldet und eingetragen. Danach kommt auch Post von der Führerscheinstelle, Geht alles seinen geordneten bürokratischen Gang.
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Alt 10.01.2011, 12:54 #10
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Genau. Bauartliche Veränderungen mit resultierender beienträchtigung der Verkehrssicherheit hätte man durch Eintragungen verhindern können. Sofern dieses möglich ist.

Du wirst deine Punkte schon bekommen. Die Mühlen mahlen, wenn auch nicht so schnell. Aber sie mahlen. Solltest du noch in der Probezeit sein, wirst du ebenso zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger aufgefordert. Hierbei ist zu beachten, das du (ich glaube) 3 Monate Zeit hast, um dich bei einem solchen Aufbausemiar anzumelden und in diesem Zeitraum zu beenden. Achtung: Die 3 Monate gelten ab Tag der Ausstellung der Auffordreung durch die Zulassungsstelle, nicht ab dem Zustelldatum! Da kann durchaus schonmal die ein oder andere Woche dazwischen liegen. Besonders jetzt nach den Feiertagen.

MFG




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ChristianXD (10.01.2011)
Alt 13.01.2011, 10:53 #11
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Viele wirkliche Golf Liebhaber geben unmengen an Geld aus um ihre Fahrzeuge zu restaurieren, pflegen und ggf. aufzuwerten. Sie bemühen sich um Ordnungsgemäßen Einbau und entsprechende Eintragungen.
Die zig tausend "trittbrettfahrer" wie in diesem Fall scheren sich einen dreck darum! Um einen auf cool machen zu können wird geschlampt und kein Wert auf Gesetze gelegt. Das bringt die Szene (Gerade mit Focus auf den Golf/Golf3) ungemein in verruf.
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Alt 14.01.2011, 18:43 #12
marci92
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Ich habe das ja verstanden mit dem Fehler.

Was wird so ein Aufbauseminar kosten?

Und ich finde es nur eine Frechheit hoch 3. Das ich nach 3 Monaten ein schreiben bekommen habe, warum ich noch nicht meine Mängelkarte vorgezeigt habe, obwohl die 3 netten Beamten mir garkeine ausgestellt haben wo die mich angehalten haben. Ich hatte extra noch nachgefragt kriege ich nichts mit und einer sagte dann ne sie krigen i-wann Post.

Unglaublich sowas !!
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Alt 14.01.2011, 20:11 #13
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Nun möchte ich mich auch mal zu dem Thema äußern.

Zuerst möchte ich mich für Cartmans Beitrag auf Seite 8 bedanken.

Zunächst finde ich es grauenvoll so einen Thread zu lesen wo massig Beiträge am Thema vorbeigehen... boah . Hab mir die Arbeit gemacht, wie immer eig. , nur antworten zu nennen die noch nicht vorhanden sind, sodass der Thread nicht überquillt und total unübersichtlich wird.


Gut nun zum Thema, laut Aussage von Marci92 :
Polizei hat dich angehalten, in irgendeinem Beitrag hast du erwähnt es waren 3 Männer, 1 Ziviler mit dem die Polizeibeamten eig. gerade zu tun hatten.

Ich weiß das Polizeibeamten, wenn sie gerade eine andere Owi verfolgen, (Fall bearbeiten) , aber gleichzeitig eine andere Straftat sehen, und Zeit haben diese zu verfolgen, es tuen müssen.
Polizeibeamten dürfen bei Strafverfolgung nicht zögern sondern müssen handeln.

Da du quasi die 2. Straftat warst können sie dir eine Anzeige per Kennzeichen an den Hals werfen, dazu brauchen die nichts außer dein Kennzeichen, somit bekommst du auch nichts.

Sie beschäftigen sich ja auch eig. mit dem anderen Fall des Zivilen der mit im Auto saß.

Du hast Post bekommen. Das heißt die bearbeiten den Fall nun.
Du wirst auf jdn Fall Punkte bekommen, könnten die 3 werden.
Zu dem Punkten musst du noch Bußeld bezahlen.

Da noch in der Probezeit + Punkt in der Probezeit (Punkt der Gruppe A, da Eintragung...usw..unwichtig) = Aufbauseminar (500Euro , halt anfragen wo es am günstigsten ist, also welche Fahrschule in deiner Nähe dies am billigsten anbietet.)

Grüße Mitway

EDIT: Wolfi hat meiner Meinung alles zum Thema EINTRAGUNG was hier vorliegen könnte auf Seite 5 gesagt.

Mit der Mängelkarte... das stimmt schon.. sowas ist nicht in Ordnung, aber ich glaub in einem Schreiben stand bestimmt das du die behobenen Mängel vorzeigen hättest müsstest
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Alt 15.01.2011, 13:20 #14
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Zitat:
Zitat von Mitway Beitrag anzeigen
Da du quasi die 2. Straftat warst können sie dir eine Anzeige per Kennzeichen an den Hals werfen, dazu brauchen die nichts außer dein Kennzeichen, somit bekommst du auch nichts.

Mit der Mängelkarte... das stimmt schon.. sowas ist nicht in Ordnung, aber ich glaub in einem Schreiben stand bestimmt das du die behobenen Mängel vorzeigen hättest müsstest
Das ist aber ein Verfahrensfehler und wenn man dagegen Einspruch einlegt bzw. vom Anwalt einlegen lässt, hat man da sehr gute Chance ohne etwas rauszukommen... Nur Kennzeichen reicht auch nicht aus, die müssen dir ja sagen, was du "verkehrt" gemacht hast bzw. muss das schriftlich erfolgen !

mfg
marko
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Alt 15.01.2011, 13:29 #15
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@ Marko, weist du das aus sicherer Quelle oder ist das von dir nur eine logische, rein menschliche Überlegung?das mit dem Verfahrensfehler , und das sie dir was geben müssen.

Was er falsch gemacht hat bekommt er ja noch mit dem Bußgeldbescheid vorgeworfen,, oder nicht?

Grüße Mitway
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Alt 15.01.2011, 13:35 #16
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Zitat:
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@ Marko, weist du das aus sicherer Quelle oder ist das von dir nur eine logische, rein menschliche Überlegung?das mit dem Verfahrensfehler , und das sie dir was geben müssen.

Was er falsch gemacht hat bekommt er ja noch mit dem Bußgeldbescheid vorgeworfen,, oder nicht?

Grüße Mitway
Ja er muss ja die Chance bekommen, dass zu beheben, sonst gibts ja keinen "Lerneffekt"... die Polizei will dich ja nicht nur sinnlos abzocken...
Und es muss immer alles schriftlich erfolgen, wenn es Punkte etc. gibt !

mfg
marko
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Alt 15.01.2011, 13:54 #17
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Bei Verfahrensfehlern muss man aber dennoch aufpassen.

Nach dem Verwaltungsverfahrengesetz besteht auch bei einem mangehalften bzw. fehlerhaften VA (Verwaltungsakt) die Möglichkeit der "Heilung", das heißt, dass die eventuelle Formfehler nachträglich behoben können.

Ob das in deinem Fall möglich ist, kann man erst nach genauerer Prüfung der Sachlage feststellen...

Weiter ist es auch so, dass ein fehlerhafter Verwaltungsakt trotzdem in Kraft tritt, wenn innerhalb der 3 Wochenfrist keine Klage eingelegt wurde, dabei ist es erstmal völlig egal ob er rechtens ist oder nicht! Es heißt ja nicht umsonst "WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER"...

Also einfach rumsitzen und nix tun ist nicht
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Alt 15.01.2011, 17:20 #18
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Also für die Zukunft lass deine Umbauten so schnell wie möglich eintragen!

Sei froh das dich nur die Bullerei angehalten hat, hättest du nen Unfall mit dem Wagen gehabt, würde dafür keine Versicherung aufkommen.


Lg Golf318Peine
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Alt 15.01.2011, 18:23 #19
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Für mich ist das ein eindeutiger Verfahrensfehler und das Gesetz sieht es ähnlich.
Du hast keine Mängelkarte bekommen und weißt dementsprechend auch nicht, was an deinem Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist (zumindest hast du nichts schriftlich). Daher kannst du auch dein Fahrzeug nirgendwo "auf gut Glück" vorführen um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Dass du ohne Chance auf Vorführung des Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid mit Punkten bekommst, ist schlichtweg unrechtsmäßig. Nimm dir einen Anwalt und erkläre ihm die Sachlage, dann wirst du garantiert ohne Bußgeld und ohne Punkte+Aufbauseminar davonkommen.

Eine "mündliche" Mängelkarte ist nicht rechtmäßig nach § 37 Abs.2 VwVfG --> § 37 BVwVfG Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes

Demnach hat der Verwaltungsakt garnicht stattgefunden, da du nachträglich auch keine Post bekommen hast mit der Aufforderung, das Fahrzeug bei einer Dienststelle vorzustellen.
Die Heilung von Verfahrensfehlern wie es XSIGHT beschreibt hat damit nichts zu tun. Mit Heilung ist lediglich eine mögliche nachträgliche Anhörung oder nachträgliche schriftliche Begründung gemeint, die man zur Heilung eines Formfehlers anwenden kann. Das Schriftformerfordernis von § 37 Abs.2 VwVfG ist jedoch nicht heilbar!

Ich sehe nur zwei Möglichkeiten. Erstens: der Verwaltungsakt ist nichtig nach § 44 Abs.1 und Abs.4 VwVfG. Dann bekommst du garnichts - keine Punkte, kein Bußgeld. In § 44 Abs.4 VwVfG steht:
Zitat:
"(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.
---> § 44 BVwVfG Nichtigkeit des Verwaltungsaktes


Zweitens (und die wahrscheinlichere Alternative): Du bekommst erneut die Möglichkeit dein Fahrzeug bei einer Dienststelle vorzuführen, weil du den Verfahrensfehler mit der fehlenden Mängelkarte nicht verschuldet hast. Das wäre dann § 32 Abs.1 VwVfG wo steht:
Zitat:
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.
---> § 32 BVwVfG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Auf jeden Fall solltest du schleunigst einen Anwalt aufsuchen, der bei den Behörden entsprechendes beantragt!
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BassFreak (15.01.2011), G3GL90PS (15.01.2011), Shroomi (23.01.2011)
Alt 17.01.2011, 19:35 #20
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Eine Frage,
die Polizisten haben dein Auto genauer unter die Lupe genommen und bei den genannten Teilen festgestellt das sie nicht eingetragen sind.

Sie haben dir aber keinen Mängelschein / Ordnungswidrigkeitenerfassungsbeleg ausgestellt?
Sie haben keine Bilder von deinem Auto gemacht?
Die 3. Zivil Person die hat alles gesehen, quasi als ein Zeuge?

Sie sind ohne dir etwas zu geben dann gefahren und haben dir kurz davor gesagt du bekommst Post?

MFG Karsten

PS: Ich glaube du wirst deine Strafe erhalten, es reicht eig. das die Polizeibeamten das gesehen haben und protokoliert haben.
Am Ende vor Gericht werden mind. 2 Polizeibeamte die dabei waren sagen, jo der hatte dies und das nicht eingetragen, was wir kontrolliert haben.
Sie haben eine Anzeige anhand Kennzeichen vorgenommen, weil sie gerade mit dem anderen Bewohner beschäftigt waren.
Was sie dann auch vor Gericht belegen werden, und somit sagen könnten wir hatten es eilig, keine Zeit um genauer vorzugehen wegen dem anderen Fall.
Und du und dein Kumpel stehen gegen 2 Polizeibeamte... wie wird der Richter entscheiden?

Das das Datum nicht stimmt macht mich jedoch stutzig.




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