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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| | #1 | |||
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| Golf-Tieferleger |
was für krasse unterschiede es da gibt...ist das auch alles regional bedingt?? | |||
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| | #2 | |||
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| Autoschieber vom Dienst ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Ihr verwechselt da auch was. Es gibt Abnahmen nach §19 und nach §21 (Einzelabnahme). Gibt es für das gewünschte Anbauteil (zum Beispiel eine Felge) kein TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO und keine ABE, muß eine sogenannte Einzelabnahme durchgeführt werden. Einzelabnahmen sind auch nötig, wenn sich zB Felgen und Sportfahrwerk gegenseitig beeinflussen. Dh. du kannst keine Felgen mit ABE ohne Eintragung fahren, wenn sie nur für den Betrieb mit den Serienfedern/dem Serienfahrwerk geprüft sind, du aber das Fahrwerk verändert hast. Hast du aber das Glück und es steht nichts weiter im Gutachten (oder ABE) drin, ist das im Normalfall eine Abnahme nach §19.3 Preise schwanken regional und nach Prüfer. Ich hab für Lenkrad, Fahrwerk, Felgen, Reifen, Spoiler, Einarmwischer und Auspuff noch deutlich unter 100€ gezahlt. Aber ich hatte auch zu allem eine ABE oder ein amtliches (gültiges) Gutachten. Das macht dem Prüfer die Arbeit leichter und somit für Dich billiger. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tankdeckel für den nützlichen Beitrag: | gh0sti (12.10.2010) |
| | #3 | |||
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| .:Golf3.de IG Team NDS:. |
Ja ist regional unterschiedlich. Hier in NDS darf z.B. nur der TÜV eine Einzelabnahme machen, drüben im Osten ist es mehr Dekra wie es im Süden ist weiß ich nicht. Es ist regional unterschiedlich wer eine Einzelabnahme machen darf ( also welche Gesellschaft ) und die Kosten sind auch unterschiedlich | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu G3 Variant für den nützlichen Beitrag: | gh0sti (12.10.2010) |
| | #4 | |||
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| ehemals Killa |
naja er ist noch kein halbes jahr 18 und wenn er nicht 2 jahre ne 80ccm gefahren ist, hat er noch PZ, also ist der lappen weg! mit strafe, verwalltungsgebühr und nachschulung wird sich das zwischen 750-1.000 euro belaufen. | |||
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| | #5 | |||
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| Beginner |
das haste recht gh0sti !...also soweit ich das weis und das auchs hocn teils erwehnt wurde bezieht sich der preis auf Aufwand! somit ist es natürlich vorteilhaft ne abe oder zumindest n teilegutachten zu haben! Aber ob nun mit oder ohne is das doch ne reine abzocke, wie Hektor sagte: 51 € fürn Gewindefahrwerk ....der guckt doch nur ob du ne abe oder tga hast ob das das teil auch ist und ready und dafür so viel geld ! anj ändern kann mans ja eh niht -.- | |||
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| | #6 | |||
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| Autoschieber vom Dienst ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zitat:
Übereinstimmung mit den Papieren Lesbarkeit der Prüfziffern Korrekten Einbau Bei Fahrwerken wird dann zb auch das Fahrzeug links vorn und rechts hinten auf kleine Rampen gefahren und abgelassen, sowie voll eingelenkt. So wird überprüft ob die Lenkung freigängig ist und ob die Räder genug Luft im Radkasten haben. Wenn sowas nicht gemacht wird gehört der Prüfer, sowie der Halter des Wagens, der quasi ungeprüft über deutsche Strassen ackert, eingebuchtet. Der Preis ist schon gerechtfertigt. Wenn man bedenkt was die Herren für einen Stundenlohn haben, ist das noch annehmbar. | |||
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| | #7 | ||
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| Golfumbauinteressierter | Zitat:
Aufwandsmäßig ist reines Fahrwerk eintragen kein Hexenwerk. Hab ich sogar als Praktikant unter Aufsicht beim TÜV gemacht. | ||
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| | #8 | |||
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| Abgemeldet&Eingemottet |
Gehts hier jetzt um Eintragungen oder um die Ihm drohende Strafe und deren Wahrscheinlichkeit? | |||
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| | #9 | |||
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| Wörtherseefahrer |
Hier gehts glaube ich darum das er die sacen jetzt mal ganz schnelll eintragen sollte. da er nix von den bullen bekommen hatt. und wenn dann wirklich post kommt kann man hiergegen gerichtlich angehen. sind mängel am fahrzeug haben die ne mängelkarte aus zustellen ud Punkt. Normal sind auch nur 2 von dennen auf einmal unterwegs. wiso 3? kann doch sein das die einen angelernt haben. ich würde jetzt den ganzen kram mal schnell eintargen lassen. mir wenig sorgen machen und im fall der fälle nach einem schlichtungsversuch anzeige bei einer anderen diestelle machen. Und Klagen. Wir leben hier in der BRD das heißt Bürokratie, hier kommen Kinderschänder wegen formalfehlern aus dem Knast.......... | |||
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| | #10 | |||
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| Golftreffenplaner | Zitat:
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| | #11 | |||
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| .:Golf3.de IG Team NDS:. | Zitat:
Das kann doch nicht euer ernst sein, also mir fehlen die Worte .... | |||
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| | #12 | |||
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| Hilfesuchender ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zitat:
Zitat:
Dafür aber noch 300€ strafe, 50€ bearbeitungsgebühren und 250€ für den dekra mann! wobei ich finde daß 250€ für die dekra heftig übertrieben sind! right sir... am eigenen leib erfahren! | |||
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| | #13 | |||
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| Abgemeldet&Eingemottet |
Seit ihr euch sicher, dass das nachträgliche Eintragen (Datum der Kontrolle wurde ja bestimmt festgehalten) überhaupt hilft? Wenn es nicht um eine Mängelkarte geht sondern um fahren mit für den Straßenverkehr nicht zugelassenem Fahrzeug dürfte das nachträgliche Eintragen doch auch nicht viel helfen. Wobei, eintragen lassen solltest du die Sachen sowieso. Von daher hopp zum TÜV. | |||
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| | #14 | |||
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| Forenheiliger | Zitat:
aber immer alles eintragen lassen, dann können sie dein auto das nächste mal auseinanderbauen und sie werden nichts finden! wenn es dir zu teuer oder was weiß den ich ist, dann bau das zeug aus und lass es sein!! | |||
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| | #15 | |||
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| Wörtherseefahrer | Zitat:
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| | #16 | |||
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| Wörtherseefahrer |
wiso nicht? mir fehlen die worte wenn ich ich sehe das kinderficker udn vergewaltiger wegen sowas frei kommen. aber wir leben hier in der brd das heißt stimmt im verwaltungsakt eine datum nciht, wurde jemand nicht ausreichend belehrt dann kann das reichen für den freispruch. wunder dich mal: Fährst du linke Spur und drängelst mit lichthupe kostet das 250€ + 3P + Fahrverbot Fährst du Standstreifen kostet das 150€ 2P kein fahrverbot aber hängst du dir nen Blaulicht aufs Dach machst das Matinshorn an kostet das 20€ solange du nciht zu dem beamten der dich anhälst sagst das das ne einsatzfahrt war, wichtig ist das du sowas sagst wie habe ich nach der disko vergessen kann er nciht das gegenteil beweisen 20€ er nimmt dir das blaulicht weg und wüntscht gute fahrt | |||
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| | #17 | |||
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| .:Golf3.de IG Team NDS:. |
[QUOTE=golf3variant1488;1004375]Hier gehts glaube ich darum das er die sacen jetzt mal ganz schnelll eintragen sollte. da er nix von den bullen bekommen hatt. und wenn dann wirklich post kommt kann man hiergegen gerichtlich angehen. Das kann doch nicht euer ernst sein, also mir fehlen die Worte .... Zitat:
Warum nicht ? Na weil man für das was man verbockt selber Schuld ist und KEIN anderer !!!! Wer mit na Kiste rumeiert wo nichts eingetragen ist, das ist es völlig richtig und normal das er Punkte und ne Geldstrafe aufgedonnert bekommt. Da braucht man sich nicht wie ein Aal winden,man hat Mist gebaut und steht dafür gerade fertig, ohne wenn und aber, basta aus ! Wenn ich sowas lese : Zitat:
Keine Ahnung was die wie du sie nennst "bullen" sich aufgeschrieben haben, aber denkste die sinbd blööde ? Auf der Eintragung steht ein Datum drauf. Mal dran gedacht ? Ne, aha dachte ich mir doch. Gerichtlich vorgehen ? Also echt ![]() Wenn man in einem Rechtsstaat lebt,dann bedeutet das nicht nur das man Rechte hat sondern sich auch an selbigen zu halten hat ! Wenn einer warum auch immer nicht in der Lage ist, den Tuningmist an seiner Karre eintragen zu lassen, dann verdient er eine Strafe und fertig. Da muss man nicht gegen angehen. Wenn jeder wegen so einem Blödsinn gerchtlich vorgehen will, dann sind die Steuern im nächsten Jahr doppelt so hoch ( denn das sind sehr hohe Kosten ) und dann sind Typen wie du der erste der am schreien ist. | |||
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| | #18 | |||
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| Golftreffenplaner | Zitat:
Es hat hier wirklich niemand gesagt, er hätte keinen Mist gebaut und es hat erst recht niemand gesagt, er könne jetzt schön so weiter fahren. Von daher verstehe ich dein überaus großes Problem mit den von dir zitierten Beiträgen nicht. Sich "wie ein Aal herauswinden" hat nicht mal im entferntesten was damit zu tun, wenn man "Glück hat", weil man wahrscheinlich nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen ist und kein Geld zahlen muss. Zitat:
![]() Naja und wenn man Formfehler in einem Verwaltungsakt feststellt, dann würde jeder dagegen vorgehen - erst Recht wenn es um eine solch beachtliche Summe Geld geht, die niemandem direkt zugute kommt. | |||
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| | #19 | |||
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| User entfernt |
So Kinder, zurück zum Thema! Mich würde es erstmal interessieren, ob die "Polizisten" im Dienstwagen sassen? Waren die Ziviel, haben die ihre Ausweise gezeigt? Haben die Namen genannt? Polizeidirektion? Wenn die Zivil waren, keine Ausweise gezeigt haben und es auch noch drei Personen waren grenzt das an verarsche.... 1. Algemeine Verkehrskontrolle 2. Mängel festgestellt? 3. Mängel Festgehalten? 4. Mängelkarte bekommen mit klärendem gespräch wie er die Frist gesetzt hat. | |||
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| | #20 | ||
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| Gast | Zitat:
Das wars dann | ||
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