Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum!

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 17.01.2011, 22:06 #1
Benutzerbild von XSIGHT
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 701
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
XSIGHT XSIGHT ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von XSIGHT
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 701
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
Standard

@ Jackiez

aber laut §37 Abs. 2 VwVfG kann ein Verwaltungsakt mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Dieser ist später jedoch schriftlich zu bestätigen.

Weiter heißt es: "Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.

Dieses "berechtigte Interesse" ist ein ungeklärter Rechtsbegriff den es auszulegen gilt. Ich denke, dass in der Auslegung des Rechtsbegriffes die Lösung liegt. Allerdings wird die Entscheidung darüber wohl ein Anwalt bzw. ein Richter klären.

Dennoch gebe ich meinen Vorrednern recht, in anbetracht der verstrichenen Zeit denke ich nicht das noch eine schriftliche Bestätigung zu erwarten ist.

Allerdings würde ich mich auf Grund des oben angeführten §37 Abs. 2 VwVfG nicht darauf verlassen, dass der VA wirklich nichtig bzw. unrechtmäßig ist.

Wie gesagt, Gesetze sind oft mit umbestimmten Rechtsbegriffen ausgestattet um einen großen Bereich abzudecken. Leider werden die Formulierungen dadurch sehr sehr schwammig und ungenau.

Aber ich gebe Jackiez auch darin recht, dass du dir schleunigst einen Anwalt zulegen solltest der die genaue Rechtslage prüft.


XSIGHT ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 18.01.2011, 00:45 #2
Benutzerbild von JackieZ
Golftreffenplaner
 
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 2.263
Abgegebene Danke: 91
Erhielt 207 Danke für 163 Beiträge
JackieZ JackieZ ist offline
Golftreffenplaner
Benutzerbild von JackieZ
 
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 2.263
Abgegebene Danke: 91
Erhielt 207 Danke für 163 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von XSIGHT Beitrag anzeigen
@ Jackiez

aber laut §37 Abs. 2 VwVfG kann ein Verwaltungsakt mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Dieser ist später jedoch schriftlich zu bestätigen.

Weiter heißt es: "Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.

Dieses "berechtigte Interesse" ist ein ungeklärter Rechtsbegriff den es auszulegen gilt. Ich denke, dass in der Auslegung des Rechtsbegriffes die Lösung liegt. Allerdings wird die Entscheidung darüber wohl ein Anwalt bzw. ein Richter klären.
Wenn der Polizeibeamte zusichert, dass der TE den Verwaltungsakt schriftlich bekommt ("Sie bekommen dann Post"), dann hat der TE auch ein berechtigtes Interesse daran und es entfällt mMn die Notwendigkeit, dass er dies nochmal ausdrücklich verlangt. Das steht z.B. in §38 Abs.1 S.1 VwVfG:
Zitat:
(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
§ 38 BVwVfG Zusicherung
JackieZ ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 19.01.2011, 17:52 #3
Benutzerbild von -Dom-
Forenheiliger
 
Registriert seit: 22.09.2010
Beiträge: 5.500
Abgegebene Danke: 756
Erhielt 626 Danke für 561 Beiträge
-Dom- -Dom- ist offline
Forenheiliger
Benutzerbild von -Dom-
 
Registriert seit: 22.09.2010
Beiträge: 5.500
Abgegebene Danke: 756
Erhielt 626 Danke für 561 Beiträge
Standard

Ich wurde heute auf dem Heimweg angehalten...

Auf der Autobahn Auffahrt,bin ich direkt vor den netten Menschen in Blau über die Makierung Gefahren und sofort war mir klar,die halten mich gleich an...
(selbst dran schuld )
So war es dann auch,war eigentlich ein ganz nettes Gespräch und der Mann in Blau wollte auch nur die ABE für die Schroth Gurte sehen und meinte das doch eig.die Rücksitze auszutragen wären und so weiter...
-Dom- ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 19.01.2011, 18:01 #4
Benutzerbild von XSIGHT
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 701
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
XSIGHT XSIGHT ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von XSIGHT
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 701
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
Standard

Ahhh ok sorry, das mit dem "Sie bekommen Post" hab ich überlesen.

Dann hast du recht, es ist ein Verfahrensfehler. War mein Fehler wer lesen kann is klar im Vorteil^^

Somit kann er aufatmen!

Lass es trotzdem wenigstens beim TÜV abnehmen!! Musst ja nicht direkt in den Schein eintragen. Aber die Abnahme ist wichtig!

Greetz
XSIGHT ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 20.01.2011, 07:22 #5
marci92
Gast
 
Beiträge: n/a
marci92
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Also danke für die Antworten ihr meint ich soll einen Anwalt schleunigst nehmen?
aber was ist wenn ich verliere dann muss ich ja für die ganzen kosten aufkommen oder ?
Und ich habe die ganzen Sachen ausgebaut und verkauft
  Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 20.01.2011, 12:13 #6
Benutzerbild von JackieZ
Golftreffenplaner
 
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 2.263
Abgegebene Danke: 91
Erhielt 207 Danke für 163 Beiträge
JackieZ JackieZ ist offline
Golftreffenplaner
Benutzerbild von JackieZ
 
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 2.263
Abgegebene Danke: 91
Erhielt 207 Danke für 163 Beiträge
Standard

Wenn sich alles genau so zugetragen hat, wie du hier schreibst, dann hast du sehr gute Chancen zu gewinnen. Du bist noch in der Probezeit, richtig? Somit müsstest du auch ein Aufbauseminar machen, wo du mit 400-500 Euro locker dabei bist + die Strafe, die du ohnehin zahlen musst. Es ist natürlich deine Entscheidung, ob du das alles einfach bezahlen willst, oder ob du dich gegen diese Ungerechtigkeit wehren willst.
Eventuell hast du Anspruch auf Prozesskostenhilfe - da kann dich ein Anwalt auch beraten.
JackieZ ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 20.01.2011, 18:03 #7
Benutzerbild von XSIGHT
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 701
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
XSIGHT XSIGHT ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von XSIGHT
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 701
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
Standard

Ich würd wenn du nicht gelogen hast ebenfalls sagen die du ne chance von 80% auf Gewinnen hast.

Und ausbauen und verkaufen bringt nix! Tat ist ja schon vorbei! Kannst also auch behalten, und eintragen!

Nehm dir nen Anwalt! Die der soll dagegen Klage einlegen, danach geht da erst mal an den Verhandlungstisch und es wird versucht das außergerichtlich zu klären, wenn die nicht sogar sofort das Verfahren einstellen.

Gruß
Markus
XSIGHT ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 21.01.2011, 00:52 #8
marci92
Gast
 
Beiträge: n/a
marci92
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ok werdemorgen mal mit meinem Anwalt kontakt aufnehmen, spätestens montag.
Und ja bin noch in der Probezeit
  Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 21.01.2011, 17:45 #9
marci92
Gast
 
Beiträge: n/a
marci92
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Aber glaube da gibts ein Problem, weil ich ja schon das Bußgeld bezahlt habe oder?
Bin ich damit nicht drauf eingegangen oder so ?
  Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 21.01.2011, 19:22 #10
Benutzerbild von XSIGHT
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 701
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
XSIGHT XSIGHT ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von XSIGHT
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 701
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
Standard

Ich denke das kann dir der Anwalt besser außeinander legen...

Wie lang ist die Zahlung den schon her?

Vielleicht hast du ja auch unter Vorbehalt gezahlt ?!

Lass dich da gut beraten, das hilft!




XSIGHT ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 23.01.2011, 23:05 #11
marci92
Gast
 
Beiträge: n/a
marci92
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zahlung war mitte Dezember ca.
  Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
von Polizei angehalten DaTheo Golf Allgemein 11 28.07.2009 12:35
Von der Polizei angehalten... Brandi Golf Allgemein 8 11.10.2007 21:33


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:08 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt