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Alt 07.10.2010, 21:10 #1
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Ja aber ich bin nicht gezwungen angaben zu der Person zu machen, ich habe das recht die Aussage zu verweigern, nur darum gehts mir nicht.

ich wollte einfach nur wissen ob es so ist dass wenn man niemanden erkennen kann auch keiner dafür haftbar gemacht werden kann.


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Alt 07.10.2010, 21:25 #2
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Zitat:
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Ja aber ich bin nicht gezwungen angaben zu der Person zu machen, ich habe das recht die Aussage zu verweigern, nur darum gehts mir nicht.

ich wollte einfach nur wissen ob es so ist dass wenn man niemanden erkennen kann auch keiner dafür haftbar gemacht werden kann.
Hallo

also Angaben zu DEINER Person musst du machen (auch wenns sie die schon haben) Und dann gibst du an, dass Widerspruch gegen den Bescheid einlegen willst, weil das Foto zu ungenau ist. Und falls sie ein "besseres" Foto haben, werden sie dir das dann eventuell zuschicken.
Die verschicken die Fotos alle, egal was zu sehen ist oder nicht. (sollte eigentlich nicht so seien), manchmal bekommste nichtmal ein Foto dabei. Naja irgendwie müssen die ja ihre Kassen füllen, auch wenns nicht ganz korrekt ist...
Habe grade das selbe Problem, wollte es auch nicht einsehen, weils so scheisse war. Bei mir gings aber um etwas mehr und Paypack Punkte häts auch gegeben ;-) Habe aber ADAC Rechtsschutz und mein Anwalt regelt das eigentlich bis jetzt... Mal sehen was rauskommt...

mfg
marko
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