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-   -   geblitzt worden aber Bild nicht erkennbar... (http://www.golf3.de/showthread.php?t=81238)

Raver-one 07.10.2010 20:12

geblitzt worden aber Bild nicht erkennbar...
 
Hey Leute hab hab gestern ein Schreiben bekommen, dass ich geblitzt wurde.. :(

Es dreht sich um die sehr umstrittenen PoliScan oder auch TrafficScan genannten neuen festen Blitzer.

Das ding ist das Bild ist absolut nicht zu erkennen wer da gefahren ist.
Ich habe schon das komplettbild angefordert, aber wenn dieses auch nicht erkennbar ist, ist die Sache doch eigentlich hinfällig oder täusche ich mich da?

In Deutschland ist es doch (noch) so dass der Fahrer und nicht der Halter belangt wird und wenn der fahrer nicht identifiziert werden kann, muß das Verfahren eingestellt werden.

So kenne ich das. korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Ich habe selber schon gegooglt aber leider nichts passendes gefunden, am besten währen wirklich vergleichbare Fälle oder noch besser Gesetztestexte, ich steig da nicht mehr durch.

Bluedragon777 07.10.2010 20:15

Es kann aber sein das dir(oder dem Halter) auferlegt wird ein Fahrtenbuch zu führen!Wurde einem Bekannten von mir als er gesagt hat das er nicht weiß wer gefahren ist.Und als sie ihn das nächste mal geblitzt haben musste er das vorzeigen bzw das hinschicken.War zwar in NRW aber denke das wird überall so geahndet.Kommt immer drauf wie schnell du warst denke ich mal

Rehne 07.10.2010 20:15

Ne verbindliche Beratung beim Rechtsanwalt kostet etwa 45€, alternativ gibts diese Anwaltshotlines, die sind auch garnicht so schlecht...

rob 07.10.2010 20:23

Zitat:

Zitat von Rehne (Beitrag 1000135)
Ne verbindliche Beratung beim Rechtsanwalt kostet etwa 45€, alternativ gibts diese Anwaltshotlines, die sind auch garnicht so schlecht...

Rechtschutzversicherung im Komplettpaket kostet bei D.A.S um die 50€ im viertel Jahr..

Darin sind die meisten Sachen enthalten, wie BerufsRS, VerkehrsRS, ImmobilienRS, Rechtsauskunft am Telefon...

Nur Rechtsauskunft allein kostet 14,95 im Quartal...Da wird man so lange beraten, wie man will von richtigen Anwälten!

So als Tipp ;)

Amazing 07.10.2010 20:25

Zitat:

Zitat von Raver-one (Beitrag 1000129)

Das ding ist das Bild ist absolut nicht zu erkennen wer da gefahren ist.
Ich habe schon das komplettbild angefordert, aber wenn dieses auch nicht erkennbar ist, ist die Sache doch eigentlich hinfällig oder täusche ich mich da?

In Deutschland ist es doch (noch) so dass der Fahrer und nicht der Halter belangt wird und wenn der fahrer nicht identifiziert werden kann, muß das Verfahren eingestellt werden.

So kenne ich das. korrigiert mich wenn ich falsch liege!

So ist das richtig. Wenn nicht erkennbar ist, wer da gefahren ist, glück für dich.

Bluedragon777 07.10.2010 20:25

Wenns nicht gleich um dein Lappen geht würde ich da nicht son Theater machen und zum Anwalt rennen.Vorallem wirst du ja auch zu schnell gewesen sein.Gehe ich zumindest mal von aus.Immer wenn sie mich kriegen bin ich zumindest auch zu schnell!:D

Amazing 07.10.2010 20:31

Warum was verschenken, wenn man aber im Recht ist? Es gibt soooviele zu unrecht verteilte Knöllchen / Blitzerknöllchen die bezahlt werden... da machen die 20 Euro den Staat nicht ärmer, wenn sie schon nicht in der Lage sind, Systeme zu nutzen, die korrekte Fotos zu schiessen....Noch sind wir nicht im Ösi land, wo die beamten wild schätzen durfen.

Ich würde meinen: Es geht ums Prinzip ;)

Bluedragon777 07.10.2010 20:33

Zitat:

Zitat von Amazing (Beitrag 1000170)
Warum was verschenken, wenn man aber im Recht ist? Es gibt soooviele zu unrecht verteilte Knöllchen / Blitzerknöllchen die bezahlt werden... da machen die 20 Euro den Staat nicht ärmer, wenn sie schon nicht in der Lage sind, Systeme zu nutzen, die korrekte Fotos zu schiessen....Noch sind wir nicht im Ösi land, wo die beamten wild schätzen durfen.

Ich würde meinen: Es geht ums Prinzip ;)



Da hast du auch wieder recht!

Raver-one 07.10.2010 20:39

Hey Amazing schon wieder ausm Ruhestand zurück???

Ich war nicht schnell, sind nur 8 km/h zuviel und soll mich 15€ kosten, aber ich seh es nicht ein wenn man rein gar nichts auf dem Bild erkennt!
Es sind grade mal schemenhaft umrisse zu erkennen und das komplette Bild ist schwarz, so ein schlechtes Blitzerfoto hab ich selten gesehen, jedoch ist es bei diesem gerät schon sehr häufig aufgetreten.

der nächste Witz ist als Beweismittel soll es eine Zeugenaussage geben, steht auf jedem ausgestellten Blitzerbescheid. man kann doch nicht das Blitzgerät als Zeugen heranziehen...?!

Das beste war noch dass das Schreiben von einem lokalen Lieferservice total zerknüllt in einen Fremden Briefkasten geworfen wurde,der mir gar nicht gehört, sondern meinem Nachbarn wo auch dick und fett sein Name draufsteht.

Bluedragon777 07.10.2010 20:42

Zitat:

Zitat von Raver-one (Beitrag 1000180)
Hey Amazing schon wieder ausm Ruhestand zurück???

Ich war nicht schnell, sind nur 8 km/h zuviel und soll mich 15€ kosten, aber ich seh es nicht ein wenn man rein gar nichts auf dem Bild erkennt!
Es sind grade mal schemenhaft umrisse zu erkennen und das komplette Bild ist schwarz, so ein schlechtes Blitzerfoto hab ich selten gesehen, jedoch ist es bei diesem gerät schon sehr häufig aufgetreten.

der nächste Witz ist als Beweismittel soll es eine Zeugenaussage geben, steht auf jedem ausgestellten Blitzerbescheid. man kann doch nicht das Blitzgerät als Zeugen heranziehen...?!

Schreib dahin das du nicht gefahren bist,und nicht erkennen kannst wer es sein soll und du somit Wiederspruch gegen die Anschuldigungen erhebst!

ragnar 07.10.2010 20:43

als halter bist du in D verantwortlich wer dein auto fährt.
wie schon gesagt, wenn du das riskierst, kanns sein, du musst n fahrtenbuch führen, und das is assi :D

das mit der unverantwortlichkeit is in schweden so, da kannst dein auto jedem geben, und dir kanns scheissegal sein. aber in D is das nicht so...

Raver-one 07.10.2010 21:10

Ja aber ich bin nicht gezwungen angaben zu der Person zu machen, ich habe das recht die Aussage zu verweigern, nur darum gehts mir nicht.

ich wollte einfach nur wissen ob es so ist dass wenn man niemanden erkennen kann auch keiner dafür haftbar gemacht werden kann.

Proof 07.10.2010 21:13

Beim Poschie war es so, da haste auch nix aufm Bild gesehen. Nichtienmal das KZ war sichtbar auf dem Bild. Er hat angerufen und fertig war die geschichte . Musste ihn mal fragen was er da gesagt hat.

Raver-one 07.10.2010 21:19

Ich hab schon mit der guten Frau teleoniert und warte nun noch auf das gesamtbild aber Sie sagte selber schon dass das nicht viel besser ist.

marko1983 07.10.2010 21:25

Zitat:

Zitat von Raver-one (Beitrag 1000224)
Ja aber ich bin nicht gezwungen angaben zu der Person zu machen, ich habe das recht die Aussage zu verweigern, nur darum gehts mir nicht.

ich wollte einfach nur wissen ob es so ist dass wenn man niemanden erkennen kann auch keiner dafür haftbar gemacht werden kann.

Hallo

also Angaben zu DEINER Person musst du machen (auch wenns sie die schon haben) Und dann gibst du an, dass Widerspruch gegen den Bescheid einlegen willst, weil das Foto zu ungenau ist. Und falls sie ein "besseres" Foto haben, werden sie dir das dann eventuell zuschicken.
Die verschicken die Fotos alle, egal was zu sehen ist oder nicht. (sollte eigentlich nicht so seien), manchmal bekommste nichtmal ein Foto dabei. Naja irgendwie müssen die ja ihre Kassen füllen, auch wenns nicht ganz korrekt ist...
Habe grade das selbe Problem, wollte es auch nicht einsehen, weils so scheisse war. Bei mir gings aber um etwas mehr und Paypack Punkte häts auch gegeben ;-) Habe aber ADAC Rechtsschutz und mein Anwalt regelt das eigentlich bis jetzt... Mal sehen was rauskommt...

mfg
marko

wolfi71 07.10.2010 21:27

Also wenn auf dem Foto nichts zu sehen ist, Pech für die Kuh Elsa.

Fahrtenbuch ist nicht. So einfach ist es nämlich nicht damit. Es ist nur ein Problem, wnen du dich sträubst. Aber du bist ja willig, aber leider macht es dir die schlechte Qualität unmöglich zu helfen.

Raver-one 07.10.2010 21:46

Das mit dem Fahrtenbuch weiß ich wohl, das wird immer nur gerne als Druckmittel genutzt.
ich bin mal auch das Bild gespannt,werde das auch wohl digital erhalten dann zeig ich´s euch... ;)

Bluedragon777 07.10.2010 22:08

Zitat:

Zitat von Raver-one (Beitrag 1000275)
Das mit dem Fahrtenbuch weiß ich wohl, das wird immer nur gerne als Druckmittel genutzt.
ich bin mal auch das Bild gespannt,werde das auch wohl digital erhalten dann zeig ich´s euch... ;)

Da bin ich mal gespannt!So jungs bin weg schönen abend euch noch!

Raver-one 09.10.2010 12:24

Schade Schade noch nichts neues....
Die zuständige Sachbearbeiterin hatte Donnerstags mittag leider schon Feirabend und Freitags ist sie auch nicht da.... mal wieder Typisch für unsere Stadtverwaltung!

Auf meinem Schreiben steht einmal das Beweismittel: PoliScan und dann noch Zeuge: lt. Zeugenaussage.
Auf meine Frage hin wer den der Zeuge sein soll wurde mir gesagt es gibt keinen, das ist ein vorgefertigter Textbaustein den man nicht entfernen könnte.

Also so ein Witz habe ich schon lang nicht mehr gehört...
Es wurden schon wichtigere Verfahren wegen kleineren Formfehlern eingestellt!

Raver-one 14.10.2010 19:39

So nach einer ganzen Woche "Bearbeitungszeit" habe ich nun heute endlich das Bild bekommen, leider nicht digital wie erwartet und zugesagt, aber das Eichprotokol wurde auch nicht mitgeschickt wie es mir zugesagt wurde.

Als ich das Bild gesehen habe wußte ich nicht ob ich lachen oder weinen sollte...

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1287077792.JPG


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