Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum!

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 07.10.2010, 20:12 #1
Benutzerbild von Raver-one
Wörtherseefahrer
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Raver-one Raver-one ist offline
Wörtherseefahrer
Benutzerbild von Raver-one
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Standard geblitzt worden aber Bild nicht erkennbar...

Hey Leute hab hab gestern ein Schreiben bekommen, dass ich geblitzt wurde..

Es dreht sich um die sehr umstrittenen PoliScan oder auch TrafficScan genannten neuen festen Blitzer.

Das ding ist das Bild ist absolut nicht zu erkennen wer da gefahren ist.
Ich habe schon das komplettbild angefordert, aber wenn dieses auch nicht erkennbar ist, ist die Sache doch eigentlich hinfällig oder täusche ich mich da?

In Deutschland ist es doch (noch) so dass der Fahrer und nicht der Halter belangt wird und wenn der fahrer nicht identifiziert werden kann, muß das Verfahren eingestellt werden.

So kenne ich das. korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Ich habe selber schon gegooglt aber leider nichts passendes gefunden, am besten währen wirklich vergleichbare Fälle oder noch besser Gesetztestexte, ich steig da nicht mehr durch.


Raver-one ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:15 #2
Benutzerbild von Bluedragon777
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Bluedragon777 Bluedragon777 ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von Bluedragon777
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Standard

Es kann aber sein das dir(oder dem Halter) auferlegt wird ein Fahrtenbuch zu führen!Wurde einem Bekannten von mir als er gesagt hat das er nicht weiß wer gefahren ist.Und als sie ihn das nächste mal geblitzt haben musste er das vorzeigen bzw das hinschicken.War zwar in NRW aber denke das wird überall so geahndet.Kommt immer drauf wie schnell du warst denke ich mal
Bluedragon777 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:15 #3
Hilfesuchender
 
Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 15
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge
Rehne Rehne ist offline
Hilfesuchender
 
Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 15
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge
Standard

Ne verbindliche Beratung beim Rechtsanwalt kostet etwa 45€, alternativ gibts diese Anwaltshotlines, die sind auch garnicht so schlecht...
Rehne ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:23 #4
Benutzerbild von rob
rob rob ist offline
Räuber Da Don
 
Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 8.481
Abgegebene Danke: 1.601
Erhielt 2.054 Danke für 1.463 Beiträge
rob rob ist offline
Räuber Da Don

Benutzerbild von rob
 
Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 8.481
Abgegebene Danke: 1.601
Erhielt 2.054 Danke für 1.463 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Rehne Beitrag anzeigen
Ne verbindliche Beratung beim Rechtsanwalt kostet etwa 45€, alternativ gibts diese Anwaltshotlines, die sind auch garnicht so schlecht...
Rechtschutzversicherung im Komplettpaket kostet bei D.A.S um die 50€ im viertel Jahr..

Darin sind die meisten Sachen enthalten, wie BerufsRS, VerkehrsRS, ImmobilienRS, Rechtsauskunft am Telefon...

Nur Rechtsauskunft allein kostet 14,95 im Quartal...Da wird man so lange beraten, wie man will von richtigen Anwälten!

So als Tipp
rob ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:25 #5
Benutzerbild von Amazing
↑↑ Glanzfetischist
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 25.629
Abgegebene Danke: 176
Erhielt 4.390 Danke für 2.406 Beiträge
Amazing Amazing ist offline
↑↑ Glanzfetischist
Benutzerbild von Amazing
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 25.629
Abgegebene Danke: 176
Erhielt 4.390 Danke für 2.406 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Raver-one Beitrag anzeigen

Das ding ist das Bild ist absolut nicht zu erkennen wer da gefahren ist.
Ich habe schon das komplettbild angefordert, aber wenn dieses auch nicht erkennbar ist, ist die Sache doch eigentlich hinfällig oder täusche ich mich da?

In Deutschland ist es doch (noch) so dass der Fahrer und nicht der Halter belangt wird und wenn der fahrer nicht identifiziert werden kann, muß das Verfahren eingestellt werden.

So kenne ich das. korrigiert mich wenn ich falsch liege!
So ist das richtig. Wenn nicht erkennbar ist, wer da gefahren ist, glück für dich.
Amazing ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:25 #6
Benutzerbild von Bluedragon777
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Bluedragon777 Bluedragon777 ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von Bluedragon777
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Standard

Wenns nicht gleich um dein Lappen geht würde ich da nicht son Theater machen und zum Anwalt rennen.Vorallem wirst du ja auch zu schnell gewesen sein.Gehe ich zumindest mal von aus.Immer wenn sie mich kriegen bin ich zumindest auch zu schnell!
Bluedragon777 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:31 #7
Benutzerbild von Amazing
↑↑ Glanzfetischist
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 25.629
Abgegebene Danke: 176
Erhielt 4.390 Danke für 2.406 Beiträge
Amazing Amazing ist offline
↑↑ Glanzfetischist
Benutzerbild von Amazing
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 25.629
Abgegebene Danke: 176
Erhielt 4.390 Danke für 2.406 Beiträge
Standard

Warum was verschenken, wenn man aber im Recht ist? Es gibt soooviele zu unrecht verteilte Knöllchen / Blitzerknöllchen die bezahlt werden... da machen die 20 Euro den Staat nicht ärmer, wenn sie schon nicht in der Lage sind, Systeme zu nutzen, die korrekte Fotos zu schiessen....Noch sind wir nicht im Ösi land, wo die beamten wild schätzen durfen.

Ich würde meinen: Es geht ums Prinzip
Amazing ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:33 #8
Benutzerbild von Bluedragon777
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Bluedragon777 Bluedragon777 ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von Bluedragon777
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Warum was verschenken, wenn man aber im Recht ist? Es gibt soooviele zu unrecht verteilte Knöllchen / Blitzerknöllchen die bezahlt werden... da machen die 20 Euro den Staat nicht ärmer, wenn sie schon nicht in der Lage sind, Systeme zu nutzen, die korrekte Fotos zu schiessen....Noch sind wir nicht im Ösi land, wo die beamten wild schätzen durfen.

Ich würde meinen: Es geht ums Prinzip


Da hast du auch wieder recht!
Bluedragon777 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:39 #9
Benutzerbild von Raver-one
Wörtherseefahrer
Themenstarter
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Raver-one Raver-one ist offline
Wörtherseefahrer
Benutzerbild von Raver-one
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Standard

Hey Amazing schon wieder ausm Ruhestand zurück???

Ich war nicht schnell, sind nur 8 km/h zuviel und soll mich 15€ kosten, aber ich seh es nicht ein wenn man rein gar nichts auf dem Bild erkennt!
Es sind grade mal schemenhaft umrisse zu erkennen und das komplette Bild ist schwarz, so ein schlechtes Blitzerfoto hab ich selten gesehen, jedoch ist es bei diesem gerät schon sehr häufig aufgetreten.

der nächste Witz ist als Beweismittel soll es eine Zeugenaussage geben, steht auf jedem ausgestellten Blitzerbescheid. man kann doch nicht das Blitzgerät als Zeugen heranziehen...?!

Das beste war noch dass das Schreiben von einem lokalen Lieferservice total zerknüllt in einen Fremden Briefkasten geworfen wurde,der mir gar nicht gehört, sondern meinem Nachbarn wo auch dick und fett sein Name draufsteht.

Geändert von VR6SyncroVariant (14.10.2010 um 23:34 Uhr)
Raver-one ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:42 #10
Benutzerbild von Bluedragon777
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Bluedragon777 Bluedragon777 ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von Bluedragon777
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Raver-one Beitrag anzeigen
Hey Amazing schon wieder ausm Ruhestand zurück???

Ich war nicht schnell, sind nur 8 km/h zuviel und soll mich 15€ kosten, aber ich seh es nicht ein wenn man rein gar nichts auf dem Bild erkennt!
Es sind grade mal schemenhaft umrisse zu erkennen und das komplette Bild ist schwarz, so ein schlechtes Blitzerfoto hab ich selten gesehen, jedoch ist es bei diesem gerät schon sehr häufig aufgetreten.

der nächste Witz ist als Beweismittel soll es eine Zeugenaussage geben, steht auf jedem ausgestellten Blitzerbescheid. man kann doch nicht das Blitzgerät als Zeugen heranziehen...?!
Schreib dahin das du nicht gefahren bist,und nicht erkennen kannst wer es sein soll und du somit Wiederspruch gegen die Anschuldigungen erhebst!




Bluedragon777 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:43 #11
Benutzerbild von ragnar
Schrauber
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 499
Abgegebene Danke: 70
Erhielt 16 Danke für 13 Beiträge
ragnar ragnar ist offline
Schrauber
Benutzerbild von ragnar
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 499
Abgegebene Danke: 70
Erhielt 16 Danke für 13 Beiträge
Standard

als halter bist du in D verantwortlich wer dein auto fährt.
wie schon gesagt, wenn du das riskierst, kanns sein, du musst n fahrtenbuch führen, und das is assi

das mit der unverantwortlichkeit is in schweden so, da kannst dein auto jedem geben, und dir kanns scheissegal sein. aber in D is das nicht so...
ragnar ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 21:10 #12
Benutzerbild von Raver-one
Wörtherseefahrer
Themenstarter
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Raver-one Raver-one ist offline
Wörtherseefahrer
Benutzerbild von Raver-one
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Standard

Ja aber ich bin nicht gezwungen angaben zu der Person zu machen, ich habe das recht die Aussage zu verweigern, nur darum gehts mir nicht.

ich wollte einfach nur wissen ob es so ist dass wenn man niemanden erkennen kann auch keiner dafür haftbar gemacht werden kann.
Raver-one ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 21:13 #13
Benutzerbild von Proof
Golftreffenplaner
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 2.314
Abgegebene Danke: 40
Erhielt 127 Danke für 82 Beiträge
Proof Proof ist offline
Golftreffenplaner
Benutzerbild von Proof
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 2.314
Abgegebene Danke: 40
Erhielt 127 Danke für 82 Beiträge
Standard

Beim Poschie war es so, da haste auch nix aufm Bild gesehen. Nichtienmal das KZ war sichtbar auf dem Bild. Er hat angerufen und fertig war die geschichte . Musste ihn mal fragen was er da gesagt hat.
Proof ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 21:19 #14
Benutzerbild von Raver-one
Wörtherseefahrer
Themenstarter
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Raver-one Raver-one ist offline
Wörtherseefahrer
Benutzerbild von Raver-one
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Standard

Ich hab schon mit der guten Frau teleoniert und warte nun noch auf das gesamtbild aber Sie sagte selber schon dass das nicht viel besser ist.
Raver-one ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 21:25 #15
Benutzerbild von marko1983
GTI und TDI Fahrer
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 7.102
Abgegebene Danke: 787
Erhielt 730 Danke für 653 Beiträge
marko1983 marko1983 ist offline
GTI und TDI Fahrer
Benutzerbild von marko1983
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 7.102
Abgegebene Danke: 787
Erhielt 730 Danke für 653 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Raver-one Beitrag anzeigen
Ja aber ich bin nicht gezwungen angaben zu der Person zu machen, ich habe das recht die Aussage zu verweigern, nur darum gehts mir nicht.

ich wollte einfach nur wissen ob es so ist dass wenn man niemanden erkennen kann auch keiner dafür haftbar gemacht werden kann.
Hallo

also Angaben zu DEINER Person musst du machen (auch wenns sie die schon haben) Und dann gibst du an, dass Widerspruch gegen den Bescheid einlegen willst, weil das Foto zu ungenau ist. Und falls sie ein "besseres" Foto haben, werden sie dir das dann eventuell zuschicken.
Die verschicken die Fotos alle, egal was zu sehen ist oder nicht. (sollte eigentlich nicht so seien), manchmal bekommste nichtmal ein Foto dabei. Naja irgendwie müssen die ja ihre Kassen füllen, auch wenns nicht ganz korrekt ist...
Habe grade das selbe Problem, wollte es auch nicht einsehen, weils so scheisse war. Bei mir gings aber um etwas mehr und Paypack Punkte häts auch gegeben ;-) Habe aber ADAC Rechtsschutz und mein Anwalt regelt das eigentlich bis jetzt... Mal sehen was rauskommt...

mfg
marko
marko1983 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 21:27 #16
Benutzerbild von wolfi71
Helfersyndrom
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 22.080
Abgegebene Danke: 967
Erhielt 2.873 Danke für 2.299 Beiträge
wolfi71 wolfi71 ist offline
Helfersyndrom
Benutzerbild von wolfi71
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 22.080
Abgegebene Danke: 967
Erhielt 2.873 Danke für 2.299 Beiträge
Standard

Also wenn auf dem Foto nichts zu sehen ist, Pech für die Kuh Elsa.

Fahrtenbuch ist nicht. So einfach ist es nämlich nicht damit. Es ist nur ein Problem, wnen du dich sträubst. Aber du bist ja willig, aber leider macht es dir die schlechte Qualität unmöglich zu helfen.
wolfi71 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 21:46 #17
Benutzerbild von Raver-one
Wörtherseefahrer
Themenstarter
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Raver-one Raver-one ist offline
Wörtherseefahrer
Benutzerbild von Raver-one
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Standard

Das mit dem Fahrtenbuch weiß ich wohl, das wird immer nur gerne als Druckmittel genutzt.
ich bin mal auch das Bild gespannt,werde das auch wohl digital erhalten dann zeig ich´s euch...
Raver-one ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 22:08 #18
Benutzerbild von Bluedragon777
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Bluedragon777 Bluedragon777 ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von Bluedragon777
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 760
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 54 Danke für 47 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Raver-one Beitrag anzeigen
Das mit dem Fahrtenbuch weiß ich wohl, das wird immer nur gerne als Druckmittel genutzt.
ich bin mal auch das Bild gespannt,werde das auch wohl digital erhalten dann zeig ich´s euch...
Da bin ich mal gespannt!So jungs bin weg schönen abend euch noch!
Bluedragon777 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 09.10.2010, 12:24 #19
Benutzerbild von Raver-one
Wörtherseefahrer
Themenstarter
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Raver-one Raver-one ist offline
Wörtherseefahrer
Benutzerbild von Raver-one
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Standard

Schade Schade noch nichts neues....
Die zuständige Sachbearbeiterin hatte Donnerstags mittag leider schon Feirabend und Freitags ist sie auch nicht da.... mal wieder Typisch für unsere Stadtverwaltung!

Auf meinem Schreiben steht einmal das Beweismittel: PoliScan und dann noch Zeuge: lt. Zeugenaussage.
Auf meine Frage hin wer den der Zeuge sein soll wurde mir gesagt es gibt keinen, das ist ein vorgefertigter Textbaustein den man nicht entfernen könnte.

Also so ein Witz habe ich schon lang nicht mehr gehört...
Es wurden schon wichtigere Verfahren wegen kleineren Formfehlern eingestellt!
Raver-one ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 14.10.2010, 19:39 #20
Benutzerbild von Raver-one
Wörtherseefahrer
Themenstarter
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Raver-one Raver-one ist offline
Wörtherseefahrer
Benutzerbild von Raver-one
 
Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 2.859
Abgegebene Danke: 116
Erhielt 153 Danke für 139 Beiträge
Standard

So nach einer ganzen Woche "Bearbeitungszeit" habe ich nun heute endlich das Bild bekommen, leider nicht digital wie erwartet und zugesagt, aber das Eichprotokol wurde auch nicht mitgeschickt wie es mir zugesagt wurde.

Als ich das Bild gesehen habe wußte ich nicht ob ich lachen oder weinen sollte...







Raver-one ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zeven 02.06-05.06 Zeven das Nordderby!!!!!!! Raver-one Treffen und Termine 37 05.04.2010 17:01
Flügeltürenumbau Praddel Pimp my Golf 135 16.09.2009 10:38


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:12 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt