Es kam ein Kaufvertrag zustande und der Verkäufer erklärte ja nun, dass er nicht mehr verkaufen will. Zuerst allerdings wollte er durch das angeblich zu Schrott gefahrene Auto aus dem Kaufvertrag aussteigen.
Also der Verkäufer muss dem Käufer seinen Schaden ersetzen. Das sind die unmittelbaren Aufwendungen und ggf wenn weitere Kosten zum Erwerb eines vergleichbaren Fahrzeugs entstehen auch diese.
Klar sind mündlich geschlossene Verträge schwer nachzuweisen.Hier aber hat er das Auto angeboten und es kam zumindest eine ernsthafte Absichtserklärung dahingehend zustande, dass der Käufer mit Fug und Recht darauf vertrauen konnte, das Fahrzeug zu erworben zu haben.
Ihr vergesst immer, dass die Mails vorhanden waren und dass es nunmehr eine Nahcricht gibt, die besagt, dass das Auto von seinem Bruder etc zu Schrott gefahren wurde. Erst als dann Bilder angefordert wurden, erklärte er nicht mehr verkaufen zu wollen.
Man könnte auf einen Betrugsversuch raus. Ihr könntet auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen aber zumindest auf euren Schaden, das sind die Kosten udn auch der Aufwand der euch entsteht ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.
Ich sehe hier bei einem Gerichtsverfahren gute Chancen für euch.