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Golferin1512 16.03.2013 19:13

Betrogen worden!!!
 
Hallo...
Wir haben uns über mobile einen golf3 vr6 in weiss mit ventofront gekauft. Gott sei dank keine Anzahlung gemacht. Es war alles geklärt.wollten morgen früh von Oldenburg nach Echingen fahren. Ca. 750 km fährt um den Wagen abzuholen. Alles geklärt BahnTickets gekauft. 5 Tages Kennzeichen besorgt. Da schreibt er uns heute der Wagen wäre gestern von seinem Bruder zu Schrott gefahren worden. Wir nach Bildern gefragt. Hat er nicht schicken wollen. Wir mit Anwalt gedroht. Er hat gemeint wir können ihm nichts. Können wir doch hatten schriftlich das wir das Auto gekauft haben.naja bin sehr enttäuscht. Jetzt wollte ich wissen ob vllt jemand von euch den Typen kennt. Er hat sofort nen schwarzen 3er vr bei mobile eingestellt!!!! Danke für eure Hilfe. MfG Yvonne

1H1.8 16.03.2013 19:16

[QUOTE=Golferin1512;1568631]Er hat gemeint wir können ihm nichts. Können wir doch hatten schriftlich das wir das Auto gekauft haben./QUOTE]

ihr hattet also schon einen kaufvertrag unterschrieben in dem alles geregelt war, also auch wann und wie die bezahlung erfolgt?

Niksi 16.03.2013 19:28

Ihr koenntet zum anwalt gehen. Aber selbst wenn das ganze zu fall gebracht werdet muesstet ihr die kosten tragen da sowas fallen gelassen wird da privat etc... solche a.....loecher gibst leider ueberall....tut mir leid fuer euch

Golferin1512 16.03.2013 19:31

[QUOTE=1H1.8;1568633]
Zitat:

Zitat von Golferin1512 (Beitrag 1568631)
Er hat gemeint wir können ihm nichts. Können wir doch hatten schriftlich das wir das Auto gekauft haben./QUOTE]

ihr hattet also schon einen kaufvertrag unterschrieben in dem alles geregelt war, also auch wann und wie die bezahlung erfolgt?

Nein Kaufvertrag nicht! Erst ein paar mal telefoniert dann über sms alles geklärt.das wir zahlen wennwwir Sonntag herkommen und den Wagen abholen! Bin nur sehr enttäuscht das es solche Betrüger schaffen einen um den Finger zu wickeln! Ich hatte mich so auf den Golf gefreut!

1H1.8 16.03.2013 19:31

der kauf ist leider erst abgeschlossen wenn bezahlt wurde und das auto übergeben wurde, da dies nicht geschehen ist habt ihr wohl leider pech gehabt. echt sau ärgerlich, aber eine kleine anzeige wegen betrugs schadet trotzdem nicht, ist nicht schlecht wenn der typ mal ein bisschen muffe kriegt :D

Tankdeckel 16.03.2013 19:41

Zitat:

Zitat von 1H1.8 (Beitrag 1568644)
der kauf ist leider erst abgeschlossen wenn bezahlt wurde und das auto übergeben wurde, da dies nicht geschehen ist habt ihr wohl leider pech gehabt. echt sau ärgerlich, aber eine kleine anzeige wegen betrugs schadet trotzdem nicht, ist nicht schlecht wenn der typ mal ein bisschen muffe krieg

Völliger Schwachsinn! Sorry!

Eine fernmündliche oder fernschriftliche Absprache ist noch kein bindender Vertrag. Schon gar nicht zwischen zwei Privatleuten! Hierfür müsste ein eindeutiger Kaufvertrag in schriftlicher Form zustande gekommen sein, oder über eines der bekannten Verkaufsportale, welche ihre Bindung durch das Fernabsatzgesetz bzw. das BGB geltend machen.

Da das nach meiner Auffassung nicht passiert ist, könnt ihr ihm wirklich nichts! Ein Betrug im Sinne des §263 StGB liegt demnach nicht vor, da noch keine Zahlung vorangegangen ist und kann somit auch nicht zur Anzeige gebracht werden!

Golferin1512 16.03.2013 19:47

Zitat:

Zitat von Niksi (Beitrag 1568642)
Ihr koenntet zum anwalt gehen. Aber selbst wenn das ganze zu fall gebracht werdet muesstet ihr die kosten tragen da sowas fallen gelassen wird da privat etc... solche a.....loecher gibst leider ueberall....tut mir leid fuer euch

Ich habe schon mit meiner Schwester gesprochen sie arbeitet beim Anwalt! Er muss uns die Kosten für Bahn und kurzzeitkennzeichen und so erstatten.weil eben alles geregt war. Übrigens hat er vorhin geschrieben das er ihn einfach nicht mehr verkaufen will

Wollt nur fragen ob jemand diesen Typen vllt kennt!? Will ihm ein wenig Angst machen und eventuell vor ihm warnen!!!

1H1.8 16.03.2013 19:57

Zitat:

Zitat von Tankdeckel (Beitrag 1568649)
Völliger Schwachsinn! Sorry!

habe mich weiter oben auf einen Kaufvertrag bezogen, klar ist ohne den alles murks. aber anzeigen kann man gott und die welt scheißegal ob das hand und fuß hat oder nicht, würde nur in diesem fall zu nichts führen außer, dass der typ einmal post bekommt...

Tankdeckel 16.03.2013 20:04

Er ist aber trotzdem im Recht und muss gar nichts zahlen!
Wenn er eben der Meinung ist, dass er den Golf nun doch behalten will, ist das sein gutes Recht als Besitzer. Schliesslich wärest du ja auch nicht in der Pflicht gewesen, den Wagen zu kaufen, wenn er bei einer Besichtigung vor Ort von den vorabgesendeten Fotos abgewichen wäre, da eben KEIN Vertrag zustande gekommen ist, welcher eben diese Pflichten bzw. Rechte mitsichbringt!
Das weiss auch jeder halbwegs bewanderte Jurist! Kein Vertrag, Keine Austtausch Geld gegen Ware = keine Pflichten für den Anbieter.

Zitat:

Zitat von 1H1.8 (Beitrag 1568657)
habe mich weiter oben auf einen Kaufvertrag bezogen, klar ist ohne den alles murks. aber anzeigen kann man gott und die welt scheißegal ob das hand und fuß hat oder nicht, würde nur in diesem fall zu nichts führen außer, dass der typ einmal post bekommt...

Das ist eben nicht total egal! Das wäre eine Falschaussage nach § 153 StGB und somit eine Straftat!

.arwn00R 16.03.2013 20:09

Also bist du dir da wirklich so sicher? Es gibt ja auch den mündlichen Vertrag, er hat immerin eine Zusage gemacht, nehe ich mal an.
Das mit dem Unfall ist wohl ne faule Ausrede.

Golf-3 16V 16.03.2013 20:13

Vergiss es , das ist so ein Streit Fall wo nichts rauskommt, da Aussage gegen Aussage. auch wenn ich dich voll verstehe aber , es hat kein sinn sich nen Teuren Anwalt zu suchen , dann vlt. vor Gericht zu gehen. Das kostet zu viel Geld, Nerven und Zeit. Beis in den sauren Apfel und akzeptier so wie es ist, man kann eh nicht mehr machen aus drauß lernen.

Tankdeckel 16.03.2013 20:18

Bei einem mündlichen Vertrag ist bei einer Klage leider die Beweislast beim Kläger. In diesem Falle also beim eigentlichen Käufer, der den formlosen Vertragsabschluss zu eben jenen Konditionen nachweisen muss.
Zeugen bringen in diesem Falle leider nichts und so wird ein derartiges Verfahren in fast allen Fällen aufgrund der mangelnden Beweisfähigkeit eingestellt.

Einzige Möglichkeit wäre, wenn man bereits die Papiere zum Fahrzeug hätte und somit die direkte Verkaufsabsicht zum genannten Zeitpunkt nachweisen kann.


Als Tip von mir für alle, die so ein Auto kaufen wollen, ohne es direkt vorher anzuschauen:

Lasst euch eine Liste mit ALLEN!! Mängeln geben, die der Wagen bei Gefahrenübergang (sprich, der Käufer übernimmt das Fz) hat. Art des Schadens, Grösse und Position. Das lasst gegenzeichnen. Dazu den üblichen Kaufvertrag mit den Daten vom Käufer und Verkäufer (gibts bei mob!le.de und so). Diese zeichnet auch jeder gegen und gut ist! Besser mit Zeugen dazu noch! Das macht ihr am Besten per Postweg, schriftlich! Umständlich, aber wasserdicht!

Golferin1512 16.03.2013 20:32

Zitat:

Zitat von .arwn00R (Beitrag 1568667)
Also bist du dir da wirklich so sicher? Es gibt ja auch den mündlichen Vertrag, er hat immerin eine Zusage gemacht, nehe ich mal an.
Das mit dem Unfall ist wohl ne faule Ausrede.

Mündlich hat er ne Zusage gemacht!!!

squadalienforce 16.03.2013 20:42

Zitat:

Zitat von Tankdeckel (Beitrag 1568664)
Er ist aber trotzdem im Recht und muss gar nichts zahlen!
Wenn er eben der Meinung ist, dass er den Golf nun doch behalten will, ist das sein gutes Recht als Besitzer. Schliesslich wärest du ja auch nicht in der Pflicht gewesen, den Wagen zu kaufen, wenn er bei einer Besichtigung vor Ort von den vorabgesendeten Fotos abgewichen wäre, da eben KEIN Vertrag zustande gekommen ist, welcher eben diese Pflichten bzw. Rechte mitsichbringt!
Das weiss auch jeder halbwegs bewanderte Jurist! Kein Vertrag, Keine Austtausch Geld gegen Ware = keine Pflichten für den Anbieter.



Das ist eben nicht total egal! Das wäre eine Falschaussage nach § 153 StGB und somit eine Straftat!

da irrst Du dich aber gewaltig, es ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Da die beiden per SMS geklärt haben wann und wo das Auto abgeholt und bezahlt wird ,ist ein Vertrag zustande gekommen.

Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises („Kaufsumme“) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl. § 433 BGB).


Und Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich oder schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden.
Selbst ein Handschlag gilt schon als Kaufvertrag.Wobei diese Art von geschäftemacherei nicht mehr so oft angewendet wird.

Das einzige was immer in Schriftform gemacht werden muss ist eine Kündigung

Gruss Sven

Niksi 16.03.2013 20:47

Also was tankdeckels aussage angeht hat er leider recht...da kein vertrag zu stande gekommen ist...muendlicher vertrag wird bei sowas nie bestehen koennen da es nicht aussagekraeftig genug ist du kannst versuchen dir die kosten zurueck erstatten zu lassen mach ihm ein wenig angst das du connections hast und versuch ihn damit an der leine zu halten aber ich denke wenn man den typen einschaetzt wird ihn das nach so einer sache nicht intefessieren bei mobile kannst du das melden die koennten ihn sperren

Teletubby 16.03.2013 21:11

Hallo!

Zitat:

Zitat von Tankdeckel (Beitrag 1568649)
Eine fernmündliche oder fernschriftliche Absprache ist noch kein bindender Vertrag. Schon gar nicht zwischen zwei Privatleuten! Hierfür müsste ein eindeutiger Kaufvertrag in schriftlicher Form zustande gekommen sein, oder über eines der bekannten Verkaufsportale, welche ihre Bindung durch das Fernabsatzgesetz bzw. das BGB geltend machen.

Beim Autokauf wie bei den meisten Käufen ist auch ein mündlicher Vertrag ein bindender Vertrag!!!

Die einzige Schwierigkeit dabei ist, dass man bei Bedarf beweisen können muss, dass er zustande gekommen ist. Wenn man das kann, hat man Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs gegen Bezahlung des vereinbarten Preises. Falls dem Verkäufer die Herausgabe im vereinbarten Zustand nicht mehr möglich iist, hat man Anspruch auf Ersatz aller Kosten, die man bisher in dieser Angelegenheit hatte.

Ein Schriftform ist im deutschen Recht nur bei wenigen Vertragsarten zwingend vorgeschrieben, z.b. bei Ausbildungsverträgen.

Freundliche Grüße
Teletubby

MirKesBre 16.03.2013 21:25

[Klugscheißermodus an]

Soviel sei mal zu sagen, ein Kaufvertrag liegt dann vor, wenn Angebot und Annahme vorliegen und inhaltlich übereinstimmen. Dies geht auch telefonisch, per Mail, per SMS (sog. Fernabsatzvertrag). Rechtlich wird vorausgesetzt, dass von beiden Seiten Handlungswille vorliegt, sog. Willenserklärungen. Dies war hier der Fall:

Angebot: Auto wurde inseriert, also erste Bedingung erfüllt.

Annahme: Kaufinteresse bestand, Abholtermin wurde vereinbart, Zahlungsmodalitäten waren geklärt, zweite Bedingung ebenfalls erfüllt.


Kurz um:

Es kam für beide Seiten ein VERBINDLICHER KAUFVERTRAG zustande. Wenn du dies vor Gericht durch Schriftverkehr beweisen kannst (MAILS, SMS), ist der Verkäufer bei Nichterfüllen seinerseits SCHADENSERSATZPFLICHTIG.

Also können die Kosten für Bahnticket, Kurzzeitkennzeichen, sogar eine Aufwandsenschädigung geltend gemacht werden.


[Klugscheißermodus aus]


TANTE EDIT:

Die einzige Schwierigkeit, die hier vorliegt, ist wie Teletubby auch schon sagte, das ganze nachzuweisen. Mündlich geschlossene Verträge sind vor Gericht immer schwer nachweisbar. Wenn deine Familie, Freund, Vater, Mutter.......das ganze bestätigt, kann der/die Richter/in auch sagen, dass es klar ist, dass Angehörige für dich positiv aussagen.

w1cht 17.03.2013 05:32

Zitat:

Zitat von squadalienforce (Beitrag 1568685)
da irrst Du dich aber gewaltig, es ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Da die beiden per SMS geklärt haben wann und wo das Auto abgeholt und bezahlt wird ,ist ein Vertrag zustande gekommen.

Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises („Kaufsumme“) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl. § 433 BGB).


Und Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich oder schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden.
Selbst ein Handschlag gilt schon als Kaufvertrag.Wobei diese Art von geschäftemacherei nicht mehr so oft angewendet wird.

Das einzige was immer in Schriftform gemacht werden muss ist eine Kündigung

Gruss Sven

Wär ja noch schöner ...mal ein bisschen weniger googeln und wirklich wissen wann ein Kaufvertrag zustande kommt ;)

wolfi71 17.03.2013 05:51

Es kam ein Kaufvertrag zustande und der Verkäufer erklärte ja nun, dass er nicht mehr verkaufen will. Zuerst allerdings wollte er durch das angeblich zu Schrott gefahrene Auto aus dem Kaufvertrag aussteigen.

Also der Verkäufer muss dem Käufer seinen Schaden ersetzen. Das sind die unmittelbaren Aufwendungen und ggf wenn weitere Kosten zum Erwerb eines vergleichbaren Fahrzeugs entstehen auch diese.

Klar sind mündlich geschlossene Verträge schwer nachzuweisen.Hier aber hat er das Auto angeboten und es kam zumindest eine ernsthafte Absichtserklärung dahingehend zustande, dass der Käufer mit Fug und Recht darauf vertrauen konnte, das Fahrzeug zu erworben zu haben.

Ihr vergesst immer, dass die Mails vorhanden waren und dass es nunmehr eine Nahcricht gibt, die besagt, dass das Auto von seinem Bruder etc zu Schrott gefahren wurde. Erst als dann Bilder angefordert wurden, erklärte er nicht mehr verkaufen zu wollen.

Man könnte auf einen Betrugsversuch raus. Ihr könntet auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen aber zumindest auf euren Schaden, das sind die Kosten udn auch der Aufwand der euch entsteht ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.

Ich sehe hier bei einem Gerichtsverfahren gute Chancen für euch.

squadalienforce 17.03.2013 06:36

Zitat:

Zitat von w1cht (Beitrag 1568766)
Wär ja noch schöner ...mal ein bisschen weniger googeln und wirklich wissen wann ein Kaufvertrag zustande kommt ;)

Nix google. Bevor man solche Äußerungen macht mal das HGB und BGB durchlesen. Und mit einer Kaufmännischen Ausbildung weiß ich wann ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.


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