der kauf ist leider erst abgeschlossen wenn bezahlt wurde und das auto übergeben wurde, da dies nicht geschehen ist habt ihr wohl leider pech gehabt. echt sau ärgerlich, aber eine kleine anzeige wegen betrugs schadet trotzdem nicht, ist nicht schlecht wenn der typ mal ein bisschen muffe krieg
Völliger Schwachsinn! Sorry!
Eine fernmündliche oder fernschriftliche Absprache ist noch kein bindender Vertrag. Schon gar nicht zwischen zwei Privatleuten! Hierfür müsste ein eindeutiger Kaufvertrag in schriftlicher Form zustande gekommen sein, oder über eines der bekannten Verkaufsportale, welche ihre Bindung durch das Fernabsatzgesetz bzw. das BGB geltend machen.
Da das nach meiner Auffassung nicht passiert ist, könnt ihr ihm wirklich nichts! Ein Betrug im Sinne des §263 StGB liegt demnach nicht vor, da noch keine Zahlung vorangegangen ist und kann somit auch nicht zur Anzeige gebracht werden!
habe mich weiter oben auf einen Kaufvertrag bezogen, klar ist ohne den alles murks. aber anzeigen kann man gott und die welt scheißegal ob das hand und fuß hat oder nicht, würde nur in diesem fall zu nichts führen außer, dass der typ einmal post bekommt...
Eine fernmündliche oder fernschriftliche Absprache ist noch kein bindender Vertrag. Schon gar nicht zwischen zwei Privatleuten! Hierfür müsste ein eindeutiger Kaufvertrag in schriftlicher Form zustande gekommen sein, oder über eines der bekannten Verkaufsportale, welche ihre Bindung durch das Fernabsatzgesetz bzw. das BGB geltend machen.
Beim Autokauf wie bei den meisten Käufen ist auch ein mündlicher Vertrag ein bindender Vertrag!!!
Die einzige Schwierigkeit dabei ist, dass man bei Bedarf beweisen können muss, dass er zustande gekommen ist. Wenn man das kann, hat man Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs gegen Bezahlung des vereinbarten Preises. Falls dem Verkäufer die Herausgabe im vereinbarten Zustand nicht mehr möglich iist, hat man Anspruch auf Ersatz aller Kosten, die man bisher in dieser Angelegenheit hatte.
Ein Schriftform ist im deutschen Recht nur bei wenigen Vertragsarten zwingend vorgeschrieben, z.b. bei Ausbildungsverträgen.