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Alt 10.11.2012, 16:11 #1
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Wenn ich mir den Unfallort ansehe, bis zu sicher dass dort nicht rechts vor links gilt? Ich sehe keine Anzeichen, dass es eine Einfahrt oder eine, dieser gleichgestellte, verkehrsberuhigte Zone wäre. Ein durchlaufender Randstein ist kein sicheres Zeichen für eine Einfahrt. Die Straße ist gesperrt, das ist klar, aber das besagt nicht viel.

Und dann bist du nämlich schuld. Aufpassen
Sieht nach abgesenkter bordstein aus. Also hat er ganz sicher vorfahrt


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Alt 10.11.2012, 17:36 #2
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Zitat:
Zitat von Inferno Beitrag anzeigen
Sieht nach abgesenkter bordstein aus. Also hat er ganz sicher vorfahrt
Stimmt, aber es kommt wieder die Betriebsgefahr ins Spiel. Da wird er mit 30% Abzug leben müssen.

LG Hagen - Urteil vom 14.11.07
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Alt 10.11.2012, 18:44 #3
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Stimmt, aber es kommt wieder die Betriebsgefahr ins Spiel. Da wird er mit 30% Abzug leben müssen.

LG Hagen - Urteil vom 14.11.07
Ich hatte Vorfahrt. Die Polizei besagte das auch. Es eine Anlieger Straße sowie eine Einbahnstraße (Autos hätten mir als nicht in die quere kommen können). Des Weiteren ist ein abgesenkter Bordstein vorhanden.
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Alt 10.11.2012, 19:15 #4
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Hallo,
Schade um das Auto.
Aber ich würde an deiner Stelle ein Anwalt einschalten,
da das Recht auf deiner Seite ist ,braust du den vorerst nicht Zahlen.

Das Sage ich weil sich die Versicherung Quer stellen würde,und auf zeit spielt , Zeit die du nicht hast.

Solange du nicht Klagst ,kostet dir der Anwalt nichts.

Ohne Anwalt kann das Jahre dauern,egal ob du Unschuldich bist und das Recht auf deiner Seite hast , als Privatperson kannst du da nichts machen, aber ein Anwalt schon.


Ps: Ich spreche aus Erfahrung , ich hatte auch ein Unfall wo ich Unschuldich Wahr,
Mein Wargen wahr ein Seat Ibiza 6K und hat laut Gutachten ein schaden von
7000€ also Totalschaden Karosse verzogen und so,egal der Unfall war am
07.07.2012 , und ich habe bis Heute keine Cent von der Versicherung ,im gegenteil , ich habe bis jetzt alles zahlen müssen ( Abschleppkosten,Gutachten, Straßenreinigung usw)
Und ich habe von Anfang an ein Anwalt eingeschaltet, und so langsam lenkt die Versicherung ein,aber auch nur weil der Anwalt mir Gericht gedroht hat.

Wie du siehst, ohne Anwalt geht es nicht.
Mit Anwalt dauert es schon lange ,wer weiß wie lange es dauern würde ohne???


Mfg caoskasper
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Alt 10.11.2012, 23:44 #5
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Zitat:
Zitat von GT_Variant Beitrag anzeigen
Ich hatte Vorfahrt. Die Polizei besagte das auch. Es eine Anlieger Straße sowie eine Einbahnstraße (Autos hätten mir als nicht in die quere kommen können). Des Weiteren ist ein abgesenkter Bordstein vorhanden.
Du weißt, was die Betriebsgefahr ist? Das Auto ist eine gefährliche Sache. Allein aus dem Betrieb des Fahrzeugs geht eine Gefahr aus. Und daraus haftet der Halter des Fahrzeugs. Diese Gefahr tritt nur dann zurück, wenn ihr Anteil derart klein ist, dass er zu vernachlässigen ist. Das ist hier aber nicht der Fall. Siehe auch §7 StVG.

Das bedeutet, dass der Fahrradfahrer ein Drittel seines Schadens ersetzt bekommen kann, aber kein Schmerzensgeld, denn das setzt ein Verschulden voraus, was hier nicht vorliegt.
Betriebsgefahr verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung - Straßenbahn - Anhänger - Lkw - überhöte Geschwindigkeit

Und hier noch mal, ein Satz aus dem Urteil des Reichsgerichts vom 17.3.1879 auf das sich der BGH und ide unteren Gerichte in ständiger Rechtsprechung in dieser Sache stützen , damals gab es noch keine Autos.

"Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport grosser Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismässig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den ausserdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräfte (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefässe und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismässig gewaltige (je nach Umständen nur in bezweckter Weise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist."

Darauf stützt sich die ganze Betriebsgefahr. Und bitte beachten: Es ist ein Satz.
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Alt 11.11.2012, 06:16 #6
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Du weißt, was die Betriebsgefahr ist? Das Auto ist eine gefährliche Sache. Allein aus dem Betrieb des Fahrzeugs geht eine Gefahr aus. Und daraus haftet der Halter des Fahrzeugs. Diese Gefahr tritt nur dann zurück, wenn ihr Anteil derart klein ist, dass er zu vernachlässigen ist. Das ist hier aber nicht der Fall. Siehe auch §7 StVG.

Das bedeutet, dass der Fahrradfahrer ein Drittel seines Schadens ersetzt bekommen kann, aber kein Schmerzensgeld, denn das setzt ein Verschulden voraus, was hier nicht vorliegt.
Betriebsgefahr verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung - Straßenbahn - Anhänger - Lkw - überhöte Geschwindigkeit

Und hier noch mal, ein Satz aus dem Urteil des Reichsgerichts vom 17.3.1879 auf das sich der BGH und ide unteren Gerichte in ständiger Rechtsprechung in dieser Sache stützen , damals gab es noch keine Autos.

"Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport grosser Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismässig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den ausserdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräfte (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefässe und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismässig gewaltige (je nach Umständen nur in bezweckter Weise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist."

Darauf stützt sich die ganze Betriebsgefahr. Und bitte beachten: Es ist ein Satz.
jaja die ganzen urteile... er ist schuld. selbst er hat es gesagt. es ist ne strasse und und fuhr einfach rueber... da kann man nichmal mit 10kmh reagieren! selbs die polizei hat es gesagt das er schuld ist und ich auf keinen fall... also was soll man mir dann noch anhängen wollen.... das totaler blödsinn... auch wenn du dich nun auf ein paar gerichtsurteile rausholst nun!? Das totaler blödsinn.. sorry
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Salvadore (11.11.2012)
Alt 14.11.2012, 11:09 #7
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Also der Gutachter war gestern bei mir. Er schätzt den Schaden vorhab um die 3000€.

Den genauen Wert bekomme ich noch per Post mitgeteilt. Er hat auch paar umbauten sich notiert. Da diese wohl den Wert des Fahrzeuges steigern.
Z.B: Komplette Edelstahl Auspuff-Anlage, Motorhaube (Böser Blick, Lufthutze), Heckklappe Teil-clean, SPortfahrwerk, Distanzscheiben, Stoßstange vorne, hinten, Scheinwerfer... Bin mal gespannt.
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