Ich hatte Vorfahrt. Die Polizei besagte das auch. Es eine Anlieger Straße sowie eine Einbahnstraße (Autos hätten mir als nicht in die quere kommen können). Des Weiteren ist ein abgesenkter Bordstein vorhanden.
Du weißt, was die Betriebsgefahr ist? Das Auto ist eine gefährliche Sache. Allein aus dem Betrieb des Fahrzeugs geht eine Gefahr aus. Und daraus haftet der Halter des Fahrzeugs. Diese Gefahr tritt nur dann zurück, wenn ihr Anteil derart klein ist, dass er zu vernachlässigen ist. Das ist hier aber nicht der Fall. Siehe auch §7 StVG.
Und hier noch mal, ein Satz aus dem Urteil des Reichsgerichts vom 17.3.1879 auf das sich der BGH und ide unteren Gerichte in ständiger Rechtsprechung in dieser Sache stützen , damals gab es noch keine Autos.
"Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport grosser Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismässig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den ausserdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräfte (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefässe und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismässig gewaltige (je nach Umständen nur in bezweckter Weise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist."
Darauf stützt sich die ganze Betriebsgefahr. Und bitte beachten: Es ist ein Satz.