Auch mündlich geschlossene Verträge sind Rechtsgültig!
... wenn man ihre Existenz beweisen kann. Und genau das ist im Streitfall meist das Problem. Deshalb ist es ein Akt der Vorsorge, mündlich geschlossene Verträge auch schriftlich zu festzuhalten. Selbst bei Leuten, die heute die dicksten Freunde sind, kann irgend etwas passieren, was sie entzweit.