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Freak^1 28.08.2012 12:58

Geschenktes Auto - Vertrag?
 
Hey Leute.

Kurz und knapp hab ich vor kurzer Zeit ein Pkw geschenkt bekommen.
Jetzt ist meine Frage ob ich einen Kaufvertrag oder Schenkungsvertag ( falls es sowas gibt) brauche, für die Zulassung oder beim Weiterverkauf?

danke schonmal. :)

VR-Mel 28.08.2012 13:00

Nein dafür brauchst du nichts

Freak^1 28.08.2012 13:09

hmm.

bist du sicher? weil mein vater meinte, dass es einen vertrag geben muss wo wenigstens 1€ drinne steht?! ... jetzt bin ich etwas verwundert.

AAM 28.08.2012 13:10

hätte ich ein auto zu verschenken würde ich aber trotzdem was schreiben.

wenn nämlich der beschenkte die karre im wald abstellt hat man ein problem.



dir als beschenkten kann das eigentlich egal sein.
außer der schenker unterstellt dir irgendwann mal das du ihm das auto geklaut hast :D

ist zwar alles sehr theoretisch aber heutzutafe weiß man nie.
wenn du sicher gehen willst dann schreib was auf oder nimm einen standart kaufvertrag und schreib als preis einen symbolischen euro rein.



p.s. ich persönlich würde es sowohl als "schenker" und "beschenkten" machen.

VR-Mel 28.08.2012 13:11

Zitat:

Zitat von Freak^1 (Beitrag 1480725)
hmm.

bist du sicher? weil mein vater meinte, dass es einen vertrag geben muss wo wenigstens 1€ drinne steht?! ... jetzt bin ich etwas verwundert.

Das ist quatsch, ich weiß nicht ob das früher mal so war, aber heute aufjedenfall nicht mehr.. Habe in letzter Zeit mindestens 4 Autos zugelassen und nie einen Kaufvertrag o.ä. gebraucht. Auch als ich meinen verkauft und einen neuen gekauft habe habe ich keinen gebraucht

AAM 28.08.2012 13:12

die zulassungsstelle will keinen vertrag sehen.....

war bei mir auch noch nie nötig.


die wollen erst was wenns ärger gibt (siehe oben).

Freak^1 28.08.2012 13:13

ok. danke erstmal ;)

aber ich werd die variante von AAM nutzen und einen standartvertrag aus dem netz drucken und den vom schenker mit unterschreiben lassen.

danke leute. (:

wolfi71 28.08.2012 13:49

Eine Schenkung ist ein einseitiger Rechtsakt. Es reicht, wenn der dir das schreibt, dass es geschenkt ist.

Weil Rechtsansprüche wegen gewährleistung hast du nicht.

Vertrag wird i.d.R. nur bei Auslandsumschjreibung verlangt.

MKIII2.0 28.08.2012 13:55

Auch mündlich geschlossene Verträge sind Rechtsgültig!

Teletubby 28.08.2012 15:39

Hallo!

Zitat:

Zitat von MKIII2.0 (Beitrag 1480746)
Auch mündlich geschlossene Verträge sind Rechtsgültig!

... wenn man ihre Existenz beweisen kann. Und genau das ist im Streitfall meist das Problem. Deshalb ist es ein Akt der Vorsorge, mündlich geschlossene Verträge auch schriftlich zu festzuhalten. Selbst bei Leuten, die heute die dicksten Freunde sind, kann irgend etwas passieren, was sie entzweit.

Freundliche Grüße
Teletubby

MKIII2.0 28.08.2012 17:24

ist immer gut was auf Papier zu haben ;)

Freak^1 29.08.2012 00:12

Dankeee ;)
Also ich werd die Woche auf der HUK Seite eine Vertragsvorlage ausdrucken und meinem Schenker unterschreiben lassen ;)

Vielen dank für die vielen Antworten !
Grüße Freak

aaaaahhhndi 29.08.2012 12:24

Zitat:

Zitat von Teletubby (Beitrag 1480768)
Hallo!



... wenn man ihre Existenz beweisen kann. Und genau das ist im Streitfall meist das Problem. Deshalb ist es ein Akt der Vorsorge, mündlich geschlossene Verträge auch schriftlich zu festzuhalten. Selbst bei Leuten, die heute die dicksten Freunde sind, kann irgend etwas passieren, was sie entzweit.

Freundliche Grüße
Teletubby

Genau, der Beweis ist das Problem.

Achso Teletubby, gib mir mal mein Auto wieder zurück, das mit dem schenken war nicht so gemeint. ;)

wolfi71 29.08.2012 13:01

Eine Schenkung kann man wegen groben Undanks übrigens zurückfordern. Allerdings je länger das zurückliegt, desto gröber muss das sein. Körperverletzung reicht auf jeden Fall immer. Also dem Schenker nie eine aufs Maul hauen.

Ein Vertrag ist Unsinn. Mach einen Zettel auf dem der Schenker, der Beschenkte und der Gegenstand bezeichnet ist. Text: Hiermit schenke ich(Name) den Golf Fgnr Herrn/Frau. Unterschrift erledigt.

Ihr sehr das alles zu kompliziert.

MKIII2.0 29.08.2012 13:54

Zitat:

Also dem Schenker nie eine aufs Maul hauen.
:-lol-:


..........

Teletubby 29.08.2012 21:30

Hallo!

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1481133)
Ein Vertrag ist Unsinn. Mach einen Zettel auf dem der Schenker, der Beschenkte und der Gegenstand bezeichnet ist. Text: Hiermit schenke ich(Name) den Golf Fgnr Herrn/Frau. Unterschrift erledigt.

Aber das ist doch schon ein schriftlicher Vertrag!

Grüße
Teletubby

Rolw 30.08.2012 09:38

So´n formloser "Bierdeckelvertrag" ist schnell gemacht, du hast nen Nachweis und kannst ruhig schlafen.
Andererseits muß der Schenker ja auch begründen können woher du Papiere und Schlüssel hast wenn das Auto erstmal auf dich angemeldet ist.

Ich denk es kommt immer drauf an wie gut man jemand kennt und welchen Wert die Schenkung hat. Oder was du noch ins Auto investieren willst.

wolfi71 31.08.2012 18:00

Ein Vertrag ist es, wenn der Beschenkte da auch unterschreibt. An einer Schenkung muss er aber nur mitwirken und nicht mitarbeiten.


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