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Alt 28.08.2012, 12:58 #1
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Frage Geschenktes Auto - Vertrag?

Hey Leute.

Kurz und knapp hab ich vor kurzer Zeit ein Pkw geschenkt bekommen.
Jetzt ist meine Frage ob ich einen Kaufvertrag oder Schenkungsvertag ( falls es sowas gibt) brauche, für die Zulassung oder beim Weiterverkauf?

danke schonmal.


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Alt 28.08.2012, 13:00 #2
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Nein dafür brauchst du nichts
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Alt 28.08.2012, 13:09 #3
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hmm.

bist du sicher? weil mein vater meinte, dass es einen vertrag geben muss wo wenigstens 1€ drinne steht?! ... jetzt bin ich etwas verwundert.
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Alt 28.08.2012, 13:10 #4
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hätte ich ein auto zu verschenken würde ich aber trotzdem was schreiben.

wenn nämlich der beschenkte die karre im wald abstellt hat man ein problem.



dir als beschenkten kann das eigentlich egal sein.
außer der schenker unterstellt dir irgendwann mal das du ihm das auto geklaut hast

ist zwar alles sehr theoretisch aber heutzutafe weiß man nie.
wenn du sicher gehen willst dann schreib was auf oder nimm einen standart kaufvertrag und schreib als preis einen symbolischen euro rein.



p.s. ich persönlich würde es sowohl als "schenker" und "beschenkten" machen.
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VR-Mel (28.08.2012)
Alt 28.08.2012, 13:11 #5
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Zitat:
Zitat von Freak^1 Beitrag anzeigen
hmm.

bist du sicher? weil mein vater meinte, dass es einen vertrag geben muss wo wenigstens 1€ drinne steht?! ... jetzt bin ich etwas verwundert.
Das ist quatsch, ich weiß nicht ob das früher mal so war, aber heute aufjedenfall nicht mehr.. Habe in letzter Zeit mindestens 4 Autos zugelassen und nie einen Kaufvertrag o.ä. gebraucht. Auch als ich meinen verkauft und einen neuen gekauft habe habe ich keinen gebraucht
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Alt 28.08.2012, 13:12 #6
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die zulassungsstelle will keinen vertrag sehen.....

war bei mir auch noch nie nötig.


die wollen erst was wenns ärger gibt (siehe oben).
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Alt 28.08.2012, 13:13 #7
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ok. danke erstmal

aber ich werd die variante von AAM nutzen und einen standartvertrag aus dem netz drucken und den vom schenker mit unterschreiben lassen.

danke leute. (:
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Alt 28.08.2012, 13:49 #8
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Eine Schenkung ist ein einseitiger Rechtsakt. Es reicht, wenn der dir das schreibt, dass es geschenkt ist.

Weil Rechtsansprüche wegen gewährleistung hast du nicht.

Vertrag wird i.d.R. nur bei Auslandsumschjreibung verlangt.
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Alt 28.08.2012, 13:55 #9
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Auch mündlich geschlossene Verträge sind Rechtsgültig!
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Alt 28.08.2012, 15:39 #10
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Hallo!

Zitat:
Zitat von MKIII2.0 Beitrag anzeigen
Auch mündlich geschlossene Verträge sind Rechtsgültig!
... wenn man ihre Existenz beweisen kann. Und genau das ist im Streitfall meist das Problem. Deshalb ist es ein Akt der Vorsorge, mündlich geschlossene Verträge auch schriftlich zu festzuhalten. Selbst bei Leuten, die heute die dicksten Freunde sind, kann irgend etwas passieren, was sie entzweit.

Freundliche Grüße
Teletubby




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Alt 28.08.2012, 17:24 #11
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ist immer gut was auf Papier zu haben
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Alt 29.08.2012, 00:12 #12
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Dankeee
Also ich werd die Woche auf der HUK Seite eine Vertragsvorlage ausdrucken und meinem Schenker unterschreiben lassen

Vielen dank für die vielen Antworten !
Grüße Freak
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Alt 29.08.2012, 12:24 #13
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Zitat:
Zitat von Teletubby Beitrag anzeigen
Hallo!



... wenn man ihre Existenz beweisen kann. Und genau das ist im Streitfall meist das Problem. Deshalb ist es ein Akt der Vorsorge, mündlich geschlossene Verträge auch schriftlich zu festzuhalten. Selbst bei Leuten, die heute die dicksten Freunde sind, kann irgend etwas passieren, was sie entzweit.

Freundliche Grüße
Teletubby
Genau, der Beweis ist das Problem.

Achso Teletubby, gib mir mal mein Auto wieder zurück, das mit dem schenken war nicht so gemeint.
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Alt 29.08.2012, 13:01 #14
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Eine Schenkung kann man wegen groben Undanks übrigens zurückfordern. Allerdings je länger das zurückliegt, desto gröber muss das sein. Körperverletzung reicht auf jeden Fall immer. Also dem Schenker nie eine aufs Maul hauen.

Ein Vertrag ist Unsinn. Mach einen Zettel auf dem der Schenker, der Beschenkte und der Gegenstand bezeichnet ist. Text: Hiermit schenke ich(Name) den Golf Fgnr Herrn/Frau. Unterschrift erledigt.

Ihr sehr das alles zu kompliziert.

Geändert von wolfi71 (29.08.2012 um 13:06 Uhr)
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Alt 29.08.2012, 13:54 #15
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Zitat:
Also dem Schenker nie eine aufs Maul hauen.



..........
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Alt 29.08.2012, 21:30 #16
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Hallo!

Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Ein Vertrag ist Unsinn. Mach einen Zettel auf dem der Schenker, der Beschenkte und der Gegenstand bezeichnet ist. Text: Hiermit schenke ich(Name) den Golf Fgnr Herrn/Frau. Unterschrift erledigt.
Aber das ist doch schon ein schriftlicher Vertrag!

Grüße
Teletubby

Geändert von Teletubby (29.08.2012 um 21:31 Uhr)
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Alt 30.08.2012, 09:38 #17
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So´n formloser "Bierdeckelvertrag" ist schnell gemacht, du hast nen Nachweis und kannst ruhig schlafen.
Andererseits muß der Schenker ja auch begründen können woher du Papiere und Schlüssel hast wenn das Auto erstmal auf dich angemeldet ist.

Ich denk es kommt immer drauf an wie gut man jemand kennt und welchen Wert die Schenkung hat. Oder was du noch ins Auto investieren willst.
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Alt 31.08.2012, 18:00 #18
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Ein Vertrag ist es, wenn der Beschenkte da auch unterschreibt. An einer Schenkung muss er aber nur mitwirken und nicht mitarbeiten.


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