Fahrzeugpflege Wie kann ich den Zustand meines Golf 3 erhalten

 
 
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Alt 05.09.2010, 09:20 #7
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Zitat:
Zitat von Sonntagsfahrer Beitrag anzeigen
Brrrrr.... dann muss ich mir heut eine geöffnte Waschanlage suchen... filtern die Waschanlagen dann wenigstens das Abwasser gescheit?
Die filtern garnichts - die haben lediglich einen Ölabscheider für die Schmiermittelpampe, die nicht durch Tenside aufgenommen und gebunden wurden. Ales andere fließt in die Kanalisation und damit in's Klärwerk.
Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Aber zum Waschen am Strassenrand, also ich weiß es nicht genau, aber mir ist so als wenn man sein Fahrzeug auf nicht auf seinem eigenen Grund waschen dürfte.
Genau so ist es. Offiziell muss man sich "Autowaschen auf Privatgrundstück" von der zuständigen Behörde (Kommune) genehmigen lassen.
Regelmäßig wird ein solcher Antrag aber negativ beschieden, da "Auto waschen" das gesamte Fahrzeug beinhaltet, also auch den öligen Motor. Ohne Ölabscheider => No Go!

Bei "Waschen von beschichteten Metallflächen" (Karosserie) sieht's wohl anders aus.

Zitat:
Zitat von 3lizard Beitrag anzeigen
bei uns haben Waschanlagen Sonntags ab 12 uhr auf
hab mal gehört das das vom Bundesland abhängt ob die auf machen dürfen oder net
Wenn dich nur auf die Öffnungszeiten beziehst, dann stimmt das. Das Ladenschlußgesetz ist jeweils ein Gesetz in der Hoheit der Länder.
Die Handhabung des Wasserhaushaltsgesetzt ist aber Bundessache.

Jetzt kommt aber noch eine Super-Sondersache: Wäscht man das Fahrzeug auf einer öffentlichen, befestigten Straße, auf der das Abwasser in die Kanalisation geleitet wird, greift nicht das WHG, sondern die Regelungen des Abwassernetzbetreibers, also in der Regel die Vorschriften der Kommune. Also mal auf's Rathaus fahren und dort die örtlichen Bestimmungen einsehen. Wenn das von der Satzung aus in Ordnung ist, dann kannst du dort auch gleich die Sondernutzung des Verkehrsraumes beantragen.
In der Tat handelt es sich um eine Sondernutzung des Verkehrsraumes: Die Kommune unterhält die Straßen wun Wege für den Betrieb von Kraftfahrzeugen - nicht zum Erhalt oder deren Pflege. Von Rechts wegen wäre daher auch "Reifen wechseln" auf öffentlichen Straßen (ohne Not) genehmigungspflichtig.
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