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Waschen am Straßenrand verboten? Hallo, ich erinnere mich dunkel, dass da mal was war, dass Waschen am Straßenrand verboten ist aus Umweltschutzgründen oder so. Stimmt das? Ich werde es heute mal trotzdem machen, mal gucken, was passiert, wenn die Grünen vorbeifahren :P |
Offiziell verboten. Die Begründung ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz. Darin ist - sehr pauschal - geregelt, dass keine wassergefährdeten Stoffe eingeleitet werden dürfen. Genauer wird's leider nicht. Im Zweifel müste daher ein Gericht abwägen, wo die Grenze zu ziehen ist. Allgemein kann man sich vielleicht auf folgende Daumenwerte verständigen:
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Brrrrr.... dann muss ich mir heut eine geöffnte Waschanlage suchen... filtern die Waschanlagen dann wenigstens das Abwasser gescheit? Zitat:
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Sonntags wirst Du keine geöffnete Waschanlage finden .... Aber zum Waschen am Strassenrand, also ich weiß es nicht genau, aber mir ist so als wenn man sein Fahrzeug auf nicht auf seinem eigenen Grund waschen dürfte, ob das jetzt in der Verlinkung vom agent steht weiß ich nicht. Ich interessiere mich da eher wenig für und wasche unsere Autos seid 20 Jahre auf unserem Hof. |
bei uns haben Waschanlagen Sonntags ab 12 uhr auf hab mal gehört das das vom Bundesland abhängt ob die auf machen dürfen oder net ::hammer:: |
Hab grad bei einer Anlage angerufen, der meinte in Hessen wäre was offen... bei einer Selbstwaschanlage hat man ja Münzautomaten, die könnte man ja eigentlich immer in Betrieb lassen...? Zitat:
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Regelmäßig wird ein solcher Antrag aber negativ beschieden, da "Auto waschen" das gesamte Fahrzeug beinhaltet, also auch den öligen Motor. Ohne Ölabscheider => No Go! Bei "Waschen von beschichteten Metallflächen" (Karosserie) sieht's wohl anders aus. Zitat:
Die Handhabung des Wasserhaushaltsgesetzt ist aber Bundessache. Jetzt kommt aber noch eine Super-Sondersache: Wäscht man das Fahrzeug auf einer öffentlichen, befestigten Straße, auf der das Abwasser in die Kanalisation geleitet wird, greift nicht das WHG, sondern die Regelungen des Abwassernetzbetreibers, also in der Regel die Vorschriften der Kommune. Also mal auf's Rathaus fahren und dort die örtlichen Bestimmungen einsehen. Wenn das von der Satzung aus in Ordnung ist, dann kannst du dort auch gleich die Sondernutzung des Verkehrsraumes beantragen. In der Tat handelt es sich um eine Sondernutzung des Verkehrsraumes: Die Kommune unterhält die Straßen wun Wege für den Betrieb von Kraftfahrzeugen - nicht zum Erhalt oder deren Pflege. Von Rechts wegen wäre daher auch "Reifen wechseln" auf öffentlichen Straßen (ohne Not) genehmigungspflichtig. |
Mag sein das es nur bei uns so ist, aber ich kenne hier in der Umgebung + 30 km keine Waschanlage die sonntags geöffnet hat. |
Fahr wie andere auch zur SB Box die haben auch Sonntags wasser ;) |
bei uns ist sonntags bei schönwetter die waschanlage immer offen,die waschboxen sind sowieso immer offen. am strassenrand ist aber eindeutig verboten. |
Hallo! Als ich vor meinem letzten Umzug noch in Erkrath gewohnt habe, habe ich mal die Stadt (zuständig: Ordungsamt) wegen Autowaschen auf privatem Grundstück angerufen und gefragt. Und bekam die Antwort: Solange keine aggressiven Waschmittel verwendet werden und kein Öl ins Erdreich gelangt, hat da niemand etwas gegen. Soweit ich informiert bin, kann jede Stadt das selbst festlegen. Mein jetziger Wohnort (Ratingen) hat sogar die wichtigsten Regelungen des Ordnungsamtes ins Internet gestellt. Nachdem ich diese gelesen habe, habe ich letzten Donnerstag meinen Golfi auf privatem Grund genüsslich gewaschen und dabei etwas normales Waschpulver zur Hilfe genommen. Freundliche Grüße Teletubby |
Also zumindest in Baden-Württemberg sind alle Waschanlagen und auch die Waschboxen sonntags zu. Der Sonntag dient der seelischen Erhebung und nicht der Arbeit. Es steht in der Weimarer Verfassung von 1919 drin: Artikel 139 WRV Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Gemäß Art 140 GG ist dieser und einige weitere Artikel Bestandteil des Grundgesetzes. Artikel 140GG: Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Alles klar? |
Hm. Also bei uns in Schleswig-Holstein kann man auch am Sonntag zum Kärcher fahren und sein Auto wachen :D |
Zitat:
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In Ba-Wü ist das ein wenig konfus: Der Waschpark darf an und für sich nicht Sonntags betrieben werden, da er eine baulich eine Verkaufsstelle bildet, an der regelmäßig und gewerbsmäßig eine Dienstleistung angeboten wird, für die keine Ausnahme gültig ist. An Tankstellen dürfen aber auch Sonntags die Waschanlagen brummen (wenn es die Nachbarn nicht stört - die müssen den Lärm sonntags nicht hinnehmen). Den an der Tankstelle werden nur "Reiseprodukte" verkauft. Und wer will schon am Sonntag bei der Oma mit schmuddeliger Karre ankommen? Gilt so auch in Bayern, dort aber erst ab 13:00. Sonst Fegefeuer und Exkommunizierung. |
Ich wasch mein bei uns immer in Hof und das zeug fließt dan auf die strasse und von daaus in Kanal. Zum waschen nehme ich Schmierseife oder Shampoo ich mein des zeig kommt so oder so später mal im Kanal von daher ist das Gesetz der größte Scheiß. Z.B: wen ich Haar wasche kommt das Shampoo durch die badewanne im Kanal das gleich passiert doch auch wen ich damit mein Auto wasche. Mir ist das gesetz egal ich wasche seit dem ich Auto fahre immer per Hand. |
Zitat:
Warum mit Nihilisten diskutieren? Der Themenstarter fragt, was denn rechtens sei. Dein dummes "Ach - drauf' geschissen"-Phrasen-Gedresche bringt uns nicht weiter. In der Tat ist die Rechtslage eindeutig geklärt. Wenn du dein Brett vom Kopf nimmst, wirst du das auch erkennen. |
@Agent: Es ist auch an Tankstellen nicht zulässig sonntags die Waschanlagen zu betreiben. Selbst im Breuningerland ist sonntags die Tanke zu, weil die Waschanlage geschlossen bleiben muss und sich die Tanke ohne Anlage nicht trägt. Von Lärmbelästigung kann man nicht reden, weil die Autobahn direkt daneben ist und die nächsten Anwohner mindestens 500m entfernt wohnen. Es ist schlicht nicht gestattet worden. Übrigens muss in Bayern den Bäckereiangestellten die Möglichkeit ein geräumt werden in die Kirche zu gehen. Ich glaube auch, dass am Flughafen die Waschanlage zu ist, werde ich nachher mal feststellen, wenn ich zum Stuttgarter OB fahre, dem wir heute ein Geburtstagsständchen bringen werden. |
Zitat:
Ölabscheider in dem simplen Sinne gibts auch garnicht mehr. Sind alles "Leichtflüssigkeitsabscheider" :D |
Noch was zu Baden-Württemberg. Der Sonntag ist wie schon oben gesagt nicht nur im Bundensgebiet besonders geschützt. In der Verfassung steht das auch noch mal. Artikel 3 (1) Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage stehen als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung unter Rechtsschutz. Die staatlich anerkannten Feiertage werden durch Gesetz bestimmt. Hierbei ist die christliche Überlieferung zu wahren. (2) Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag. Er gilt dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Es ist die aktuelle Fassung von 2008. |
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