wieso solln das nicht erlaubt sein jede drecks nachrüs alarmanlage hat doch nen chirpsound !
Stört doch keinen
Hier mal was aus einem anderen Forum:
Zitat:
(§ 38b StVZO Anhang 74/61/EWG)
[...]
9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.
9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein . Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.
[...]
Das Chirpen ist zwar hier nirgends explizit verboten, aber für alle Funktionen und Bauteile an einem Auto gibt es heutzutage genaue Vorschriften und Genehmigungen.
Da dieses "Chirpen" im o.g. Text nirgends explizit erlaubt ist, gilt dies als unzulässig.
Der §38b StVZO in der heutigen Fassung gilt für Fahrzeuge-Alarmsysteme in Kraftfahrzeugen, die ab dem 01.10.1998 erstmals in den Verkehr genomen wurden. Für alle anderen gilt die Vassung des §38b vor dem 01.09.1997.
In der alten Verfassung war dies nicht genau geregelt, deshalb gibt es so manch ältere Autos die dies Werksseitig hatten und daher weiterhin benutzen dürfen, da für diese die alte Regelung gilt.
Ebenfalls gibt es auch noch Sondergenehmigungen für so manche Fahrzeuge (z.B. US-Importe)