TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 06.06.2010, 17:53 #1
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Standard Zusatzscheinwerfer

Hey, hab da mal ein paar Fragen

Wo bekomme ich so einen gelben Zusatzscheinwerfer?



Und gibt es da irgendwelche Vorschriften was die Höhe angeht oder wie der Scheinwerfer geschalten werden muss?

Dürfen die Gelb sein?


MFG Baui


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Alt 06.06.2010, 17:55 #2
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soweit ich richtig inforiert bin darf er als nebelscheinwerfer gelb sein aber du darfst eigentlich nicht nur einen haben.
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Baui (06.06.2010)
Alt 06.06.2010, 18:07 #3
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bekommst die teile bei ebay, zb 390195965784 oder 150449890086. sind dann 2, kannst ja einen weiterverkaufen...
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Baui (06.06.2010)
Alt 06.06.2010, 18:10 #4
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Gibts überall im Handel. In schwarzer und chromierter Ausführung, mit Abdeckgitter, ohne Abdeckgitter usw. Eine gute Adresse, wo du qualitatives Zubehör findest ist Hansen Styling Parts. Hier mal der Link zu ihren Scheinwerfern. Um sie gelb zu bekommen kannst du entweder gelbe Steuscheiben bei den Herstellern anfragen (teuer) oder wieder mal mit der Folie hantieren (günstig).

Euralight Scheinwerfer

Den billigen Schrott von Ebay (AllRide und ähnliche Hersteller, rund 25-30€ pro Scheinwerfer) würde ich nicht anbauen. Haben meist nicht mal ein E-Prüfzeichen, und die Qualität ist unter aller Sau.

Es ist meines Wissens nach zwar sowieso nicht erlaubt, an Personenkraftwagen einzelne Zusatzscheinwerfer anzubringen, aber ohne E-Prüfzeichen bist du wohl noch einen Schritt weiter ins Illegale.

Bei Nutzfahrzeugen kann man die Zusatzscheinwerfer über separate Schalter laufen lassen, und diese dann als "Arbeitsscheinwerfer" eintragen lassen. Somit kann man sich dann auch Lampenbügel mit 6 Zusatzscheinwerfern legal montieren. Ist aber während der Fahrt nicht erlaubt, sie anzumachen, und für Personenkraftwagen soweit ich weiss sowieso nicht möglich.

Ich hab übrigens noch einen gelben, eckigen Zusatzscheinwerfer im Keller liegen, wenn du den ahben willst schick ich ihn dir gerne.
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Baui (06.06.2010)
Alt 06.06.2010, 18:24 #5
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Hey, danke schonmal für eure Antworten

@coffeeholic: Ist ja ein sehr geiler Shop, aber irgendwie finde ich da keine gelben...

Deinen eckigen kann ich leider nicht gebrauchen, soll schon rund sein. Aber danke fürs Angebot

Wie siehts denn mit der Mindesthöhe aus? Denn so wie ich das vor habe würde er fast auf dem Boden schleifen
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Alt 06.06.2010, 18:28 #6
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Gelbe Gläser kann man normalerweise beim Hersteller der Scheinwerfer nachbestellen. Bei den Hella-Zusatzscheinwerfern geht das auf jeden Fall, bei denen von Euralight hab ich keine Ahnung. Wird aber wahrscheinlich teurer als sie zu folieren.
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Alt 06.06.2010, 18:36 #7
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ja, mindesthäöhe sind 25cm. kannste aber eigentlich ignorieren, da nur 1 nsw auch schon nicht zulässig ist
hier mal bissel lesestoff für dich:

Nebelscheinwerfer Farbe: Weiß oder hellgelb
Anbauvorschriften: Wird ein Pkw mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, müssen es zwei von ihnen sein.
Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zurFahrzeugmitte; nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht und mindestens 25 cm über der Fahrbahn.
Einstellung gemäß StVZO-Vorgabe, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden können.
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Alt 06.06.2010, 18:37 #8
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dur dürftest aber einen abgedeckten fahren z.bsp mit ner karo mütze und wenn du mal zum shooting bist oder bei nem treffen machste die ab.
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Alt 06.06.2010, 18:47 #9
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Zitat:
Zitat von Danjo02vr Beitrag anzeigen
dur dürftest aber einen abgedeckten fahren z.bsp mit ner karo mütze und wenn du mal zum shooting bist oder bei nem treffen machste die ab.
ähh, nö, nicht wirklich:

"Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, dass Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Ständige Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert – ein Abdecken der Nebelscheinwerfer also nicht erlaubt."
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Alt 06.06.2010, 18:48 #10
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Zitat:
Zitat von Danjo02vr Beitrag anzeigen
dur dürftest aber einen abgedeckten fahren z.bsp mit ner karo mütze und wenn du mal zum shooting bist oder bei nem treffen machste die ab.
Genau und das gibs z.b. hier
Fusselshop - Scheinwerfercover

Aber wenn du das wirklich vor hast, kannst du das mit dem Kennzeichen unten links auch vergessen oder? weil Kennzeichen und Scheinwerfer da unten zusammen obs das passt, keine ahnung.




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Alt 06.06.2010, 18:53 #11
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Woah das mit der Karokappe ist ja ne sehr sehr geile Idee

Was ich mit dem Kennzeichen mache weis ich auch noch nicht so genau. Den Schweinwerfer wollte ich eh mit ner Flügelmutter oder so befestigen und die Kabel durch ne Steckverbindung damit ich den auch schnell mal abmachen kann.
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Alt 06.06.2010, 18:53 #12
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Zitat:
Zitat von Flo1302 Beitrag anzeigen
ähh, nö, nicht wirklich:

"Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, dass Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Ständige Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert – ein Abdecken der Nebelscheinwerfer also nicht erlaubt."
woher hast du das? also ich weiss das es nebelscheinwerfer cover schon ewig gibt um sie vor steinschlag zu schützen.
nebelscheinwerfer sind desweiteren nicht pflicht. von daher kann ich mir nicht vorstellen das eine betriebsbereitschaft vorgeschrieben ist.
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Alt 06.06.2010, 19:02 #13
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vom tüv, s. Seite 5:

http://www.tuev-sued.de/.../1_104.pdf

Die Abdeckungen kommen halt ausm Rallyesport, dort git die STVO aber nicht
Und das es iwas schon lange gibt, macht es ja nicht legal, wie z.b Schalldämpfer/Kat-Attrappen oder Xenonnachrüstsätze, die sind auch schon laaaange aufm MArkt, aber auch nicht legal.

Nebelscheinwerfer sind zwar keine Pflicht, aber wenn sie am Auto verbaut sind, müssen sie auch (beide) funktionieren. Defekte Nebelscheinwerfer werden bei der HU ja auch bemängelt.
ABS zb ist auch nicht vorgeschrieben, wenn du'S hast, muss es auch funktionieren...
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Alt 06.06.2010, 19:13 #14
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ok anders geschrieben ich weiss das sie bei meinem käfer niemals bemängelt wurden. weder von tüv/dekra. noch von den herren in grün.

und ich verlass mich lieber auf die stvzo als auf nen verein der heute hü und morgen hott sagt.

und da steht nichts darüber.

Zitat:
Zitat von stvzo
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
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Alt 07.06.2010, 18:13 #15
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Schnäppchen gemacht

Einen Bosch 16cm Zusatzscheinwerfer in nem guten Zustand für 1EUR

Dann kommt ne gelbe Folie drüber und fürs normale Fahren ne Kappe, wahrscheinlich mit Karomuster^^


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