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| Bastler |
Hallo, ich war letzte Woche bei einer freien Werkstatt und wollte mir meine Reifen/Felgen, Spurplatten sowie mein neues Gewindefahrwerk eintragen lassen. Der TÜV Prüfer meinte, dass ich die Kanten der hinteren Kotflügel umlegen müsste (bördeln). Das wäre ja kein Problem. Also Reifen/Felgen eintragen wären kein Problem, wenn das alles nochmal vernünftig gebördelt wäre. Zu den Spurplatten hat er gar nichts gesagt. Aber ich denke, das ist auch kein Problem, da diese im Felgenguthaben sind. Also Felge und Spurplatten zusammen in Kombination. Als er sich jedoch das Gutachten des Fahrwerks angeguckt hat, hat er gesagt, dass ich zur Einzelabnahme §21 müsste. Ich zitiere mal ein Stück vom Gutachten. Zitat:
Heißt das jetzt, dass ich zur Einzelabnahme §21 muss? ![]() Ich kann mir das allerdings schwer vorstellen, da man das Fahrwerk ja sonst nur nach §19 eintragen lassen kann, wenn man die Originalreifen/Felgen benutzt. Wer hat das heut zu Tage noch? Alle tiefergelegten Autos, die ich so sehe, haben Felgen und Reifen von irgendeinem anderen Hersteller, niemand fährt heut zu Tage mehr mit den Seriereifen und Felgen rum. Es handelt sich um ein Tuning Art Gewindefahrwerk. Dieses Fahrwerk haben auch bestimmt viele von euch verbaut. Wie habt ihr das mit dem Eintragen gemacht? Oder seid ihr ehrlich alle zur Einzelabnahme gegangen? Wäre echt super, wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin schon ganz verzweifelt. ![]() Gruß, banane | ||
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