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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| Frischling |
Hallo mich hat eben die Polizei angehalten. Hatte Licht an und für ein Mexiko-Modell Frontblinker mit 2 Phasen Birne. Zu meiner Frage: Die Polizei sagte, ich müsste das umrüsten (wegmachen) , fahre aber schon ca. 1.5 Jahre damit rum und der TÜV hat dieses Jahr auch nichts gesagt. Kann das noch weitere Folgen für mich haben, wenn ich das drin lasse ? Hab heute nur eine Verwarnung bekommen. LG. | |||
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| | #2 | |||
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| Frischling |
Mich haben sie mal mit den Klarglasblinkern mit us standlicht angehalten, die haben sogar ein e-zeichen. Hat die aber nich interessiert, musste die Birnen rausnehmen und meinten, wenn sie mich beim fahren erwischt(ich stand) hättten müsste ich 50euro Strafe zahlen^^ | |||
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| | #3 | |||
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schon interessant. also zum TE da du ein mexiko modell hast ist es möglich das ganze abnehmen zu lassen aber sau schwer. die herren in grün haben in jedem fall recht. denn es ist ohne weiteres möglich die blinker vom eu modell zu verwenden und die sind ja nicht als standlicht zulässig. nach und nach sehen die cops aber ein das es eigigentlich sinnlos ist vieler orts wirds kaum noch geahndet. bei einigen neufahrzeugen isses ja auch inzwis<chen beim eu fahrzeug serie. @phil: das liegt daran das das e-prüfzeicehn als auch die dazugehörige nummer auf dem blinker nur für die nutzung als blinker gilt. eine nutzung als standlicht ist bei vielen zwar verbaut abeer leider nicht als solches geprüft worden und somit als standlicht nicht zulässig. | |||
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| | #4 | |||
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| Forenseele |
Schwierige Sache, mal wieder steht nirgendwo Aussagekräftig obs erlaubt ist oder nicht. Habe nur gefunden das entsprechende Beleuchtungen auch entsprechende kennzeichen für Deutschland haben müssen, wenn also ein deutscher Golf mit US Blinkern umher eiert und ort nicht E1 als E-Prüfzeichen draufsteht habn die guten Herren recht....Im EU Modell jedoch erlaubt, da dieser es ab Werk hat und es nicht Nachgerüstet ist. | |||
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| | #5 | |||
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| Frischling |
Oke danke euch für die Antworten, ich werde sie erstmal drinne lassen | |||
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| | #6 | |||
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wenn er jedoch auf EU blinker wechselt sind diese als standlicht wieder nicht zulässing sondern nur als blinker. NSL muss man ja auch nachrüsten. | |||
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| | #7 | |||
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| Forenseele |
Sry hab mich verschrieben, der letzte Satz soll heißen, "Im US Modell jedoch erlaubt........."sry verschrieben. Ja na NSL ist ja wieder was anderes weil de das ja nachrüsten musstest, obwohl es viele auch nicht haben. Habe noch was gelesen das das Standlich im Blinker 40% dunkler sein muss wenn der Blinker angeht, dann ist es erlaubt. Kenne ich von neueren deutschen modellen und TFLs, da isses auch so. | |||
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| | #8 | |||
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| Frischling | Zitat:
jedenfalls sieht man eindeutig, dass es blinkt | |||
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| | #9 | |||
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| Frischling | Zitat:
EDIT: NSL sind auch vorhanden als Schalter inner Mittelkonsole Geändert von >Kevin< (12.12.2013 um 20:31 Uhr) | |||
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| | #10 | |||
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standlicht 5 watt blinker 21 2 faden eben. wenn du die originale beleuchtungseinrichtunf wirklich komplett eingetragen hast musst du dann aber eben auch die amerikanischen blinker fahren dann würde ich mich auch auf die eintragung berufen. im notfall diese vom tüv bestätigen lassen und im fahrzeug nochmal mitführen. Zitat:
Geändert von Danjo (12.12.2013 um 20:34 Uhr) | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Danjo für den nützlichen Beitrag: | >Kevin< (12.12.2013) |
| | #11 | |||
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| Frischling | Zitat:
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| | #12 | |||
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theoretisch ja aber nagel mich bitte nicht drauf fest lass es dir am besten nochmal vom tüv bestätigen. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Danjo für den nützlichen Beitrag: | >Kevin< (12.12.2013) |
| | #13 | |||
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| Frischling | | |||
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| | #14 | |||
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| Akzent-Setzer |
@ >Kevin<, wäre echt nett wenn du uns dann mitteilst, was der TÜV gesagt hat, will bei mir nämlich auch die US Standlichter einbauen^^ Bin mir nur noch etwas unsicher, da es ja eben eigentlich nicht zulässig ist mit EU Blinkern^^ | |||
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| | #15 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer | Zitat:
![]() Oder versuchs "eintragen" zu lassen. Nen Kollege hat einen US Bora mit Xenon und hat dafür eine Sondergenehmigung bekommen, weils ein US Modell ist. Geändert von MKIII2.0 (12.12.2013 um 21:30 Uhr) | |||
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| | #16 | |||
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| Frischling | Alles klar werde ich hier posten, aber ich denke solang das Orginal ist (was bei mir der Fall ist - wegen Mexiko-Modell) werden die nichts sagen weil es steht ja auch im Fahrzeugschein, will mir nur nochmal nen extra Schein geben lassen. | |||
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| | #17 | |||
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| Frischling | | |||
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| | #18 | |||
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| Akzent-Setzer |
Kannst eventuell mal für mich fragen wie das bei EU Modellen aussieht^^ Im Notfall würde ich mir dann noch originale US Blinker holen | |||
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| | #19 | |||
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Für EU modelle gilt die STZVO. da braucht er nicht fragen. EU model heisst du brauchst E prüfzeichen. und den rest dazu hatte ich bereits unten geschrieben. sonderegeln gelten nur für us/mex/can modelle | |||
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| | #20 | |||
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| Frischling | Zitat:
So sieht's aus | |||
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