Sollte es Dir wesentlich zu wenig sein, kannst du ja das GA anfechten und dir einen anderen Gutachter nehmen ( das steht Dir als Versicherungsnehmer frei ).
Vorsicht! Hier geht es um einen Kasko-Schaden. Da hast Du (kaum) eine andere Wahl als zu akzeptieren. Musste ich leider auch schon lernen.