Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 08.08.2010, 19:51 #1
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Hallo.
nochmal zurück zu ,meinem Thema!

Mal angenommen...ich hätte zwei gleiche Anlasser.
Nun ist bei dem einen der Magnetschalter defekt- könnte ich nun hingehen und aus dem anderen Anlasser den Magnetschalter ausbauen, um somit wieder einen intakten Anlasser zu haben?
(Ich habe zwei gleiche!!!)

Wie schaut es eigentlich mit der Gewährleistung aus, da ich einen Anlasser von Schrotti gekauft habe?
Muss er mir den Anlasser eigentlich nur austauschen, oder kann ich mein Geld wieder zurück verlangen?


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Alt 08.08.2010, 22:31 #2
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Zitat:
Zitat von Golf3-Hobbyschrauber Beitrag anzeigen
Mal angenommen...ich hätte zwei gleiche Anlasser.
Nun ist bei dem einen der Magnetschalter defekt- könnte ich nun hingehen und aus dem anderen Anlasser den Magnetschalter ausbauen, um somit wieder einen intakten Anlasser zu haben?
(Ich habe zwei gleiche!!!)
Davon ausgehend, dass beide Anlasser dasselbe Modell sind, kannst du die Magnetschalter natürlich tauschen - Kein Problem.

Zitat:
Wie schaut es eigentlich mit der Gewährleistung aus, da ich einen Anlasser von Schrotti gekauft habe?
Die Frage ist, ob er überhaupt eine Gewährleistung für offenkundig gebrauchte Teile übernimmt. Dazu schaust du mal in seine AGB. Tut er es, ist die Sache geritzt.

Steht da aber irgendein Gefasel drin, dass alles ausgeschlossen ist und der Kunde immer der Dumme sei, dann zeige mit dem Finger auf Ihn und lache ihn aus - den Schrottpiraten.
Gewerbliche Händler müssen immer eine Gewährleistung anbieten (Nicht verwecheln mit einer Garantie!) - grundsätzlich für eine Dauer von 24 Monaten.
Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt werden.
Nur Privatpersonen können eine Gewährleistung komplett ausschließen.

Entscheidend sind für dich die ersten sechs Monate nach dem Kauf. In diesem Zeitraum ist eine Beweislastumkehr möglich. Das heißt, im Beanstandungsfall muss der Verkäufer belegen können, dass der Artikel frei von Sachmängeln war. Danach muss das der Käufer das Gegenteil beweisen - was schwierig ist.

Zitat:
Muss er mir den Anlasser eigentlich nur austauschen, oder kann ich mein Geld wieder zurück verlangen?
Eine Gewährleistung bedeutet nicht "Artikel muss 12 Monate einwandfrei funktionieren und wenn's kaputt geht, gibt's Geld zurück"- Das wäre ein Beispiel einer Garantieleistung.
Die Gewährleistung bedeutet nur, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Sachmängeln war.

Ein Sachmangel ist wiederum nicht gleichzusetzen mit einem Mangel. Das heißt: Wer einen Motor als "vermutlich defekt" kauft und sich dann herausstellt, dass der Motor wirklich defekt ist, der hat Pech gehabt.

Wie der Verkäufer einen Sachmangel behebt, ist in erster Instanz ihm überlassen. So kann er bspw. vom Verkauf zurücktreten (Geld zurück), eine Minderung einräumen (ein Teil des Geldes zurück) oder Nachbessern (Austausch oder Reparatur des Artikels).
Der Käufer hat kein Recht, in erster Instanz eine bestimmte Form der Sachmängelhaftung einzufordern. Ihm also dem Krempel vor die Füße zu donnern und "Wo ist mein Geld?!" zu brüllen ist zwar lustig, aber der Verkäufer muss nicht darauf eingehen.
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