Falsch Falsch Falsch ... im Gutachten des Fahrwerks steht ein Wert, der den minimalen zulässigen Abstand von der Radmitte zur Bördelkante angibt. Alles was darüber hinaus geht (sprich, wenn das Auto tiefer ist), ist laut Gutachten des Fahrwerks nicht zulässig und kann höchstens per Einzelabnahme eingetragen werden ... mein Tüver hat auch das nicht gemacht.
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, ist der Wert maximal 31 oder 32 cm. Dass das schrottig aussieht, ist ne ganz andere Sache.