Da die ABS-Einheit aus dem gleichen Fahrzeug stammen sollte, habe ich das "D" ehrlich gesagt ignoriert...
Das darf man in so gut wie keinem Fall. Der Buchstabe hinter den Ziffern der Teilenummer ist Bestandteil der Teilenummer. Gleiche Ziffern, aber unterschiedliche Buchstaben sind meistens ein Hinweis darauf, dass die betreffenden Teile anders und nicht untereinander austauschbar sind.
Zitat:
Zitat von MrFulton
Einheit umgebaut, entlüftet, soweit alles OK, Bremse funktioniert einwandfrei.
Das ist doch schonmal was!
Zitat:
Zitat von MrFulton
Heute zum VW-Autohaus zum auslesen bzw. Fehler löschen. Dort sagte man mir, das der Controller/Steuereinheit unterm ABS-Block definitiv nicht von einem Cabrio sein kann, und das daher nicht kompatibel ist. Die Fehler bzw. die Kontrolleuchten lassen sich somit nicht löschen. (...) Stimmt diese Aussage seitens des Autohauses? Hatten die Cabrios andere Controller?
Nein, das stimmt so ganz eindeutig nicht. Ich habe zwei Golf 3: Ein Cabrio, produziert im Juli 1997, und einen Variant, produziert 09/1998. Beide haben ein ABS Steerugerät 3A0 907 379 D, und das war immer so.
Zitat:
Zitat von MrFulton
2. Kann ich die alte/originale Steuereinheit an den neu erworbenen ABS-Block unterschrauben und "vertragen" die sich dann?
Das würde ich zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Sondern: Bei der Werkstatt in Erfahrung bringen, welcher Diagnose-Fehler genau beim Auslesen der derzeitigen Konstellation angezeigt wird. Ich habe den Gedanken im Kopf, dass es mit der Codierung des Steuergerätes zu tun haben könnte, die sich im Laufe der Produktionszeit dieses ABS im Golf 3 geändert hat.
Trotzdem habe ich es gerade mal in der Teileliste nachgesehen: Für das ABS Steuergerät 3A0 907 379 ist dort der offinzielle VW-Ersatz 3A0 907 379 B(X) (ohne Ersatz entfallen am 01.09.2012) angegeben, für 3A0 907 379 D ist es 3A0 907 375. Demnach wären Deine beiden nicht untereinander austauschbar.
Informationen aus der Teileliste wie immer ohne Gewähr!