Leider verstehe ich nicht, was mit "Zeitraum zwischen Typprüfung und Inkrafttreten der neuen Bestimmungen" genau gemeint ist. Bei dem Bild euro23zd.gif in dem Artikel "Abgasnorm umschreiben lassen" habe ich soweit verstanden, dass meine Fahrgestell-Nr./Ident-Nr. höher sein muss, als diejenige, die im Bild euro23zd.gif angegeben ist (daher hatte ich nach dem Bild gefragt).
Ich habe VW bereits 3 Mal angeschrieben. In den ersten beiden Antworten von VW ging es nur darum, dass ich als Antragsteller mit dem Fahrzeughalter identisch sein muss oder eine Vollmacht benötige. Nachdem ich bewiesen hatte, dass ich auch der Fahrzeughalter bin, kam die Antwort: "Nach Prüfung der vorliegenden Daten ist eine Umschlüsselung Ihres Fahrzeugs leider nicht möglich." Mein 3. Schreiben mit meiner Frage nach dem Grund der Ablehnung wurde bisher nicht beantwortet.
Sollte es um das Baujahr gehen, habe ich in e-Bay ein Fahrzeug gefunden, welches ebenfalls im Jahr 1992 erstmals zugelassen wurde - siehe https://www.ebay.de/itm/284262684753...53.m1438.l2649
und falls es um den Motor geht, hat der AAM von meinem Golf3 wohl eine „beheizte Lambdasonde“, welche die Euro2-Norm rechtfertigen soll.
Bei mir ginge es um etwa 8 Jahre Steuererstattung, so dass ich gerne eine Erklärung bzw. Begründung hätte. Die Antwort "leider nicht möglich" genügt mir nicht. Ich war auch schon beim "Freundlichen", noch ist aber unklar ob der mir helfen will.