Oder einfach zeitwertgerecht reparieren wie von mir vorgeschlagen und wegzensiert. Bis zum nächsten TÜV ist das mMn. eine legitime Option!
Das ist GAR KEINE Option. Unter "zeitwertgerechter Reparatur" versteht man auch die Verwendung von Gebrauchtteilen ab einem gewissen Fahrzeugalter.
Den Fehler hier mit der sporadisch leuchtenden ABS Kontrollleuchte lässt sich auch sicher nachvollziehen, nur ist der TE offensichtlich nicht versiert genug um eine Tiefendiagnose durchzuführen.
Ob das Steuergerät defekt ist, weiß niemand. Weil einfach keine richtige Diagnose durchgeführt wurde. Es gibt Messwerteblöcke, die man im Rahmen einer Probefahrt abfragen kann und sieht wo das Problem ist.
Lässt sich das eindeutig auf ein Defekt am Steuergerät beschränken wäre das brauchbarer Input - der fehlt hier allerdings gänzlich.
Auf dieser Informationsgrundlage kann ich auch jedem mit nem Plattfuß sagen, dass der auch mit drei Rädern weiter fahren kann - womit aber keinem geholfen ist.