wenn doch würden sich hier wahrscheinlich einige das Kennzeichen so tief hängen das die damit aufsetzen
Selbst wenn würden ja immernoch die Richtlinien der Bodenfreiheit zu flexiblen
und nicht flexiblen Bauteilen gelten
Zitat:
Zitat von golfmegges
was hat euer tüv onkel jetz gesagt?!
Hab ihn leider verpasst, hoffentlich treffe ich ihn morgen an.
Hab mir aufjedenfall erstmal einen Auszug ausgedruckt der Fahrzeuge vor Bj. 1988
von der benötigten 50cm Scheinwerferhöhe ausschließt.
Sowas dabei zu haben kann nicht schade, ob es im Fall der Fälle hilft sei erstmal dahingestellt.
Zitat:
Zitat von Golf-Mike
Richtig! Der §60 in der STVZO ist entfallen. Dafür gilt jetzt der §10 der Fahrzeugzulassungsordnung (für vorne) sowie die zitierte EU-Richtlinie für hinten.
Ja, da hast du Recht, es wurde also alles einfach nur verlagert ohne Hinweis oder Vermerk.
Habe mir das gerade mal durch gelesen und dabei fiel mir auf das es aber keine Höchstgrenze
gibt und auch nicht explizit drin steht das sich Kennzeichen am Ende des Fzg´s befinden müssen?