VW und Audi Forum für die VAG Gruppe

Umfrageergebnis anzeigen: Welche Front kommt besser
Golffront 15 31,91%
Golffront
15 31,91%
Jettafront mit Jettastoßi 22 46,81%
Jettafront mit Jettastoßi
22 46,81%
Jettafront mit Cabriostoßi 5 10,64%
Jettafront mit Cabriostoßi
5 10,64%
Jettafront ohne Blinker 5 10,64%
Jettafront ohne Blinker
5 10,64%
Teilnehmer: 47. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 12.04.2011, 23:26 #661
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Aaaaah wie geil... Wo war die kontrolle denn gewesen?
Aber schon irgendwie cool daß du ihm zu jedem "mangel" kontra geben konntest und er nich weiter wusste.

Komisch dass er nix zur kennzeichenhöhe gesagt hat!

Geändert von Profigolf3r (12.04.2011 um 23:28 Uhr)
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Alt 13.04.2011, 09:11 #662
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Zitat:
Zitat von HauPtmaNN Beitrag anzeigen
der konnte aber auch nicht zugeben, das er im unrecht ist....
Ich denke mal auch das es so war, er sah nen bissl verunsichert aus
Und hat sofort abgelenkt als ich immer wieder nachgefragt habe.


Zitat:
Zitat von vrkasi78 Beitrag anzeigen
toll. da wär ich gern dabei gewesen. das nächste mal machst de soweit bis du hm nen mängelschein verpassen darfst
Hatte ja dann gleich mit dir telefoniert also warst ja fast live dabei
Nächstes mal kann ich ihm ja ne Schulung anbieten...


Zitat:
Zitat von PBmichi Beitrag anzeigen
sowas ist echt mies aber wenn der so ankommt wollte der nur einen eins reinwürgen
Glaub ich auch, reine Willkür

Zitat:
Zitat von PBmichi Beitrag anzeigen
haste dir name oder ausweis zeigen lassen? hätte noch beschwerde eingereicht.
Nee leider nicht

Zitat:
Zitat von Profigolf3r Beitrag anzeigen
Wo war die kontrolle denn gewesen?
Erst sind sie von Schenkendorf an hinterher gefahren und in Mittenwalde ham sie mich gestoppt.

Zitat:
Zitat von Profigolf3r Beitrag anzeigen
Aber schon irgendwie cool daß du ihm zu jedem "mangel" kontra geben konntest und er nich weiter wusste.
Ja, bei sowas halt ich voll dagegen und wenn der dann nich mal Ahnung hat....
Hat mich zwar nen bisschen aufgeregt aber war irgendwie lustig


Zitat:
Zitat von Profigolf3r Beitrag anzeigen
Komisch dass er nix zur kennzeichenhöhe gesagt hat!
Hinten hat er nix gemessen und für vorn der § is ja eh nicht mehr gültig,
weil vor 2 Jahren aus der STVZO gelöscht.
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Alt 13.04.2011, 10:49 #663
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Wie für vorne ist nicht mehr gültig? Wie hoch darf das Kennzeichen denn sein?
Achja! Sehr schick dein Caddy. Der ist echt wahnsinnig geil geworden und ich bin wirklich sehr neidisch!!!
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Alt 13.04.2011, 12:03 #664
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Zitat:
Zitat von CleanedGolf16v Beitrag anzeigen
und für vorn der § is ja eh nicht mehr gültig,
weil vor 2 Jahren aus der STVZO gelöscht.
Echt jetzt?
das wäre ja geil!
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Alt 13.04.2011, 12:21 #665
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Zitat:
Zitat von sebmann Beitrag anzeigen
Wie für vorne ist nicht mehr gültig? Wie hoch darf das Kennzeichen denn sein?
Achja! Sehr schick dein Caddy. Der ist echt wahnsinnig geil geworden und ich bin wirklich sehr neidisch!!!
Zitat:
Zitat von GolfGtiRacer Beitrag anzeigen
Echt jetzt?
das wäre ja geil!

Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO(weggefallen)

Hier mal der Einblick in die damalige Regelung des Absatzes 2:

Zitat:
Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


Im Übrigen ist nicht nur der Absatz 2 weggefallen sondern wohl der komplette §60 siehe Link oben.
Hier mal der link zum Einblick in §60: § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Geändert von CleanedGolf16v (13.04.2011 um 12:23 Uhr)
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Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu CleanedGolf16v für den nützlichen Beitrag:
Croko (13.04.2011), GolfGtiRacer (13.04.2011), marko1983 (13.04.2011), sebmann (18.04.2011), Steven9291 (13.04.2011)
Alt 13.04.2011, 12:22 #666
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Zitat:
Zitat von CleanedGolf16v Beitrag anzeigen
Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO(weggefallen)
Das ist gut zu Wissen.
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Alt 13.04.2011, 12:25 #667
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wenn er das nächste mal nen Zollstock holt und messen will, gleich das Eichprotokoll zeigen lassen.
Ansonsten kann er das Ding gleich wieder wegpacken. ;-)
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Alt 13.04.2011, 12:52 #668
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die dummen hunde mal wieder

mich haben die samstag in rehhagen angehalten als ich von daniel und isa kam,na ja 25 euro weiniger
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Alt 13.04.2011, 16:52 #669
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was bedeutet das jetzt? is egal wie tief das kennzeichen ist?
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Alt 14.04.2011, 11:15 #670
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Zitat:
Zitat von HauPtmaNN Beitrag anzeigen
was bedeutet das jetzt? is egal wie tief das kennzeichen ist?
ja, vorne ist egal, da gibts nur noch ne höchstgrenze..... hinten bin ich mir nicht sicher, aber glaube da müssens noch 30cm sein, schlagt mich, wenn ich was falsches sage




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Alt 14.04.2011, 11:54 #671
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Zitat:
Zitat von forchi Beitrag anzeigen
ja, vorne ist egal, da gibts nur noch ne höchstgrenze..... hinten bin ich mir nicht sicher, aber glaube da müssens noch 30cm sein, schlagt mich, wenn ich was falsches sage
Falsch! Aber schlagen tue ich Dich deswegen nicht. Auch wenn Du noch so bettelst.
Siehe §10 Fahrzeugzulassungsordnung Absatz 7:
Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Nachzulesen hier: FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
Für hinten gilt folgende Richtlinie:
„Die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahr-zeugen (RL 92/61/EG) dem Anhang der RL 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, ABl. Nr. L 118 vom 6.5.1999, Seite 32, entsprechen.“

(Auszug aus der Richtlinie 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, Anhang:
- Das Kennzeichen muss so angebracht sein, dass die maximale Fahrzeugbreite weder rechts noch links überragt wird.
- Das Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene stehen.
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen darf maximal 30° zur Senkrechten geneigt sein wenn die Zu-lassungsnummer nach oben zeigt, bzw. maximal 15°, wenn die Zulassungsnummer nach unten zeigt.
- Der Abstand zwischen der Oberkante des Kennzeichens und Fahrbahn darf maximal 1,50m betragen. Der Abstand zwischen der Unterkante des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,2m betragen. Beträgt der Radradius weniger als 0,20m, so darf die Unterkante des Kennzeichens nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen.
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 30°
Nach unten : 5°
Nachzulesen z.B. hier: Richtlinie zur Anbringung von Kennzeichen - Ratgeber RECHT Auto & Verkehr, News für Autofahrer - Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3
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Alt 14.04.2011, 15:22 #672
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was hat euer tüv onkel jetz gesagt?! war ja ma voll panne der grüne
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Alt 14.04.2011, 15:58 #673
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der Fred-ersteller sagt der paragraph für die 200mm vorne ist entfallen..... watt denn nu?!
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Alt 14.04.2011, 16:08 #674
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na der wollt doch noch zum tüv onkel?
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Alt 14.04.2011, 16:30 #675
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Ich kann mir nicht vorstellen das das egal ist... wenn doch würden sich hier wahrscheinlich einige das Kennzeichen so tief hängen das die damit aufsetzen
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Alt 14.04.2011, 16:33 #676
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Aufsetzen? Kann man doch anwinkeln, wie die Motorradfahrer !

SCHÜPPPPPPE
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Alt 14.04.2011, 16:36 #677
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haste auch wieder recht

bin mal gespannt was der TÜV dazu sagt, aber wiegesagt, ich glaub nicht das es mittlerweile egal ist wie hoch es vorne hängt...
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Alt 14.04.2011, 16:39 #678
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Cup diffusor via Kennzeichen
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Alt 14.04.2011, 16:48 #679
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Zitat:
Zitat von forchi Beitrag anzeigen
der Fred-ersteller sagt der paragraph für die 200mm vorne ist entfallen..... watt denn nu?!
Richtig! Der §60 in der STVZO ist entfallen. Dafür gilt jetzt der §10 der Fahrzeugzulassungsordnung (für vorne) sowie die zitierte EU-Richtlinie für hinten.
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Alt 14.04.2011, 18:09 #680
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Zitat:
Zitat von Steven9291 Beitrag anzeigen
wenn doch würden sich hier wahrscheinlich einige das Kennzeichen so tief hängen das die damit aufsetzen
Selbst wenn würden ja immernoch die Richtlinien der Bodenfreiheit zu flexiblen
und nicht flexiblen Bauteilen gelten


Zitat:
Zitat von golfmegges Beitrag anzeigen
was hat euer tüv onkel jetz gesagt?!
Hab ihn leider verpasst, hoffentlich treffe ich ihn morgen an.
Hab mir aufjedenfall erstmal einen Auszug ausgedruckt der Fahrzeuge vor Bj. 1988
von der benötigten 50cm Scheinwerferhöhe ausschließt.
Sowas dabei zu haben kann nicht schade, ob es im Fall der Fälle hilft sei erstmal dahingestellt.


Zitat:
Zitat von Golf-Mike Beitrag anzeigen
Richtig! Der §60 in der STVZO ist entfallen. Dafür gilt jetzt der §10 der Fahrzeugzulassungsordnung (für vorne) sowie die zitierte EU-Richtlinie für hinten.
Ja, da hast du Recht, es wurde also alles einfach nur verlagert ohne Hinweis oder Vermerk.
Habe mir das gerade mal durch gelesen und dabei fiel mir auf das es aber keine Höchstgrenze
gibt und auch nicht explizit drin steht das sich Kennzeichen am Ende des Fzg´s befinden müssen?






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