Nope... das muss man leider nachweisen. Eine Garantie verlängert sich nicht an Bauteilen des Autos wenn diese ausgetauscht wurden. Kenne ich von meiner 360-Kamera vom Japaner
Achtung, Halbwissen!
Hier handelt es sich meiner Meinung nach um einen "Versteckten Mangel" (das auch so an Stichwort für den Anwalt).
Wen das Gewinde wirklich wie auf den Bildern zu sehen ist halt fehlt weil die Schraube reingedübelt wurde liegt das meiner Meinung nach vor. Aber das mit diesen verstecken Mängeln is n ziemlich heisses Eisen der in der Regel aus dem Hausbaupfusch kommt. KÖNNTE man aber ggf auch hier anweden. Den Rechtsbeistand würde ich auf dieses Thema schonmal ansprechen.
Es ist halt wirklich interesant WAS in den ABG´s der Werkstatt steht in Bezug auf diesen Mangel. Wen die das wirklich auf ein Jahr verkürzt haben ist das natürlich sehr ärgerlich aber rechtlich meiner Meinung nach wasserdicht.