Zwei Tippfehler in Folge, das ist aber schon ein starkes Stück... Vor allem oder gerade bei Eintragungen kann das schon mal böse sein...
Wobei das in dem Falle unter umständen auch die Unfähigkeit der Sachbearbeiter-Person im Straßenverkehrsamt gewesen sein kann, beim Vorbesitzer...
Ich habe bei mir jetzt generell 2000kg Anhängelast und 80kg Stützlast, die 12% Regelung ist entfallen, obwohl das auf der Eintragung selbst anders steht... Denkbar ist das also.