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Mirco les richtig verdammt! Doch er muss, wenn alle Kriterien erfüllt sind! Das Problem ist das die meisten kein Plan habn und sich was vom Tüver erzähln lassen und nichts dazu sagen! Manipuliert oder verschlissen ist hier nix, da neu! Ja, dein Kollege, selber Schuld. Gibt ne Prozentzahl des Lichtkegels, wenn diese Beeinträchtigt ist, dann isn Blick eintragungspflichtig. Und ab na weiteren Prozentzahl dann unzulässig da Lichtkegel zu doll beeinträchtigt. Die meisten sind kompetent, stimm ich zu. Das er nich alles mit Gutachten eintragen muss kann sich auch jeder denkn, jedoch hab viele Tüver eigene Richtlinien damit man sich garnich anscheist, das jedoch der drunter leidet der es eingetragen habn möchte interessiert kein. Nur weil der kein Plan hat. Er muss alles eintragen was ein Gutachten hat und was den Richtlinien entspricht! Wenn nich, möcht er seine Vorgabe an abgelehnten TÜVs erfuüllen. | |||
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