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| Forenseele | Zitat:
Und zu "es gibt keine Dezibelbegrenzung", schau mal bitte in die Zulassungsbescheinigung unter den Punkten U1 und U3. Ein Kollege von mir hatte vor Jahren und schon seit Jahren einen bösen Blick an seinem Golf, er kam damit immer durch den TÜV, dann kam er mal zu einem Prüfer, dem der Blick zu tief war und zu viel des Scheinwerfers verdeckte, trotz Gutachten =>der Blick musste ab. Auch wenn man sich über einige Prüfer ärgert, da sie ihren Job zu ernst nehmen, es sin d trotzdem meist kompetente Leute, die Ahnung haben von dem was sie machen (UND AUCH NICHT IMMER ALLES ZU JEDEM AUTO WISSEN KÖNNEN), und die müssen schon lange nicht alles eintragen, nur weil es dazu ein Gutachten gibt, also bitte kein geschätztes Halbwissen verbreiten. Geändert von MirKesBre (15.10.2013 um 23:53 Uhr) | ||
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