 | Forenseele | | Registriert seit: 04.05.2008
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| Forenseele
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| Zitat:
Zitat von 3lizard hää hab ich ja noch nie gehört. so ein wischer is ja auch keine pflicht also warum austragen lassen ? |
weil er zur betriebserlaubnis vom golf dazu gehört und drin steht...ganz einfach!
ich habs aber noch immer nicht gemacht, soll der ochse der die HU macht halt alle 2 jahre die 2 mängel aufschreiben.....ist mir völlig egal.
ein mangel war der fehlende wischer (laut mangel einfach defekt)
der zweite war die defekte (weil nicht mehr existierende) scheibenreinigungsanlage. |