wenn ich bei meinem golf die rückbank rauswerfe, muss ich den dann als 2-sitzer umtragen lassen? ich kenn es so, das wenn ich die originalen dreipunktgurte für fahrer und beifahrer drin lasse, das es nicht umgetragen werden muss. wenn ich die allerdings auch rauswerfe und durch starre vierpunkt ersetze muss es umgetragen werden. jetzt habe ich grad allerdings eine erfreuliche entdeckung in meinem fahrzeugschein gemacht. da steht drin:
zu S.1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz): WAHLW. 4, 2 OD.1
demnach würde ich sagen, das ich es nicht umtragen lassen muss. mein tüver kann es mir nicht genau sagen, da er sowas noch nie gesehen hat.
was meint ihr???