golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   TÜV-Board (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=34)
-   -   Eintragungspflichtig? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=82808)

zippihippi 11.11.2010 21:11

Eintragungspflichtig?
 
Hallo , bin dabei mein Aoto umzubauen, unteranderem wird meine Heckklappe grade gecleant! ( Nummernschildaussparung, vw emblem und scheibenwischer)
Jetzt meine Frage: muss ich das mit dem Heckscheibenwischer eintragen lassen oder is das egal !

LG Rene

GT_Freak 11.11.2010 21:12

Man kann sich den Heckscheibenwischer austragen lassen. Macht aber in der Regel so gut wie keiner und die Grünen juckt es auch nicht wirklich....

Buddha 11.11.2010 21:13

Also ich bin in dieser Frage bisher zu keiner konkreten Antwort gekommen. Mein Tüver meinte ich muss das nicht eintragen lassen, ein Kollege von ihm meinte allerdings doch.

zippihippi 11.11.2010 21:15

Okay, dann werde ich einfach mal abwarten was der tüv sagt.!
Ach ja jemand ne idee,? hinter türen werden auch gecleant, aber will die i wie von außen auf machen, hat da jemand ne idee wie man das machen könnte?

AAM 11.11.2010 21:29

bei meiner letzten hu war es ein mangel weil der wischer nicht ausgetragen war.....zum Glück nur ein leichter.

takumi 11.11.2010 21:33

Mein Prüfer hat bei der HU den Wischer hinten angeschaut, ob das Blatt noch gut ist.
Also wenn der weg gewesen wäre, glaub das wär dann auch ein Mangel gewesen.

Sicher ist sicher, Austragen;)

zippihippi 11.11.2010 21:33

also bin ich mit austragen auf der sicheren seite ja?

zippihippi 11.11.2010 21:34

alles klar dann werde ich den wohl austragen lassen danke !

GT_Freak 11.11.2010 21:34

Dann bist du auf der sicheren ja ;)

3lizard 11.11.2010 21:42

hää hab ich ja noch nie gehört. so ein wischer is ja auch keine pflicht also warum austragen lassen ?

AAM 11.11.2010 23:40

Zitat:

Zitat von 3lizard (Beitrag 1028816)
hää hab ich ja noch nie gehört. so ein wischer is ja auch keine pflicht also warum austragen lassen ?



weil er zur betriebserlaubnis vom golf dazu gehört und drin steht...ganz einfach!


ich habs aber noch immer nicht gemacht, soll der ochse der die HU macht halt alle 2 jahre die 2 mängel aufschreiben.....ist mir völlig egal.

ein mangel war der fehlende wischer (laut mangel einfach defekt)
der zweite war die defekte (weil nicht mehr existierende) scheibenreinigungsanlage.

Chrisi-91 11.11.2010 23:45

wegen hinteren türen cleanen. du kannst sie dann mit funk über zv ansteuern. da gibt es extra "cleansets" zu kaufen. bei ebay bekommst die ganz günstig. ich würde dir aber die etwas teureren empfehlen da du weniger probleme beim einbau bekommst und das zeug einfach länger hält!

zippihippi 12.11.2010 00:10

Soweit ich weiß, prüft der prüfer, die funktionen, die das auto besitzt! Wenn das auto über nen heckscheibenwischer verfügt, dann prüft er auch diesen deswegen stellte ich die frage !

AAM 12.11.2010 00:19

und wenn der nicht da ist obwohl er das müsste gilt er als defekt.

GOLF3R 12.11.2010 19:51

Komisch, gibt doch ne menge Autos, auch neueren Baujahres, die keinen Heckwischer haben...
Warum sollte man den nicht entfernen dürfen? Weil er serienmäßig verbaut war? Warum dürfen andere Autos dann serienmäßig keinen haben?

pwrd111 12.11.2010 20:01

beim 1. auto hab ich den tüvvi gefragt ob austragen oder nicht, da meinte er "ist eh nur luxus" da 2 aussenspiegel vorhanden sind ist der wischer KEINE pflicht.

GOLF3R 12.11.2010 21:02

Zitat:

Zitat von pwrd111 (Beitrag 1029436)
beim 1. auto hab ich den tüvvi gefragt ob austragen oder nicht, da meinte er "ist eh nur luxus" da 2 aussenspiegel vorhanden sind ist der wischer KEINE pflicht.

OK,das macht Sinn.

Aber 2 Aussenspiegel sind schon länger Pflicht, oder?

Danjo 12.11.2010 21:14

Zitat:

Zitat von GOLF3R (Beitrag 1029517)
OK,das macht Sinn.

Aber 2 Aussenspiegel sind schon länger Pflicht, oder?

es sind zwei spiegel pflicht:
- fahrerseite muss immer sein
- dazu entweder beifahrer oder innen spiegel.

Zitat:

Zitat von pwrd111 (Beitrag 1029436)
beim 1. auto hab ich den tüvvi gefragt ob austragen oder nicht, da meinte er "ist eh nur luxus" da 2 aussenspiegel vorhanden sind ist der wischer KEINE pflicht.

??
die aussage versteh ich nicht wirklich limosinen haben auch keinen heckwischer und auch da ist nur ein aussen spiegel pflicht.

Amazing 13.11.2010 08:36

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1028926)
weil er zur betriebserlaubnis vom golf dazu gehört und drin steht...ganz einfach!

Genau das ist es.


Zitat:

ich habs aber noch immer nicht gemacht, soll der ochse der die HU macht halt alle 2 jahre die 2 mängel aufschreiben.....ist mir völlig egal.
Austragen ist auch keine Pflicht. Die Zuteilung der Plakette kann bei fehlendem Wischer nicht verweigert werden, da es nur ein leichter Mangel ist.

Zitat:

ein mangel war der fehlende wischer (laut mangel einfach defekt)
der zweite war die defekte (weil nicht mehr existierende) scheibenreinigungsanlage.
Ein nicht mehr funktionstüchtige Scheibenreinigungsanlage jedoch, ist ein grober Mangel.

Ich durfte mich darüber belehren lassen ( MH clean ) und habe mit ach und Krach die Plakette bekommen, weil ich zumin. irgendwie wasser auf die Scheibe bekomme.

Ausgerüstet ist der Wagen mit einer 4-Punkt Wisch-Wasser-Anlage und diese MUSS funtionstüchtig sein. Sie fällt da wohl in die Kategorie "Sicherheitsrelevant" ... verstanden habe ich das auch nie, aber naja.



Zitat:

Zitat von GOLF3R (Beitrag 1029416)
Komisch, gibt doch ne menge Autos, auch neueren Baujahres, die keinen Heckwischer haben.
Warum sollte man den nicht entfernen dürfen? Weil er serienmäßig verbaut war? Warum dürfen andere Autos dann serienmäßig keinen haben?

Limousinen ( Stufenheck ) haben keinen...

Limosusinen ( Fleissheck ) haben einen

Kombis haben einen...

Cabrios fallen unter Stufenheck!

was bleibt, ist die Golf Klasse und da haben alle einen!


Zitat:

Zitat von pwrd111 (Beitrag 1029436)
beim 1. auto hab ich den tüvvi gefragt ob austragen oder nicht, da meinte er "ist eh nur luxus" da 2 aussenspiegel vorhanden sind ist der wischer KEINE pflicht.


Der Wischer hat mit den Spiegeln NIX zu tun. Das Teil ist Bestandteil der BE des Fahrzeuges.

Wirklich vorhanden sein, muss er nicht, a sind wir uns wohl alle einig.
HU bekommt man dennoch, auch wenn er nicht offiziell ausgetragen ist.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:01 Uhr.

Powered by vBulletin®