Nicht ganz, die Richtlinien was Vollgutachten angeht haben sich längst geändert.
Wenn ein Fahrzeug 7 Jahre abgemeldet ist, muss ein Vollgutachten gemacht werden.
Beim Vollgutachten fällt man bereits mit geringen Mängeln durch
und die Prüfung an sich ist teurer und eben noch strenger als der TÜV.
Vor den 7 Jahren genügt allerdings eine ganz normale Vorführung beim Tüv.
Schon seit jahren abgeschafft... haben Letztes Jahr nen T2b aus ner garage gezogen der stand dort 20! Jahre... bremsen gemacht kraftstoffschlaeuche etc.. ab zum tuev ganz normal HU/AU gemacht und angemeldet ... nix Vollabnahme etc..schon Lange abgeschafft... nur um mal licht ins dunkel zu bringen..
Achso.. nochma BTT... zur Zulassungsstelle fahren mit der EVB (Elektronische Versicherungsbestaetigung) Auto anmelden, ohne Tuev fuer Fahrten im Rahmen der Zulassung... kostet nichmal was... und dann kannste 3 tage damit fahren Tuev-Werkstatt-Nachhause-Zulassungsstelle... solche fahrten halt... Schilder sind dran, nur ohne Plaketten ^^