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HauPtmaNN 11.08.2010 18:28

tüv und dann abmelden?
 
Hi,
muss im oktober zum tüv, will aber auch in diesem monat meinen golf abmelden über den winter, lieber vorm abmelden tüv machen oder erst wenn ich ihn im frühjahr wieder anmelde?

und was brauche ich alles zum an- bzw abmelden, kennzeichen und fahrzeugpapiere?

spitfire78 11.08.2010 19:00

Ich würde vor dem Abmelden Tüv machen.

1. Falls mängel sein sollten hast du Zeit um diese zu beheben!

2. Wenn er Abgemeldet ist wird es nicht einfacher ihn zum Tüv zu bekommen!

GtOdLiF 11.08.2010 19:18

Auch wenn du erst nach dem Winter zum TÜV gehst, wird dieser auf Oktober zurückdatiert.

CleanedGolf16v 11.08.2010 19:53

Zitat:

Zitat von GtOdLiF (Beitrag 953411)
Auch wenn du erst nach dem Winter zum TÜV gehst, wird dieser auf Oktober zurückdatiert.

Das ist so nicht richtig,
wenn er den Golf den Winter über angemeldet stehen lässt
und dann zum Tüv fährt wird dieser zurückdatiert.
Meldet er jedoch das Fahrzeug ab und lässt ihn stehen ist dies nicht der Fall.
Würde man ein Tüvfälliges Fahrzeug abmelden und 1,5Jahre stehen lassen
und dann Tüv machen hätte man 2 Jahre Tüv und nicht nur ein halbes Jahr.

Bluedragon777 11.08.2010 20:04

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 953448)
Das ist so nicht richtig,
wenn er den Golf den Winter über angemeldet stehen lässt
und dann zum Tüv fährt wird dieser zurückdatiert.
Meldet er jedoch das Fahrzeug ab und lässt ihn stehen ist dies nicht der Fall.
Würde man ein Tüvfälliges Fahrzeug abmelden und 1,5Jahre stehen lassen
und dann Tüv machen hätte man 2 Jahre Tüv und nicht nur ein halbes Jahr.


Da hat mein Vorredner recht.Habe das Thema schon mit nem Renault 19 16V durch.

max 11.08.2010 20:08

So hatte ich das mit meinem Cabrio auch gemacht. Warum sollte man auch die Monate verschenken?

HauPtmaNN 11.08.2010 20:51

das wollte ich lesen :D , dann ist es ja doch besser erst im frühjahr tüv zu machen, hab ja dann paar monate "länger" tüv

Steven9291 11.08.2010 20:53

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 953448)
Das ist so nicht richtig,
wenn er den Golf den Winter über angemeldet stehen lässt
und dann zum Tüv fährt wird dieser zurückdatiert.
Meldet er jedoch das Fahrzeug ab und lässt ihn stehen ist dies nicht der Fall.
Würde man ein Tüvfälliges Fahrzeug abmelden und 1,5Jahre stehen lassen
und dann Tüv machen hätte man 2 Jahre Tüv und nicht nur ein halbes Jahr.

und wenn man ein auto 6 Jahre stehen lässt und tüv macht ist man nur noch 4 Jahre drüber :D

also abmelden und TÜV im Frühjahr, alles andere ist Schwachsinn ;)

essi95 11.08.2010 21:02

Hi,

das ist ja interessant zu lesen. Mein Golf steht nämlich grad abgemeldet und der TÜV ist seit Mai abgelaufen. Das heißt wenn ich in jetzt wieder zum Winter anmelde, habe ich wieder volle 2 Jahre TÜV?! :cool2:

Die Frage ist nur, wie bekommt man ihn am Besten zum TÜV?
Rote Nr., Kurzkennzeichen,...? Oder gehts auch einfacher?

Grüße

max 11.08.2010 21:06

Wenn Du ihn gleich anschließend wieder anmelden möchtest , würde ich die "Gelben" nehmen. Kannst dann ja noch 5 Tage mit rum gurken. Bevor Du Dir die richtigen holst

HauPtmaNN 11.08.2010 21:08

glaube ab 2 jahre standzeit gibts ne sonderprüfung, aber warten wir mal auf die profieantworten :D

danke für die ganzen auskünfte schonmal!

CleanedGolf16v 11.08.2010 22:09

Nicht ganz, die Richtlinien was Vollgutachten angeht haben sich längst geändert.
Wenn ein Fahrzeug 7 Jahre abgemeldet ist, muss ein Vollgutachten gemacht werden.
Beim Vollgutachten fällt man bereits mit geringen Mängeln durch
und die Prüfung an sich ist teurer und eben noch strenger als der TÜV.
Vor den 7 Jahren genügt allerdings eine ganz normale Vorführung beim Tüv.

HauPtmaNN 12.08.2010 15:45

wenn ich ihn dann im frühjahr wieder anmelde( geht das ohne tüv?) und dann zum tüv will, reicht es dann nicht, wenn ich nur die versicherung anrufe oder so? muss ich extra ein kennzeichen holen?

AAM 12.08.2010 15:57

du darfst für fahrten die mit der zulassung zusammen hängen ohne kennzeichen fahren, nur muss das auto versichert sein.

CleanedGolf16v 12.08.2010 15:58

Zitat:

wenn ich ihn dann im frühjahr wieder anmelde( geht das ohne tüv?)
Funktioniert leider nicht, ein Fahrzeug lässt sich nur mit gültigem TÜV anmelden.
Man kann ein Fahrzeug allerdings am ende des Monats noch zulassen obwohl der Tüv fällig ist.

Beispiel:

TÜV fällig 08/10 --> man kann das Fahrzeug sogar noch am 31.08.10 anmelden

HauPtmaNN 12.08.2010 16:21

also muss ich erst tüv machen und dann anmelden, wie komm ich dann zum tüv? :D
weil ist ja nicht versichert wenn abgemeldet...

outrage 12.08.2010 17:16

§ 10 FZV

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

HauPtmaNN 12.08.2010 17:23

also muss ich zur zulassungsbehörde und der versicherung bescheit geben

outrage 12.08.2010 18:03

so wie ich das sehe läuft das Auto schon auf Dich, da kannst Du Dir sparen der Zulassungsstelle Bescheid zu sagen - die haben ja schon die Daten zum Kennzeichen. Und die Versicherung weiss auch Bescheid - schliesslich holst Du Dir ja die Doppelkarte (oder wie das jetzt heisst), Du musst dann nur sagen "Versicherung ab sofort, nicht erst ab Zulassungsdatum".

tiimaey 13.08.2010 11:03

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 953679)
Nicht ganz, die Richtlinien was Vollgutachten angeht haben sich längst geändert.
Wenn ein Fahrzeug 7 Jahre abgemeldet ist, muss ein Vollgutachten gemacht werden.
Beim Vollgutachten fällt man bereits mit geringen Mängeln durch
und die Prüfung an sich ist teurer und eben noch strenger als der TÜV.
Vor den 7 Jahren genügt allerdings eine ganz normale Vorführung beim Tüv.


Schon seit jahren abgeschafft... haben Letztes Jahr nen T2b aus ner garage gezogen der stand dort 20! Jahre... bremsen gemacht kraftstoffschlaeuche etc.. ab zum tuev ganz normal HU/AU gemacht und angemeldet ... nix Vollabnahme etc..schon Lange abgeschafft... nur um mal licht ins dunkel zu bringen..



Achso.. nochma BTT... zur Zulassungsstelle fahren mit der EVB (Elektronische Versicherungsbestaetigung) Auto anmelden, ohne Tuev fuer Fahrten im Rahmen der Zulassung... kostet nichmal was... und dann kannste 3 tage damit fahren Tuev-Werkstatt-Nachhause-Zulassungsstelle... solche fahrten halt... Schilder sind dran, nur ohne Plaketten ^^


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