Nicht ganz, die Richtlinien was Vollgutachten angeht haben sich längst geändert.
Wenn ein Fahrzeug 7 Jahre abgemeldet ist, muss ein Vollgutachten gemacht werden.
Beim Vollgutachten fällt man bereits mit geringen Mängeln durch
und die Prüfung an sich ist teurer und eben noch strenger als der TÜV.
Vor den 7 Jahren genügt allerdings eine ganz normale Vorführung beim Tüv.