TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 06.06.2010, 20:22 #1
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Standard Frage zu Polizeikontrolle

hey hoffe es kann mir jemand Helfen!
Folgendes am Freitag steh ich am Post parkplatz klopfen 2 Polizisten an meine Scheibe wo meine Kennzeichen sind das vordere hab ich an der winschutzscheibe das andere lag aufm rücksitz WARUM?? hatte mein Golf beim lackieren der hatt es aber nicht sauber gemacht hab ich mir gedacht bevor ich NEUEN kennzeichen rannklebe mit sikaflex lass ich sie noch schnell herunten dann führerschein usw dann ich ich fahre sowieso gleich nach hause und hätte sie festgemacht der eine glaub ich hätte nichts gesagt aber sein kollege wollte kein auge zudrücken ja ich soll schauen das ich die festmache dann ich zu nem markt doppelseitiges klebeband holen dachte mir vllt lassen sie es bei einer verwarnung aber scheisse 63€+1Punkt

jetzt meine frage durften sie mir die Strafe geben stand ja an einem Parkplatz motor aus



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Alt 06.06.2010, 20:24 #2
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Wenn auf dem Parkplatz die STVO gilt (normal ja) dann denke ich durften die das.
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Alt 06.06.2010, 20:25 #3
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ja und das ist ja fast immer so :-) sorry... nimm es hin.... lohnt sich eh nicht....


gruß
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Alt 06.06.2010, 20:28 #4
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leg einspruch ein und sag das du gestanden hast.....was aber auch deutlich teurer werden kann wenns nach hinten los geht ( gericht usw....)

allerdings wenn du alleine warst und 2 cops vor ort siehts schlecht aus....

wenn du rechtschutz hast, geh zum anwalt und lass dich beraten....bei punkten würde ich den (wenn möglich) IMMER aufsuchen
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Alt 06.06.2010, 20:28 #5
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das isn parkplatz für 4 AUTOS
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Alt 06.06.2010, 20:34 #6
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Satzzeichen würden dem Verständnis deines Textes weiterhelfen...

Kannst da wohl nichts machen, hättest das Kennzeichen ja hinten grad mit Klebeband von innen an der Scheibe befestigen können, auf der Rückbank sieht'S ja echt keiner. Oder direkt nach hause fahren und nicht noch zur Post...
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Alt 06.06.2010, 20:38 #7
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kannste knicken, hätte auch ein einzelparkplatz sein können, wenn dort die StVo gilt dann hast du schlechte karten.

finde dich damit ab und gut is
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Alt 06.06.2010, 20:45 #8
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auser ich frag nach in der post ob dort die STVO gilt
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Alt 06.06.2010, 20:56 #9
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Wenns kein abgesperrter Parkplatz ist, dann wird das so sein...
Sorry, ohne Kennzeichen rumfahren ist nicht erlaubt, du hast es trotzdem gemacht, also musste dich wohl damit abfinden und die Strafe akzeptieren.
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Alt 06.06.2010, 21:04 #10
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Hey Kurti, wie die Anderen schon gesagt habe, Mir Haben sie schon sogar wärend ich

Zuhause geparkt hab, und gegessen haben, einen Mängelbericht an die Scheibe Gehangen!


Noch was,, Benutz Bitte Mal öfter ein Komma! Deinen Satz versteht man kaum.Bisschen verwirrend dein Text.


LG




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Alt 06.06.2010, 21:16 #11
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Sorry aber die Darstellung von dem Fall bzw wie das runtergeschrieben ist, ist unter aller Sau....

Kann man ja kaum entziffern. Versteh net warum ihr nicht mal nen Komma, Punkt etc verwenden könnt...

Sorry...aber das musste mal raus....setzen 6 !

So nun zu deinem Fall, nachdem das ein öffentlicher Parkplatz ist, und kein Privatgrund gilt hier öffentliches Recht sprich das FZG muss auch der Stvzo entspechen.
Da ist nix mit einspruch etc.

greetz
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Alt 06.06.2010, 22:19 #12
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Musst du so hin nehmen. Das problem hatte ich auch schon nur bin ich mit 15 euro weg gekommen
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Alt 06.06.2010, 22:55 #13
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wenn man ein auto ohne kz auf öffentlichem grund parkt (unangemeldet), gibts auch nur n roten zettel + 35€ verwarnung.

da er ja eindeutig STAND, beläuft sich das ganze auf den RUHENDEN verkehr und nicht auf den fahrenden, das ist wieder ne ganz andere ausgangs situation, als wäre er ohne kz gefahren !

wie gesagt, wenn rechtschutz vorhanden zum anwalt ( meist ist verkehrsrechtsschutz z.b. beim adac und co , teilweise auch bei der autoversicherung schon mit bei !)
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Alt 06.06.2010, 22:58 #14
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Sorry aber du bist dumm gewesen, wieso hast du auch gesagt das du noch ohne Schilder nachhause fährst und sie dort anbringst?
Selber schuld...

Du hättest sagen müßen das du die Kennzeichen gerade abgenommen hast und sie sofort an Ort und Stelle neubefestigen mußt. Begründung? Du hattest Angst sie auf der Strecke nachhause zuverlieren.
Bums aus. Schon wärst du fein raus gewesen.
Wenn du dann immernoch ein Ticket bekommst, würde ich sofort Einspruch einlegen, was dein gutes Recht ist.
Da kommen auch keine weiteren Kosten auf Dich zu.

Ich würde dir nun empfehlen, es absolut nicht hinzunehmen.
Manche Bullen denken sie können alles machen.
Ich würde ein Anschreiben fertig machen, wo du ausführlich begründest wieso du keine Kennzeichen am Fahrzeug hattest und bla bla bla.

Am besten du gehst direkt zum Anwalt, wenn du Rechtschutz hast.

Mit einem vernünftigen Einspruch kommst du ohne irgendwas aus der Sache raus.
Ich kam auch schon aus einem Bußgeldbescheid raus wo ich mit 26 km/h zuviel gelasert wurde.
Alles eine Frage was und vorallem wie du den Einspruch schreibst.
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Alt 06.06.2010, 23:25 #15
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Wenn der Einspruch so eingereicht wird, wie hier der Opener geschrieben wurde, dann sehe ich dunkelschwarz.

Kurti:

Auch du darfst dir ein gewisses Schriftbild angewöhnen.
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Alt 07.06.2010, 01:03 #16
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Einspruch hilft da garnichts. Immerhin bist du so schon auf den Parkplatz gefahren...
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Alt 07.06.2010, 10:31 #17
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Man hätte die Schilder wenigstens innen an der Scheibe festkleben können. Ich hatte auch mal einen Schrieb vom LRA bekommen, weil bei meiner Frau das vordere Kennzeichen hinter der Winschutzscheibe lag. Immerhin konnten wir mit Rechnung beweisen, dass wir an dem Tag eine neue Halterung gekauft hatten und die auch angebracht hatten. Die alöte war nämlich defekt gewesen und um das Kennzeichen nicht zu verlieren, hatte man das in den Innraum gelegt. Nebensatz dabei: Wenn die Polizisten sie angehalten hätten, dann hätten sie die defekte alte und die gekaufte neue Halterung sehen können.

Es kam nie wieder was. Geld kostete es auch nicht.

Dein Geld wirst du nicht los, weil du die Schilder nicht angebracht hattest, sondern weil du zu blöd warst, dir eine stichhaltige Begründung auszudenken.

Wolfgang
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Alt 07.06.2010, 11:11 #18
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Ich würds auch so machen, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast geh zum Anwalt und lass dich beraten. Wenns gut aussieht würd ichs versuchen.
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Alt 07.06.2010, 11:48 #19
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Hey
Mir ist das gleiche passiert, habe widerspruch eingelegt und direkt nachgefragt. Also.......
Wenn der Parkplatz durch einen Zaun abgesperrt ist und dort ein Schild mit der Aufschrift Privatparkplatz ist dann war es zu Unrecht. Da aber der Parkplatz vor der Post ist, also jedem zugänglich ist, ist er öffentlich. Nimm die Strafe an und lass gut sein. Das nächste mal weist du es besser.
LG
Marcus
Jetzt wird geschraubt - Home
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Alt 07.06.2010, 12:06 #20
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
[...]
Dein Geld wirst du nicht los, weil du die Schilder nicht angebracht hattest, sondern weil du zu blöd warst, dir eine stichhaltige Begründung auszudenken.
[...]
Sehr gut ausgedrückt.

Zitat:
Zitat von Crs Beitrag anzeigen
Einspruch hilft da garnichts. Immerhin bist du so schon auf den Parkplatz gefahren...
Ist doch totaler quatsch, wenn man schon so an die Sache rangeht, dann wird das auch nichts.
Einen Versuch ist es wert !

Hier, dieses Anschreiben habe ich nach einer Lasermessung fertig gemacht, daraufhin wurde das Verfahren auch ohne Anwalt eingestellt.

Stadtverwaltung XXX
Bußgeldstelle
XXX
XXX


Aktenzeichen: XXX
Aktenzeichen der der Polizei: XXX



Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung vom 29.07.2009.

Ich gebe den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit nicht zu.

Zum Tatvorwurf:
Ich befuhr die Lübeckerstr. mit der zul. Höchgeschwindigkeit von 50km/h, hinter mir fuhr ein weiterer PKW. In Höhe Ausfahrt der Schwimmhalle wurde ich durch einen Polizisten gestoppt, der mich aufforderte auf den Parkplatz zufahren. Ich äußerte mich vorort nicht zum Tatvorwurf. Während der Personalienaufnahme habe ich mir die Messstelle zeigen lassen. Dabei stellte ich fest das die Laserpistole nicht waagerecht aufgestellt war. Am Stativboden sind 2 Wasserwaagen angebracht, diese habe ich kontrolliert. Ich zeigte dem
Messbeamten die Wasserwaage, dieser hat aber „abgewunken“. Eine waagerechte Aufstellung der Messeinrichtung ist aber zwingend vorgeschrieben, nachzulesen im Bedienungshandbuch der Laserpistole.

Im weiteren Gespräch mit dem Messbeamten wollte ich erklärt bekommen wo die
Nullmessung (Eine Messung auf stehendes Ziel - z.B. Verkehrszeichen) durchgeführt worden ist. Eine konkrete Antwort konnte mir der Beamte allerdings nicht geben. Er tat es mit der Aussage: „dahinten irgendwo“ ab.
Auch auf widerholte Nachfrage konnte man mir kein Messpunkt zeigen.

Demnach kann die korrekte Aufstellung und Durchführung der Messeinrichtung bzw. der gesamten Messung nicht gewährleistet werden.


Mit freundlichen Grüßen

XXX






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