Man hätte die Schilder wenigstens innen an der Scheibe festkleben können. Ich hatte auch mal einen Schrieb vom LRA bekommen, weil bei meiner Frau das vordere Kennzeichen hinter der Winschutzscheibe lag. Immerhin konnten wir mit Rechnung beweisen, dass wir an dem Tag eine neue Halterung gekauft hatten und die auch angebracht hatten. Die alöte war nämlich defekt gewesen und um das Kennzeichen nicht zu verlieren, hatte man das in den Innraum gelegt. Nebensatz dabei: Wenn die Polizisten sie angehalten hätten, dann hätten sie die defekte alte und die gekaufte neue Halterung sehen können.
Es kam nie wieder was. Geld kostete es auch nicht.
Dein Geld wirst du nicht los, weil du die Schilder nicht angebracht hattest, sondern weil du zu blöd warst, dir eine stichhaltige Begründung auszudenken.