ja also das auto hat einen deutschen brief =)
aber eine abe für das fahrzeug selbst ?? wie sieht das teil aus ?? oder einfach ne tüvberichtung?^^
Das Fahrzeug an sich muss eine BE (Einzelprüfung) oder eine ABE (allgemeine Typenfreigabe) haben. Ich weiß ja nicht, was du da eingeschleppt hast.
Vielleicht ist das ein indischer Mahindra oder sonstwas. Diese Fahrzeuge haben in der BRD bspw keine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA), weshalb man solche Fahrzeuge mit terrierhafter Hartnäckigkeit bei einer Prüforganisation durchboxen muss.
Wenn es eine typgebundene ABE für das Fahrzeug gibt, bist du fein raus - es spielt keine Rolle, wo das Fahrzeug herkommt, sondern nur, wie es beschaffen ist.
In diesem Fall gilt das gleiche: Nachrüstteile mit ABE sind nicht eingetragungspflichtig. Es gibt manche Uralt-ABE, die explizit eine Eintragung erfordern. Das ist dann zwar nur ein formaler Akt und nicht teuer, aber Pflicht. Solche Fälle sind aber extrem selten und das geht auch eindeutig aus der ABE hervor.
Geändert von AgentBRD (01.06.2010 um 20:18 Uhr)
Grund: Übel verschrieben: NICHT eintragungspflichtig.