Also nun hänge ich mich auch einmal rein. Das TÜV Protokoll muß bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden. Du legitimierst dich ja mittels der Plakette. Eine AU Bescheiningung muß rein rechtlich mitgeführt werden. Aber kontrollieren tut diese auch kein Polizeibeamter da ebenfalls eine Plakette vorhanden ist. Die Polizei ist keine fahrende TÜV-Prüfstelle. Hast du ne gültige Plakette ist alles io. Das einzige was Du an TÜV Papieren mitführen musst sind die Abnahmeprotokolle nach 19III StVZO! Solange Sie nicht im Fahrzeugschein stehen bzw in der neuen Zulassungsbescheinigung TEIL 1!